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... niedergeschlagen habe (Gewerbesteuerbefreiung der Mieteinnahmen bei der Gesellschaft). Das deuts...
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... Betriebs in Frankreich geschuldeten Gewerbesteuer (2039taxe professionnelle203a) befreit;. Doppelbes...
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... Verkürzung der Körperschafts- und Gewerbesteuer mindestens für die Jahre 1991 und 1992 zugunsten ...
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...2013 der Gewerbesteuer, 2013 der Wohnsteuer, 2013 der Liegenschaftssteuer...
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Regeste
Art. 8, 9, 27, 49 Abs. 1 sowie Art. 127 Abs. 2 BV; Art. 132 Abs. 3 und Art. 142 KV/SO; Gesetz vom 9. Juni 1996 über das Gastgewerbe und den Handel mit alkoholhaltigen Getränken (Wirtschaftsgesetz); Verfassungsmässigkeit einer gastgewerblichen Patentgebühr. Verfassungsvorbehalt für kantonale Steuern (Art. 132 KV/SO); gesetzliche Grundlagen der Patentgebühren gemäss altem und neuem Wirtschaftsgesetz des Kantons Solothurn (E. 2). Akzessorische Normenkontrolle im Verfahren der staatsrechtlichen Beschwerde (E. 3). Bei einer (nach Umsatz bemessenen) gastgewerblichen Jahrespatentgebühr handelt es sich um eine Gemengsteuer, woran der mit der Totalrevision des Wirtschaftsgesetzes einhergehende Wegfall von Bedürfnisklausel und Fähigkeitsausweis unter gleichzeitiger Anhebung der Obergrenz...
...als Gewerbesteuer angesehen, für deren Erhebung sich die Kantone au...
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...Personen, die Gewerbesteuer und die Wohnsteuer und schweizerischerseits für d...
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...DM und Umsatz- und Gewerbesteuer in noch unbekannter Höhe hinterzogen zu haben. Si...
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...DM und Umsatz- und Gewerbesteuer in noch unbekannter Höhe hinterzogen zu haben. Si...
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... hätten, dass Körperschafts- und Gewerbesteuer 1999 nicht ordnungsgemäss festgesetzt worden seie...
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Regeste
Art. 4, 22ter, 31 Abs. 1 BV; Art. 2 Üb. Best. BV; Art. 85 lit. a OG. Verfassungsmässigkeit der basel-landschaftlichen Reichtumsteuer; Anforderungen an die Einheit der Materie bei Gesetzesinitiativen. 1. Frist zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen Erlasse (Erw. 2). 2. Legitimation (Erw. 4). 3. Bei Gesetzesinitiativen sind an die Einheit der Materie weniger hohe Anforderungen zu stellen als bei Verfassungsinitiativen und beim Finanzreferendum (Verdeutlichung der Rechtsprechung). Die Verbindung einer Vorlage zur Einführung der Reichtumsteuer mit einer Revision des Steuergesetzes (hier: teilweise Steuerbefreiung für AHV- und IV-Renten) in einer einzigen formulierten Gesetzesinitiative verstösst nicht gegen das Stimmrecht der Bürger (Erw. 5). 4. Die basel-landschaftliche Reichtumst...
... prohibitiven, besonderen Gewerbesteuer gleichkomme. Diese Rüge ist unbegründet. Die Rei...