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Regeste
Art. 29 Abs. 2 ZGB; Namensschutz. Verwendung eines Städtenamens in einer Internet-Adresse durch eine Privatperson. Wann stellt die Verwendung eines fremden Namens in einer Internet-Adresse eine unbefugte Namensanmassung nach Art. 29 ZGB dar? Erscheinungsformen der Verwechslungsgefahr in diesem Zusammenhang (E. 5). Ist der Städtename als solcher, wie vorliegend der Name Luzern ohne den Zusatz "Stadt", für ein Gemeinwesen individualiserungs- und kennzeichnungskräftig, kann es ihn namensrechtlich für sich in Anspruch nehmen (E. 6). Es darf von einer Gemeinde grundsätzlich nicht verlangt werden, dass sie unter einer Internet-Adresse auftritt, in der ihrem Namen der Zusatz "Stadt" oder "Gemeinde" beigefügt ist (E. 7.2.3). Beurteilung der Verwechslungsgefahr bei Verwendung des Domain...
... die zur Zeit der Helvetischen Republik Hauptstadt der Schweiz war und heute Hauptstadt des Kantons L...
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... für öffentliche Verwaltung der Hauptstadt oder das Büro für öffentliche Verwaltung des K...
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..., dass "Damassine" auf den Namen der Hauptstadt Syriens (Damaskus bzw. auf Französisch Damas) zur...
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... Commission (in der nigerianischen Hauptstadt Abuja) sei der fragliche Führerausweis behördlic...
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.1 vom 10. Juni 2001 1 Im Bewusstsein unserer Verantwortung vor Gott für die menschliche Gemeinschaft und die gesamte Schöpfung wollen wir St.Gallerinnen und St.Galler unser geschichtlich gewachsenes Staatswesen in...
...4 Hauptstadt ist St.Gallen. II. . Grundrechte und Grundpflicht...
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Regeste
Art. 5 Ziff. 1 Satz 2 EMRK; Untersuchungshaft, völkerrechtswidrige Entführung. Fall, in dem ein wegen gewerbsmässigen Betrugs Angeschuldigter in die Dominikanische Republik geflüchtet, von den dortigen Behörden ausgewiesen und dabei den schweizerischen Behörden übergeben worden war. Völkerrechtswidrige Entführung und damit Hafthinderungsgrund verneint, da die schweizerischen Behörden die Souveränität der Dominikanischen Republik beachtet und weder Zwang, Drohung noch List angewandt haben, um des Angeschuldigten habhaft zu werden (E. 2).
Regeste
Art. 68 Abs. 4 i.V.m. Art. 66 Abs. 1 und 3 BGG; Parteientschädigung. Verpflichtung des obsiegenden Kantons, den unterliegenden Beschwerdeführer für das bundesgerichtliche Verfahren zu entschädigen, da sich der kantonale Haftrichter mit ...
... Botschaft in der kenianischen Hauptstadt Nairobi. Als die kenianischen Behörden BGE 133 I ...
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... rund 150 Kilometer südöstlich der Hauptstadt sowie ca. 100 Kilometer von der ukrainischen Grenz...
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Regeste
Markenschutz; geografische Angaben; irreführende Zeichen (Art. 2 lit. c, Art. 30 Abs. 2 lit. c und Art. 47 Abs. 1 MSchG). Die Wort-/Bildmarke COLORADO wird als Herkunftsangabe verstanden. Für Waren, die nicht US-amerikanischer Herkunft sind, ist das Zeichen irreführend und deshalb insoweit vom Markenschutz ausgeschlossen (E. 2-3.2). Da die Voraussetzungen für eine Praxisänderung - entgegen dem angefochtenen Entscheid - nicht gegeben sind, wird an der Rechtsprechung (BGE 117 II 327) festgehalten, dass die Marke bloss mit der entsprechenden Einschränkung im Register eingetragen werden kann (E. 3.3 und 4).
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Regeste
Protection des marques; indications géographiques; signes propres à induire en erreur (art. 2 let. c, art. 30 al. 2 let. c et a...
... im mittleren Westen der USA mit der Hauptstadt Denver und seinen in den Rocky Mountains gelegenen...
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... Schweizer Diplomaten in der iranischen Hauptstadt möglicherweise Ziele eines Anschlages werden kön...
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... von ihrem Arbeitsort in die Hauptstadt fahren, was vorzeitige Wehen auslöste und schlies...