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Regeste
Art. 5 Ziff. 4 EMRK; Art. 13b Abs. 2 ANAG und Art. 13c Abs. 4 ANAG; Entlassungsgesuch eines Ausschaffungshäftlings im Hungerstreik. Haftprüfungssystem im Zwangsmassnahmengesetz (E. 1). Sperrfrist für ein Haftentlassungsgesuch im Anschluss an die richterliche Bewilligung der Haftverlängerung (E. 2b); Vereinbarkeit mit Art. 5 Ziff. 4 EMRK (E. 2c). Voraussetzungen, unter denen die Sperrfrist von Art. 13c Abs. 4 letzter Satz ANAG nicht gilt (E. 3a). Ausnahmesituation verneint in einem Fall, in dem sich der Betroffene seit der letzten Haftgenehmigung im Hungerstreik befindet (E. 3b).
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Regeste
Art. 5 par. 4 CEDH; art. 13b al. 2 LSEE et art. 13c al. 4 LSEE; demande de levée de détention présentée par une personne détenue en vue de renvoi faisan...
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.14 vom 13. Juni 2000 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 43 , 63 und 64 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung vom...
... Hungerstreik. [24] 1 Der Gefangenenbetreuer orientiert den Ge...
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Regeste
Art. 13b Abs. 3 ANAG; Beschleunigungsgebot bei der Ausschaffungshaft. Das Beschleunigungsgebot ist verletzt, wenn die Behörden während mehr als zwei Monaten keine konkreten Vorkehrungen mehr im Hinblick auf die Ausschaffung treffen und die Verzögerung nicht auf ein Verhalten der ausländischen Behörden oder des Betroffenen selber zurückzuführen ist (E. 3a). Ein Hungerstreik lässt das Beschleunigungsgebot grundsätzlich nicht dahinfallen (E. 3b).
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Regeste
Art. 13b al. 3 LSEE; principe de diligence dans le cadre de la détention en vue du refoulement. Le principe de diligence est violé lorsque les autorités ne prennent aucune disposition concrète en vue du refoulement pendant plus de deux mois et que le retard n'est pas imputable au comportem...
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... durch Handlungen während des Hungerstreiks vor dem Bundesgericht und 3. Nötigung durch die P...
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Regeste
Art. 92 StGB und Art. 36 Abs. 1 BV; Unterbrechung des Vollzugs von Strafen und Massnahmen; polizeiliche Generalklausel. Kognition des Bundesgerichts im Verfahren der Beschwerde gegen einen Entscheid, durch welchen die Unterbrechung des Vollzugs einer Strafe oder einer Massnahme verweigert wird (E. 4).
Auslegung von Art. 92 StGB; Begriff der "wichtigen Gründe" (E. 5.1); Schranken des Ermessensspielraums der Vollzugsbehörde (E. 5.2).
Problematik des länger dauernden Hungerstreiks eines Strafgefangenen; unter bestimmten Voraussetzungen kann die Strafvollzugsbehörde die Zwangsernährung anordnen, mit Rücksicht auf die Subsidiarität der Vollzugsunterbrechung aber nicht, solange keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass einer Gefahr für die Gesundheit des Betroffenen gegebenenfalls ni...
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.11 vom 23. November 2010 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 6 Abs. 3, Art. 22 , Art. 30 , Art. 33 Abs. 3, Art. 49 Abs. 1 und Art. 63 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Straf- und...
...Hungerstreik. Art. 31bis. [75] 1 Der Gefangenenbetreuer orient...
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... hätten und ein Umweltaktivist in Hungerstreik getreten sei. Diese Aktionen konnten den benachbar...
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Regeste
Ehrverletzung durch die Presse, Entlastungsbeweis (Art. 173 Ziff. 2 und 3 StGB); zivilrechtlicher Persönlichkeitsschutz (Art. 28 ZGB); Unschuldsvermutung (Art. 6 Ziff. 2 EMRK). Die Zulassung zum Entlastungsbeweis bestimmt sich allein nach Art. 173 Ziff. 3 StGB (E. 1). Die in der Presse geäusserte Behauptung, jemand habe eine bestimmte strafbare Handlung begangen bzw. sei ein Schwerverbrecher, kann grundsätzlich auch durch ein erst nach der Äusserung gefälltes und in Rechtskraft erwachsenes Strafurteil als wahr bewiesen werden. Offengelassen, wie es sich damit in bezug auf Vorverurteilungen in der Presseberichterstattung über hängige Strafverfahren verhält (E. 2).
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Regeste
Atteinte à l'honneur par la voie de la presse, preuve libératoire ...
... selbst gesuchte Publizität durch Hungerstreik und Presseveröffentlichungen, in denen dieser unt...
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... machen und zwischenzeitlich in einen Hungerstreik getreten ist. Dieses unkooperative Verhalten des B...
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Regeste
Art. 43 StGB; Zwangsmedikation; Zuständigkeit. Die Vollzugsbehörden sind für die Anordnung einer Zwangsmedikation zuständig, wenn sie dem Massnahmezweck und der Behandlungsart entspricht, die der Richter im Strafurteil vorgezeichnet hat (E. 3).
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Regeste
Art. 43 CP; médication forcée; compétence. Les autorités d'exécution sont compétentes pour ordonner une médication forcée si celle-ci correspond au but de la mesure et au type de traitement déterminés par le juge (consid. 3).
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Regesto
Art. 43 CP; trattamento medico coatto; competenza. Le autorità responsabili dell'esecuzione delle pene sono competenti per ordinare un trattamento medico coatto, a condizione che esso corrisponda allo scopo della misu...
...rsorge [Verweigerung der Behandlung, Hungerstreik], in: Medizin und Freiheitsentzug, Bern 2002, S. 5...