indennita di disoccupazione
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Regeste
Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 95 Abs. 1 und Art. 55 Abs. 2 AVIG; Art. 25 Abs. 1 ATSG; Rückforderung von gestützt auf Art. 29 Abs. 1 AVIG ausgerichteter Arbeitslosenentschädigung. Die Subrogation gemäss Art. 29 Abs. 2 AVIG verschafft der Arbeitslosenkasse keinen Rückforderungsanspruch gegenüber dem Versicherten, sondern gegenüber dem ehemaligen Arbeitgeber. Gestützt auf Art. 29 Abs. 1 AVIG ausgerichtete Leistungen der Arbeitslosenkasse sind nicht unrechtmässig bezogen worden und können daher nicht nach Art. 95 Abs. 1 AVIG und Art. 25 Abs. 1 ATSG zurückgefordert werden. Die Sonderregelung für die Rückerstattung von Insolvenzentschädigung von Art. 55 Abs. 2 AVIG kann nicht analog auf die Rückforderung von gestützt auf Art. 29 Abs. 1 AVIG ausgerichteter Arbeitslosenentschädigung angewe...
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Regeste
Art. 9a Abs. 2 AVIG; Die Rahmenfrist für die Beitragszeit von Versicherten, die den Wechsel zu einer selbstständigen Erwerbstätigkeit ohne Bezug von Taggeldern vollzogen haben, wird um die Dauer der selbstständigen Erwerbstätigkeit, höchstens jedoch um zwei Jahre verlängert. Soweit Rz. B59 des Kreisschreibens des SECO über die Arbeitslosenentschädigung vorsieht, dass eine Verlängerung der Rahmenfrist für die Beitragszeit die Dauer der während der ordentlichen Rahmenfrist für die Beitragszeit ausgeübten selbstständigen Erwerbstätigkeit nicht übersteigen darf, stellt sie eine zusätzliche, im Gesetz nicht vorgesehene Bedingung an die Berücksichtigung der selbstständigen Erwerbstätigkeit für die Verlängerung der Rahmenfrist für die Beitragszeit auf. In diesem Ausmass weicht ihr Inha...
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Regeste
Art. 8 und 121 AVIG; Art. 16 Abs. 2 FZA; Anhang II zum FZA; Art. 71 Abs. 1 Bst. a Ziff. ii und Bst. b der Verordnung Nr. 1408/71: Versichertenstatus des atypischen Grenzgängers. Der voll arbeitslose Grenzgänger (ein in Italien wohnhafter Schweizer Bürger), welcher aussergewöhnlicherweise im letzten Beschäftigungsstaat (Schweiz) persönliche und berufliche Bindungen solcher Art aufrechterhält, dass er dort über die besten Möglichkeiten für eine berufliche Wiedereingliederung verfügt, fällt in den Anwendungsbereich des Art. 71 Abs. 1 Bst. b der Verordnung Nr. 1408/71. Er kann in diesem Staat (Schweiz) Arbeitslosenentschädigung geltend machen, sofern er die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt. Begriff des "echten", aber atypischen Grenzgängers. Anwendungsfall der vom Geric...
... dell'assicurazione contro la disoccupazione soltanto in Italia, eccezione fatta per la possibi... (INPS), ottenendo - per nove mesi - indennità di disoccupazione ordinarie (EUR 840 al mese); la ...
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Regeste
Art. 28 Abs. 4 AVIG; Art. 25 Abs. 3 UVV; Taggeldkoordination im Arbeitslosen- und Unfallversicherungsbereich. Erbringt die Unfallversicherung ganze Taggelder auf Grund einer über 50%igen Arbeitsunfähigkeit gemäss Art. 25 Abs. 3 UVV, so besteht angesichts der ausdrücklichen und spezifischen Koordinationsbestimmung in Art. 28 Abs. 4 AVIG unabhängig davon, ob die versicherte Person dauernd (Art. 15 Abs. 2 AVIG) oder bloss vorübergehend (Art. 28 Abs. 1 AVIG) nicht oder vermindert arbeitsfähig ist, kein Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenversicherung (E. 6).
Bei einer 20%igen Arbeitsfähigkeit wirkt sich eine Kürzung der ganzen UV-Taggelder infolge Selbstverschuldens der versicherten Person im Arbeitslosenversicherungsbereich nicht aus, da Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung n...
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Regeste
Art. 15 Abs. 2 AVIG in Verbindung mit Art. 15 Abs. 3 AVIV; Art. 70 Abs. 2 lit. b ATSG; Koordination zwischen Arbeitslosen- und Invalidenversicherung. Eine bei der Invalidenversicherung zum Leistungsbezug angemeldete, ganz arbeitslose, aber aus gesundheitlichen Gründen nur teilzeitlich arbeitsfähige Person, die bereit ist, im Umfang der ärztlich attestierten Arbeitsfähigkeit eine Stelle anzunehmen, hat aufgrund der Vorleistungspflicht der Arbeitslosenversicherung Anspruch auf eine volle Arbeitslosenentschädigung (E. 5-7).
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Regeste
Art. 15 al. 2 LACI en relation avec l'art. 15 al. 3 OACI; art. 70 al. 2 let. b LPGA; coordination entre l'assurance-chômage et l'assurance-invalidité. La personne qui a déposé une demande de prestations de l'assu...
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Regeste
Art. 8 Abs. 1 lit. c und e, Art. 121 lit. b AVIG; Art. 21 EFTA-Übereinkommen; Art. 1 lit. b und h, Art. 13 Abs. 2 lit. a, Art. 71 Abs. 1 lit. a und b der Verordnung Nr. 1408/71: Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit. Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung von Grenzgängern bei Beschäftigung in der Schweiz und Wohnort im Fürstentum Liechtenstein; anwendbares Recht.
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Regeste
Art. 8 al. 1 let. c et e, art. 121 let. b LACI; art. 21 de la Convention AELE; art. 1 let. b et h, art. 13 al. 2 let. a, art. 71 al. 1 let. a et b du règlement n° 1408/71: Coordination des systèmes de sécurité sociale. Droit des frontaliers à des indemnités de chômage en cas d'emploi en Suisse et de domicile dans la Principauté du Liechtenstein; droit applic...