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... Angaben müssen nicht zwingend handschriftlich gemacht werden; zwei Unterschriften sind trotz unz...
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.31 vom 17. August 1971 1 Landammann und Regierung 2 des Kantons St.Gallen erlassen in Anwendung von Art. 65 des Gesetzes über die Urnenabstimmungen vom 4. Juli 1971 (UAG) 3 , 4 in...
..., Änderungen oder Ergänzungen handschriftlich vornehmen. 2 Es ist nicht gestattet, den Namen ein...
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... Rechteck eingezeichnet und darin handschriftlich "Neuer, nicht vorgesehener, Sitzplatz und abgeänd...
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Regeste
Art. 17 und 30 Abs. 1 lit. c AVIG, Art. 20 Abs. 1 AVIV. - Die Auflage an einen Versicherten, die erfolgten Stellenbewerbungen auf dem Formular "Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen" nicht mittels Firmenstempel, sondern handschriftlich nachzuweisen, verbunden mit der generellen Androhung, dass er widrigenfalls in der Anspruchsberechtigung eingestellt werde, verletzt Bundesrecht (Erw. 3). - Ob das blosse Anbringen von Firmenstempeln auf dem Nachweisformular mit dem Erfordernis der Qualität der Stellenbewerbungen vereinbar ist, beurteilt sich aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalles (Erw. 4).
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Regeste
Art. 17 et 30 al. 1 let. c LACI, art. 20 al. 1 OACI. - L'obligation faite à un assuré de faire attester ses recherches de trav...
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...A A A A A A A A . Visumvignette handschriftlich ausgefüllt A A A A A A A A Dauer des durch das V...
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... Schriftstück, auf dem unten handschriftlich die Zinsbetreffnisse nicht nur für das erste Jahr...
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... 43 und 44 bezeichneten Vorfälle handschriftlich verzeichnet, während sie auf den vom Beschwerdef...
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... vorinstanzlichen Verfahren), wo handschriftlich mit roter Farbe einen Vermerk von 15 m angebracht ...
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... auch die ins Recht gelegte, handschriftlich verfasste "Kaufquittung" vom 14. Dezember 2006 fü...
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Regeste
Art. 686 Abs. 4, Art. 701 und 706b OR; Aktienbuch; Nichtigkeit eines Universalversammlungsbeschlusses. Der Inhalt des Aktienbuchs hat bloss die Bedeutung einer widerlegbaren Vermutung. Wenn eine Aktiengesellschaft weiss oder wissen müsste, dass ein Eintrag im Aktienbuch falsch ist, darf sie sich nicht auf diesen Eintrag verlassen (E. 3.2).
Der Beschluss einer Universalversammlung, an welcher nicht alle Aktionäre teilgenommen haben oder vertreten waren, ist nichtig. Der Beschluss kann auch nicht als solcher einer normalen Generalversammlung gelten, wenn nicht alle Aktionäre eingeladen wurden. Es kommt nicht darauf an, ob der übergangene Aktionär den Beschluss mit seiner Stimmkraft hätte verhindern können (E. 3.3).
Regeste
Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG; Konkursgrund der Zahlungs...
... nicht hervorgehe und in welchem handschriftlich ergänzt sei, dass die Pflichtaktie von W.________...