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... machte B.________ geltend, die nur für Männer vorgesehene Ersatzabgabe sei diskriminierend und v... nicht geschuldet sei, solange Frauen keine Ersatzabgabe zahlen. Auf seine Begründung i...1 BV stellt den allgemeinen Gleichheitssatz auf. Nach Art. 8 Abs. 2 BV darf niemand diskrimini...
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..."wegen Verletzung des Grundsatzes von Gleichheit von Mann und Frau". Sie beruft sich dazu auf Art. ...
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... der Gleichberechtigung von Frau und Mann in ihrer Präambel. Die am 10. Dezember 1948 von d... oder das Übereinkommen über die Gleichheit des Entgelts männlicher und weiblicher Arbeitskr...
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...8 Abs. 3 BV statuierten Gleichheitsgebotes geltend. 3.1 Sie bringen im Einzelnen vor, nach Ar... Grundsatz der absoluten Gleichheit von Mann und Frau. Die späteren Revisionen des Steuergeset...
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Regeste
Beschwerde gegen die Nichtfortführung der (zeitlich befristeten) Kommission für die Gleichstellung von Frau und Mann im Kanton Zug.
Regeste
Eintretensfragen. Der Kantonsratsbeschluss, mit dem die Weiterführung der Kommission abgelehnt wurde, hat weder rechtssetzende noch rechtsaufhebende Wirkung; Nichteintreten auf den Aufhebungsantrag (E. 1).
Eintreten auf den Antrag, der Kanton Zug sei zu verpflichten, die gesetzlichen Grundlagen für eine entsprechende Kommission bzw. Fachstelle zu schaffen (E. 2): Zusammenstellung von Rechtsprechung und Literatur zur unrechtmässigen Verweigerung oder Verzögerung eines Erlasses (E. 2.1-2.3); Regelung in OG und BGG (E. 2.4). Die Beschwerdeführer müssen eine hinreichend bestimmte Handlungspflicht des (kantonalen) Gesetzgebers vertretbar begrü...
... Auftrag zur Schaffung tatsächlicher Gleichheit in der sozialen Wirklichkeit. Dies ergibt sich jet...
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Regeste
Zulassung zur Mittelschule im Kanton Waadt; Gleichheit der Geschlechter im Unterrichtswesen. Art. 88 OG: Die betroffenen Schülerinnen können einen Entscheid, durch den ihnen der Zugang zur Mittelschule verweigert wird, selbständig anfechten (E. 2). Anwendbarkeit von Art. 4 Abs. 2 BV (E. 4c). Ein die Mädchen im Verhältnis zu den Knaben benachteiligendes Bewertungssystem bei den Examen für die Zulassung zur Mittelschule verstösst gegen das Gebot der Gleichbehandlung von Mann und Frau i.S. von Art. 4 Abs. 2 BV (E. 5). So wie die Examen gehandhabt werden, entbehren sie ausserdem der gesetzlichen Grundlage und beruhen auf einer willkürlichen Gesetzesanwendung (E. 6).
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Regeste
Examens d'admission au collège secondaire dans le canton de Vaud; é...
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Regeste
Art. 85 lit. a OG; Ungültigerklärung der Solothurner Volksinitiative "Für eine gleichberechtigte Vertretung der Frauen und Männer in den kantonalen Behörden - Initiative 2001". Verhältnis von Art. 4 Abs. 2 Satz 1 BV zu Art. 4 Abs. 2 Satz 2 BV. Das Diskriminierungsverbot bildet eine relative Schranke des Egalisierungsgebotes und schliesst unverhältnismässige Ungleichbehandlungen der Geschlechter aus (E. 3a und 3b). Erfordernis der Interessenabwägung bei der Prüfung der Zulässigkeit positiver Massnahmen zur Verwirklichung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter (E. 3b-3d). Auswirkungen der hier in Frage stehenden Initiative, mit der verbindlich und ohne Qualifikationsbezug eine dem Bevölkerungsanteil entsprechende Vertretung der Frauen in Parlament, Regierung und Gerich...
...tze des Wahlrechts, nämlich Freiheit, Gleichheit und Allgemeinheit der Wahlen, würden übermässig...
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...vom 2. September 2009 . Sehr geehrte Frau Nationalratspräsidentin. Sehr geehrter Herr Stän... oft droht der Konsens angesichts mannigfacher politischer Polarisierungen zu schwinden; auch ist... gilt grundsätzlich das Prinzip der Gleichheit aller Staaten, was gerade einem Staat wie der Schw...
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Regeste
Art. 85 lit. a OG; Urner Volksinitiative `für gleiche Wahlchancen' ("Wahlchanceninitiative"). Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung zu Art. 4 Abs. 2 BV im Allgemeinen (E. 3a) und zu Frauenquoten im Besonderen (E. 3b); Auseinandersetzung mit der hieran geübten Kritik (E. 3c und 3d). Als Gleichstellungsmassnahmen kommen auch ergebnisbezogene Quoten in Betracht (E. 3d/aa; Präzisierung von BGE 123 I 152). Die quotenmässige Zuteilung von Volkswahl-Mandaten stellt eine unzulässige Einschränkung des freien und gleichen Wahlrechts dar (E. 3d/dd). Kriterien für die Beurteilung von Quotenregelungen nach Völkerrecht (E. 4). Beurteilung der Gleichstellungsmassnahmen der `Wahlchanceninitiative': Quoten für Behörden und Kommissionen, die direkt vom Volk gewählt werden (E. 5a); Quoten...
... annähernd je zur Hälfte mit Frauen und Männern besetzt. Jedes Geschlecht ist jedoch mindestens zu...Die angestrebte Gleichheit sei eine Gleichheit der Chancen und nicht des Resu...
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... zur Wahl standen, darunter in der Person von Frau Gret Haller auch eine schweizerische. Gewählt wur... Ausdruck gaben, auf der Grundlage der Gleichheit und Rechtstaatlichkeit auf ein grosses und ungetei... als auch die Gleichstellung von Frau und Mann. Die Arbeiten betreffend die Anerkennung eines Rec...