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Regeste
Art. 641 Abs. 2, Art. 738 i.V.m. Art. 781 ZGB, Art. 36 FMG; actio negatoria, Dienstbarkeit für den Bau und Betrieb einer Hochspannungsleitung, Benutzung dieser Leitung für Fernmeldedienste. Das in Art. 641 Abs. 2 ZGB vorgesehene Abwehrrecht besteht auch dann, wenn der Eingriff nicht schädigend ist (E. 7). Auslegung einer Personalservitut für den Bau und Betrieb einer Hochspannungsleitung; der vereinbarte Zweck der Dienstbarkeit deckt den Einsatz der Leitung für Fernmeldedienste nicht (E. 8). Die Konzessionärinnen von Fernmeldediensten müssen die für den Bau und Betrieb ihrer Anlagen nötigen Rechte von den privaten Grundeigentümern vertraglich oder auf dem Enteignungsweg erwerben (E. 9).
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Regeste
Art. 641 al. 2, art. 738 en relation avec ...
... neues Seil mit Lichtwellenleiter (Glasfaserkabel) ersetzen. Die derart gewonnene Übertragungskapaz...
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... die Dienstleistung über ein Glasfaserkabel erstellt werden kann, also kein persönlicher Kund...
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... in der Schweiz ein Glasfaserkabelnetz (sog. Fibre Network), das die Grossstädte Genf, L...
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...2.6 Verschiedene Anlagen Glasfaserkabel Einbau 3732 . 2.6.1 Ausgangslage 3732 . 2.6.2 Begr...
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... in der Schweiz ein Glasfaserkabelnetz (sog. Fibre Network), das die Grossstädte Genf, L...
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...- Brugg Kabel AG, 5200 Brugg. Glasfaserkabel-Produktion in Birr bis 18 M. 8. Januar 2001 bis 1...
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Regeste
PTT-Richtstrahlantenne Höhronen; Kognition des Bundesgerichts bei der Würdigung von Fragen des technischen Ermessens; Art. 24 RPG und Art. 26 FPolV, Art. 6 NHG. 1. Fragen des technischen Ermessens prüft das Bundesgericht zurückhaltend, um den fachtechnischen Sachverstand der zuständigen Verwaltungsinstanz zu respektieren (E. 3). 2. Erteilung der Ausnahmebewilligung nach Art. 24 RPG (E. 4 und 5). a) Die PTT-Betriebe sind auf den Standort Höhronen angewiesen, um das bestehende Richtstrahlnetz zu ergänzen und damit den erheblichen und noch zunehmenden Bedarf an Fernmeldeleistungen auftragsgemäss sicherstellen zu können (s. Art. 36 und 55bis BV). Die Standortgebundenheit nach Art. 24 Abs. 1 lit. a RPG ist daher zu bejahen (E. 5a-g). b) Interessenabwägung, Art. 24 Abs. 1 lit. b RPG....
... grössere Leistungsfähigkeit der Glasfaserkabel mache eine Mehrzweckanlage, wie sie auf dem Höhro...
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...- Brugg Kabel AG, 5200 Brugg. Glasfaserkabel-Produktion in Birr bis 18 M. 8. Januar 2001 bis 1...
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... Medien (zum Beispiel Kupferkabel, Glasfaserkabel), über welche Daten übermittelt werden können. ...
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...c. «Verschiedene Anlagen, Glasfaserkabel, Einbau»: 13,9 Millionen Franken . d. «Meiringe...