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Regeste
Beschwerde gegen die Nichtfortführung der (zeitlich befristeten) Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zug.
Regeste
Eintretensfragen. Der Kantonsratsbeschluss, mit dem die Weiterführung der Kommission abgelehnt wurde, hat weder rechtssetzende noch rechtsaufhebende Wirkung; Nichteintreten auf den Aufhebungsantrag (E. 1).
Eintreten auf den Antrag, der Kanton Zug sei zu verpflichten, die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Kommission bzw. Fachstelle zu schaffen (E. 2): Zusammenstellung von Rechtsprechung und Literatur zur unrechtmässigen Verweigerung oder Verzögerung eines Erlasses (E. 2.1-2.3); Regelung in OG und BGG (E. 2.4). Die Beschwerdeführer müssen eine hinreichend bestimmte Handlungspflicht des (kantonalen) Gesetzgebers vertretbar begrü...
... en droit européen, in: L'égalité entre hommes et femmes, bilan et perspectives, Charles-Albert M...
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Regeste
Familienstiftungen (Art. 335 ZGB); Begrenzung des Kreises der Begünstigten. Die 1922 gegründete Stiftung schliesst Frauen aus dem Kreis ihrer Begünstigten aus, sobald sie heiraten und den Namen ändern. Muss angesichts der nachfolgenden Entwicklung des Eherechts und der Verankerung des Prinzips der Gleichberechtigung zwischen Mann und Frau in der Schweizerischen Bundesverfassung (Art. 8 BV) der Zweck dieser Stiftung abgeändert werden, weil er sich objektiv gewandelt haben (Art. 86 ZGB) oder weil er widerrechtlich oder unsittlich geworden sein soll (Art. 88 Abs. 2 ZGB)- Die Bedingungen einer Abänderung gemäss Art. 86 ZGB sind nicht gegeben mangels einer objektiven Änderung der Bedeutung und der Wirkung des ursprünglichen Zwecks der Stiftung (E. 3). Art. 335 Abs. 1 ZGB ist nicht g...
... d'entretien et de nom de famille: la femme n'avait en effet désormais plus le droit d'être ...Elles étaient gérées par des hommes et réservées aux descendants par les mâles. Dan...
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Regeste
Art. 8 Abs. 1 und 3 BV. Lohngleichheit im öffentlichen Dienstverhältnis; Nachforderung. Der Anspruch auf gleiche Entlöhnung von Mann und Frau gemäss Art. 8 Abs. 3 BV kann im Rahmen der fünfjährigen Verjährungsfrist auch für die Zeit vor Einreichung der Lohnklage geltend gemacht werden (E. 3.3- 3.5). Aus dem allgemeinen Rechtsgleichheitsgebot von Art. 8 Abs. 1 BV ergibt sich hingegen lediglich ein Anspruch auf Korrektur der rechtsungleichen Besoldung auf geeignete Weise und innert angemessener Frist (E. 3.6-3.8). Keine Berufung auf Treu und Glauben, wenn der ungleiche Lohn trotz Kenntnis von einem diesbezüglich hängigen Rechtsmittelverfahren nicht beanstandet wird (E. 3.9).
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Regeste
Art. 8 al. 1 et 3 Cst. Egalité salariale dans les rappor...
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Regeste
Art. 161 ZBG und Art. 271 ZGB; Verfassungsmässigkeit und EMRK-Konformität des zivilgesetzlichen Bürgerrechtserwerbs durch Heirat und kraft Abstammung. In Zivilstandssachen ist die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (E. 2). Die zivilgesetzlichen Bestimmungen über den Bürgerrechtserwerb durch Heirat und kraft Abstammung widersprechen dem Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter (E. 3 und 4), sind für Verwaltungsbehörden und Gerichte aber gleichwohl massgebend (E. 5). Der Erwerb eines Kantons- und Gemeindebürgerrechts fällt weder in den Schutzbereich des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens noch in denjenigen der Ehefreiheit, so dass das Diskriminierungsverbot der EMRK nicht mit Erfolg angerufen werden kann (E. 6).
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... la Convention européenne des droits de l'homme?, in: Revue trimestrielle des droits de l'homme 9/...
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Regeste
Art. 3c Abs. 1 lit. a ELG: Berücksichtigung von als Entschädigung für die Führung des gemeinsamen Haushaltes erbrachten Unterhaltsleistungen des Konkubinatspartners. Nach ständiger Rechtsprechung zählen Naturalleistungen - einschliesslich ein allenfalls zusätzlich ausgerichtetes Taschengeld -, welche eine im Konkubinat lebende Person ihrem Partner als Ausgleich für die Führung des gemeinsamen Haushaltes zukommen lässt, im Rahmen der Ergänzungsleistungsberechnung zu den anrechenbaren Einnahmen. Dieser Grundsatz wird durch die neue Rechtsprechung zum AHV-rechtlichen Beitragsstatut der mit einem Mann in eheähnlicher Gemeinschaft lebenden, mit diesem jedoch nicht verheirateten Frau (BGE 125 V 205) nicht angetastet.
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Regeste
Art. 3c al. 1 let...
..., ce qui est en tout cas exclu lorsqu'un homme et une femme mettent en commun, pour les compléte...
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Regeste
Art. 5 Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 AHVG: Beitragsrechtliche Erfassung von Konkubinatspartnern. Die in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Frau, die ausschliesslich den gemeinsamen Haushalt führt und dafür von ihrem Partner Naturalleistungen (in Form von Kost und Logis) und allenfalls zusätzlich ein Taschengeld erhält, ist beitragsrechtlich als Nichterwerbstätige zu betrachten. Die Naturalleistungen sowie das allfällige Taschengeld stellen somit nicht massgebenden Lohn im Sinne von Art. 5 Abs. 2 AHVG dar (Änderung der Rechtsprechung).
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Regeste
Art. 5 al. 2, art. 10 al. 1 LAVS: Statut de cotisants des concubins. La femme qui vit maritalement avec un homme, sans être mariée avec celui-ci, et qui, en échange de la tenue du ménage commun, à la...
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Regeste
Ende der Beitragspflicht und Beginn des Anspruchs auf die Altersrente. - Das Diskriminierungsverbot des Art. 14 EMRK gilt nur in bezug auf die in der Konvention ausdrücklich genannten Rechte und Freiheiten. Es enthält kein über die Konvention hinausgehendes allgemeines Rechtsgleichheitsgebot. - Die unterschiedliche Behandlung von Mann und Frau in Art. 3 Abs. 1 und Art. 21 Abs. 1 AHVG ist nicht konventionswidrig.
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Regeste
Fin de l'obligation de cotiser et début du droit à la rente de vieillesse. - L'interdiction de discrimination de l'art. 14 CEDH ne vaut que pour les droits et libertés expressément désignés dans la convention. Elle n'implique aucun précepte général d'égalité de traitement débordant le cadre de la convention. - La situati...
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... concerner la réassignation chirurgicale femme-homme. 5. 5.1 D'innombrables traitements médicaux...