-
Regeste
Grosshandel mit Heilmitteln. Art. 31 und 4 BV. Kantonale Ordnung, wonach der Grosshandel mit Heilmitteln einer Bewilligung unterliegt und diese nur an vertrauenswürdige Personen erteilt werden darf. Anwendbarkeit dieser Ordnung - auf Heilmittel, die von der Interkantonalen Kontrollstelle für Heilmittel als für den Verkauf in Apotheken und Drogerien geeignet befunden worden sind; - auf ausserkantonale Firmen, welche die Apotheken und Drogerien im Kanton beliefern (Erw. 6). Begriff der Vertrauenswürdigkeit. Naturarzt, dem im Kanton Appenzell A.Rh. bei Inkrafttreten des neuen Gesundheitsgesetzes jede weitere Heiltätigkeit und Ausübung eines pharmazeutischen Berufes wegen Zuwiderhandlung gegen Gesundheitsgesetze anderer Kantone verboten wurde und der nun in einem andern Kanton Gros...
-
... und «Die Butter» an den Grosshandel. 1 Die Abgabepreise (inklusive Mehrwertsteuer) bet...
-
Regeste
Art. 934 OR, Art. 53 lit. C aHRegV bzw. Art. 36 HRegV; Pflicht zur Eintragung eines Gemüsebaubetriebs in das Handelsregister. Intertemporal anwendbares Recht (E. 3). Zur Frage der Eintragungspflicht von Betrieben der bodenabhängig produzierenden Urproduktion, insbesondere von Landwirtschafts- und Gemüsebaubetrieben (E. 4 und 5).
****************************************
Regeste
Art. 934 CO, art. 53 let. C aORC resp. art. 36 ORC; obligation d'inscription au registre du commerce d'une entreprise de culture maraîchère. Application du droit dans le temps (consid. 3). Obligation d'inscrire les entreprises de production dépendante du sol, en particulier les entreprises agricoles et de cultures maraîchères (consid. 4 et 5).
****************************************
Regesto
Art. 934 CO,...
..., wenn sie mit einem Grosshandel der gewonnenen Erzeugnisse verbunden seien oder so...
-
Regeste
Art. 25 und 148 StGB; Gehilfenschaft zum Betrug; Strafbarkeit der Teilnahme bei Alltagsgeschäften; Eigenverantwortung des Haupttäters. Gehilfenschaft zum Betrug durch den Verkauf von afrikanischem Antilopenfleisch unter richtiger Bezeichnung im Wissen darum, dass der Käufer dieses nur betrügerisch verwenden kann (durch Weiterverkauf unter der falschen Bezeichnung als europäisches Wildfleisch); keine Einschränkung der Teilnahmestrafbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Eigenverantwortung des Käufers (E. 2). Art. 251 Ziff. 1 StGB; Art. 41 Abs. 1 und Art. 54 LMG; Art. 67 Abs. 1 lit. e und f und Art. 108 Abs. 1 EFV; Falschbeurkundung durch die Bezeichnung von afrikanischem Antilopenfleisch als europäisches Wildfleisch. Das Gesetz verlangt eine korrekte Bezeichnung von Wildfleisch auc...
..., zu bezeichnen, und zwar auch im Grosshandel. c) Was die Beschwerdeführer dagegen vorbringen, ...
-
... externe Analysenlabors), für den Grosshandel mit Arzneimitteln sowie für die Ausfuhr verwendun...
-
... sich mit der Herstellung von oder dem Grosshandel mit Arzneimitteln befassen. 3 Vorbehalten bleiben ...
-
... das statistische Einkommen der Rubrik Grosshandel und Handelsvermittlung zu Grunde gelegt hatte, auf...
-
... Kantons Zürich, der Ausgleichskasse Grosshandel + Transithandel und dem Bundesamt für Sozialversi...
-
...II. Herstellung, Grosshandel und Vertrieb. § 8. Herstellungs- und Grosshandels...
-
... Bewilligung zur Herstellung und zum Grosshandel,. Beschwerde gegen das Urteil des Obergerichts des...