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...und. B 123/05. Bedag Informatik AG, Engehaldenstrasse 12, 3012 Bern, Beschwerdegeg... Mitarbeiter der Abteilung für Datenverarbeitung am 1. Oktober 1970 in die Dienste des Kantons Bern...
... Programme der elektronischen Datenverarbeitung . 10,0 20,0 10 5 . Publikumsanlagen sowie Anla...Mobilien, einschliesslich Informatik-Hardware 5,0 25,0 20 4 . Sofern nach Artikel 6...
... eine Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung und Datenweitergabe zu schaffen 66 ;. - die dringe...3.3 Auswirkungen auf die Informatik. Die Totalrevision hat soweit ersichtlich wed...
.21 vom 24. Februar 2004 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 95 des Staatsverwaltungsgesetzes vom 16. Juni 1994 2 als Verordnung: I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich...
...V. . Datenverarbeitung ausserhalb des Amtes. Zusammenarbeit mehrerer Ämt...
... mittels elektronischer Datenverarbeitung werden als eigenständige Applikationen oder auf d... im Auftrag der EZV vom Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) betrieben. Dieses ist ...
Regeste Art. 6b bern. KV; Art. 85 lit. a OG; Finanzreferendum, elektronische Datenverarbeitung. 1. Ausgabenbeschluss (E. 2b). 2. Begriff der gebundenen Ausgabe (E. 3b), im Kanton Bern (E. 3c). 3. Elektronische Datenverarbeitung: a) Gehört sie zum normalen Gang der Verwaltung (E. 5a)? b) Steht der entscheidenden Behörde für die Durchführung eine verhältnismässig grosse Handlungsfreiheit zu (E. 5)? 4. Anforderungen an einen Grunderlass, mit welchem die daraus folgenden Aufwendungen gebilligt werden (E. 6). **************************************** Regeste Art. 6b Cst. bern.; art. 85 let. a OJ; référendum financier, traitement électronique des données. 1. Vote d'une dépense (consid. 2b). 2. Notion de dépense liée (consid. 3b), dans le canton de Berne (consid. 3c). 3. Traitement électroniq...
... mit dem Einsatz moderner Methoden der Informatik verbundene Sachaufwand des Staates müsse nach heu...
...- 03-3267 / 109340. Raiffeisen Informatik AG, 8953 Dietikon Operating. besonderes Konsumbed... Motoren AG, 5116 Schinznach Bad Datenverarbeitung in Buchs ZH. wirtschaftlich unentbehrliche Betrie...
Regeste Art. 8 Abs. 2 ÜbBest. BV; Art. 17 Abs. 3 MWSTV: Gruppenbesteuerung. Beschwerdelegitimation der Eidgenössischen Steuerverwaltung (E. 2c und 2d). Kognition des Bundesgerichts bei der Überprüfung der Mehrwertsteuerverordnung (E. 3). Auslegung von Verfassungsbestimmungen. Der Verfassungsgeber hat den Kreis der Mehrwertsteuerpflichtigen nicht abschliessend definiert und insbesondere in Art. 8 Abs. 2 ÜbBest. BV die sog. Gruppenbesteuerung nicht erwähnt (E. 4 - 6). Zulässigkeit der Gruppenbesteuerung unter entstehungsgeschichtlichen, systematischen und teleologischen Gesichtspunkten. Art. 17 Abs. 3 MWSTV hält sich an die dem Bundesrat durch die Verfassung eingeräumte Kompetenz und verletzt keinen der in Art. 8 ÜbBest. BV festgelegten Grundsätze (E. 7 und 8). Die Praxis der Eidgenössis...
... Gebieten der elektronischen Datenverarbeitung sowie die Beratung in diesbezüglichen Fragen, ins... Leitung besteht, sind das Informatikwesen, das Personal- und Finanzwesen sowie das Organisat...
... der EFK im Berichtsjahr: die Informatik des Bundes, die einer grundlegenden Reorganisation...1.2.4 Ordnungsmässigkeit der Datenverarbeitung mit SAP R/3. Die Probleme beruhen zur Hauptsache a...
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