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Regeste
Art. 29 Abs. 2 ZGB; Namensschutz. Verwendung eines Städtenamens in einer Internet-Adresse durch eine Privatperson. Wann stellt die Verwendung eines fremden Namens in einer Internet-Adresse eine unbefugte Namensanmassung nach Art. 29 ZGB dar? Erscheinungsformen der Verwechslungsgefahr in diesem Zusammenhang (E. 5). Ist der Städtename als solcher, wie vorliegend der Name Luzern ohne den Zusatz "Stadt", für ein Gemeinwesen individualiserungs- und kennzeichnungskräftig, kann es ihn namensrechtlich für sich in Anspruch nehmen (E. 6). Es darf von einer Gemeinde grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie unter einer Internet-Adresse auftritt, in der ihrem Namen der Zusatz "Stadt" oder "Gemeinde" beigefügt ist (E. 7.2.3). Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Domain...
...Historisch-Biographisches Lexikon der Schweiz, Bd. IV, 1927, S. 743 f.; JOHANNES DIERAUER, Gesch... die zur Zeit der Helvetischen Republik Hauptstadt der Schweiz war und heute Hauptstadt des Kantons L...
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...219 ff.; LORENZ HIRT, Der Schutz schweizerischer Herkunftsangaben, 2003, S. 28 ff.; STÉPHANE BOISS..., dass "Damassine" auf den Namen der Hauptstadt Syriens (Damaskus bzw. auf Französisch Damas) zur...
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.... 14. Mai 2008 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates . Der Bundespräsident: Pascal Couchep... Versuch, Europa zu erreichen, in der Hauptstadt Rabat. Die von der Schweiz finanzierte Sozialarbei...
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... der Neutralitätspraxis der Schweiz während des Irak-Konflikts in Erfüllung des Post... die Streitkräfte der Koalition die Hauptstadt Bagdad. . Während des Konflikts lässt die Schwei...
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.1 vom 10. Juni 2001 1 Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott für die menschliche Gemeinschaft und die gesamte Schöpfung wollen wir St.Gallerinnen und St.Galler unser geschichtlich gewachsenes Staatswesen in...
... St.Gallen ist ein Gliedstaat der Schweizerischen Eidgenossenschaft. . 2 Er ist ein auf christlich-h...4 Hauptstadt ist St.Gallen. II. . Grundrechte und Grundpflicht...
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.... 12. Mai 2010 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates . Die Bundespräsidentin: Doris Leutha... die Flüchtlinge oft in Rabat, der Hauptstadt von Marokko. Die von der Schweiz finanzierte Sozia...
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... Zusammenarbeit zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Kroatischen Republik... Schweiz - Kasachstan fand in der neuen Hauptstadt Astana statt. Zu Gesprächen in der Schweiz weilte...
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.... 18. Mai 2005 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates . Der Bundespräsident: Samuel Schmid.... in der mongolischen Hauptstadt. . B. Das Projekt fördert den Austausch und die Z...
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... 2002 P 01.3782 Beitrag der Schweiz an die globale Bildungsoffensive für. Frauen und ...2002 wurde ein Büro in der Hauptstadt Kabul eröffnet. In Nordkorea hat die Schweiz ange...
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Regeste
Art. 5 Ziff. 1 Satz 2 EMRK; Untersuchungshaft, völkerrechtswidrige Entführung. Fall, in dem ein wegen gewerbsmässigen Betrugs Angeschuldigter in die Dominikanische Republik geflüchtet, von den dortigen Behörden ausgewiesen und dabei den schweizerischen Behörden übergeben worden war. Völkerrechtswidrige Entführung und damit Hafthinderungsgrund verneint, da die schweizerischen Behörden die Souveränität der Dominikanischen Republik beachtet und weder Zwang, Drohung noch List angewandt haben, um des Angeschuldigten habhaft zu werden (E. 2).
Regeste
Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG; Parteientschädigung. Verpflichtung des obsiegenden Kantons, den unterliegenden Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen, da sich der kantonale Haftrichter mit ...
... Botschaft in der kenianischen Hauptstadt Nairobi. Als die kenianischen Behörden BGE 133 I ...