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Regeste
Art. 82 ff. BGG; Art. 5 und 6 EMRK; Art. 9, Art. 10 Abs. 2, Art. 29 Abs. 1 und 2, Art. 31 und 32 BV; § 5, 6, 9 und 11 GSG/ZH; Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Schutzmassnahmen gegen häusliche Gewalt nach dem zürcherischen Gewaltschutzgesetz. Zur Überprüfung von Massnahmen, die gestützt auf das zürcherische Gewaltschutzgesetz ergangen sind, ist die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegeben (E. 2). Die im vorliegenden Fall auferlegten Gewaltschutzmassnahmen (Rayon- und Kontaktverbot) fallen weder unter den Begriff der Freiheitsentziehung im Sinne von Art. 5 EMRK und Art. 31 BV (E. 3) noch unter den Begriff der strafrechtlichen Anklage im Sinne von Art. 6 EMRK (E. 4). Mit der Auferlegung von Gewaltschutzmassnahmen besteht die Möglichkeit der...
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...Gegenstand. Massnahmen nach Gewaltschutzgesetz,. Beschwerde gegen den Entscheid vom 3. Juni 2010 ...
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... X.________ gestützt auf das Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich vom 19. Juni 2006 (GSG/ZH) ein...
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...Gegenstand. Massnahme nach Gewaltschutzgesetz,. Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsge...
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...Schutzmassnahmen nach Gewaltschutzgesetz,. Beschwerde gegen die Verfügungen vom 19. März ...
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Regeste
Kantonale Zuständigkeitsordnung zum Vollzug des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS), Art. 49 Abs. 1 BV. Die kantonale Zuständigkeitsordnung, wonach die Kantonspolizei und die Stadtpolizeien von Zürich und Winterthur zur Anordnung von Massnahmen gemäss BWIS befugt sind, hält vor dem Bundesrecht stand (E. 2).
Regeste
Erfordernis einer formell-gesetzlichen Grundlage für die Bestimmung der gerichtlichen Zuständigkeitsordnung; Art. 30 Abs. 1 BV, Art. 73 und 38 KV/ZH. Der Regierungsrat ist nicht befugt, die gerichtliche Zuständigkeitsordnung zur richterlichen Überprüfung von Massnahmen gemäss BWIS in Abweichung von der allgemeinen Gerichtsorganisation durch eine blosse Verordnung festzulegen (E. 3).
Regeste
Vereinbarkeit der gerichtlichen Zustän...
... von §§ 9-12 des Gewaltschutzgesetzes vom 19. Juni 2006. 4 Die Strafbehörden melden der...
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... von Schutzmassnahmen gemäss Gewaltschutzgesetz des Kantons Zürich vom 19. Juni 2006 (GSG/ZH); di...
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...2 lit. b und c des Gewaltschutzgesetzes des Kantons Zürich vom 19. Juni 2006 (GSG; LS 351...
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... gestützt auf das kantonale Gewaltschutzgesetz ein Betretverbot/Rayonverbot betreffend ein näher...
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... der Schutzmassnahmen nach Gewaltschutzgesetz,. Beschwerde gegen die Verfügung des Bezirksgeric...