gewaltenteilung

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  • Regeste Verordnung des Grossen Rates über die Kantonspolizei; Befugnis zur Anordnung sicherheitspolizeilicher Massnahmen; Grundsatz der Gewaltenteilung; polizeiliche Generalklausel; Einschränkung von Grundrechten; Art. 36 BV; Art. 15 KV/GR. Zuständigkeit des Grossen Rates, mittels Verordnung im Rahmen der polizeilichen Generalklausel im Bereiche des Polizeiwesens zu legiferieren; keine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung (E. 2). Grossrätliche Verordnung stellt formellgesetzliche G...

  • Regeste Einsicht in archivierte Strafakten durch Drittpersonen; Informations- und Wissenschaftsfreiheit, Art. 16 und 20 BV. Kantonale Bestimmungen über die Archivierung (E. 2). Keine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung durch den Verordnungsgeber (E. 3). Grundzüge der Kommunikationsfreiheit (E. 4b); die Informations- und Wissenschaftsfreiheit räumen keinen generellen Anspruch auf Beschaffung von Informationen aus nicht allgemein zugänglichen Quellen (archivierten Akten während Schu...

  • Regeste Art. 85 lit. a, 84 Abs. 1 lit. a und 93 OG; Art. 13-16, 66, 72 Abs. 1 und 3 StHG; vorläufige Vorschriften durch die Kantonsregierung betreffend den Vermögenssteuerwert von Liegenschaften; Prinzip der Gewaltenteilung. Abgrenzung von Stimmrechtsbeschwerde nach Art. 85 lit. a OG und Verfassungsbeschwerde nach Art. 84 Abs. 1 lit. a OG bei der Rüge der Verletzung des Prinzips der Gewaltenteilung (E. 1.1). Befugnis und Verpflichtung der Kantonsregierung gemäss Art. 72 Abs. 3 StHG, vorläufi...

  • Regeste Art. 5 und 9 BV; Art. 2, 3, 17 und 32 KV/GR; Prinzip der Gewaltenteilung und der Gesetzmässigkeit; Rechtsetzungsdelegation im Bereich des Dienstrechts. "Psychiatrische Dienste Graubünden" als selbständige öffentlichrechtliche Anstalt zählt zwar nicht zur Landesverwaltung im Sinne von Art. 17 KV/GR. Da die Kantonsverfassung der Anstalt jedoch keine Gesetzgebungskompetenz zuweist, kann die Anstalt selber nur gesetzgebend tätig werden, soweit ihr die Regelungskompetenz gültig übertragen...

  • Regeste Art. 2 ÜbBest. BV, Art. 270 Abs. 2 OR, Grundsatz der Gewaltenteilung, Art. 4 BV; Formularpflicht beim Abschluss von neuen Mietverträgen. Tragweite des Vorbehalts zugunsten der Kantone gemäss Art. 270 Abs. 2 OR (E. 2a und b). Konkretisierung des bundesrechtlichen Begriffs des Wohnungsmangels (E. 2c und d). Kompetenz des Zürcher Regierungsrats zum Erlass von Vollzugsverordnungen (E. 3a). Zulässigkeit der näheren Umschreibung des Begriffs des Wohnungsmangels durch den Regierungsrat (E. ...

  • Regeste Art. 85 lit. a OG; Finanzreferendum; Renovation und Umbau der Militärkaserne in der Stadt Zürich. 1. Vereinigung der staatsrechtlichen Beschwerden (E. 1). 2. Verhältnis zwischen der staatsrechtlichen Beschwerde gemäss Art. 84 Abs. 1 lit. a OG wegen Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung und der Stimmrechtsbeschwerde nach Art. 85 lit. a OG (E. 2b/dd). Mit der Stimmrechtsbeschwerde kann geltend gemacht werden, eine Kreditvorlage sei unvollständig, auch wenn die Ausgabe ohnehin ...

  • ... Sie machen eine Verletzung des Grundsatzes der Gewaltenteilung sowie der politischen Rechte geltend. Sie ...... b) Die Beschwerdeführer machen mit ihrer staatsrechtlichen Beschwerde einerseits eine Verletzung des Gewaltenteilungsgrundsatzes und andererseits eine Missachtung der ...

  • ... sei vom Gesetz nicht abgedeckt, nicht mit Stimmrechtsbeschwerde, sondern mit Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Gewaltenteilung geltend zu machen (BGE 131 I 291 E. 1.1 S. 295, ...... Die vorliegende Beschwerde ist insofern zulässig, als der Beschwerdeführer Verletzungen des Grundsatzes der Gewaltenteilung sowie von Art. 127 BV geltend macht. Er ist ...

  • ... Der Beschwerdeführer beruft sich hiergegen auf das Prinzip der Gewaltenteilung, welches erfordere, dass der Erbschein von der ...... 2 BGG), womit offen bleiben kann, inwieweit sich ein Einzelner überhaupt auf das Prinzip der Gewaltenteilung berufen kann. - Nach ständiger Rechtsprechung ...

  • Regeste Art. 84 Abs. 1 lit. a OG, Art. 85 lit. a und Art. 88 OG; Gewaltenteilungsbeschwerde; Stimmrechtsbeschwerde. Keine Legitimation zur Gewaltenteilungsbeschwerde kraft der blossen Eigenschaft als Stimmbürger, Mitglied oder Kandidat einer Behörde, Beamter oder politische Partei (E. 5). Keine Stimmrechtsbeschwerde gegen eine organisationsrechtliche Anordnung, welche die Mitgliederzahl einer durch Volkswahl zu besetzenden Behörde festlegt (E. 6). **************************************** Re...

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