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Regeste
Art. 19, 36 und 62 BV; disziplinarischer Schulausschluss. Nach Art. 48 VSG/SG dauert die Schulpflicht - und damit auch der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Volksschulunterricht im Sinne von Art. 19 BV - grundsätzlich bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse (E. 7). Voraussetzungen für die Einschränkung dieses sozialen Grundrechtsanspruches (E. 8-10). Das Gemeinwesen hat in der Regel eine Weiterbetreuung ausgeschlossener Grundschüler durch geeignete Personen oder öffentliche Institutionen zu gewährleisten (E. 11.2). Besucht der ausgeschlossene Schüler, dem ersatzweise ein Schulunterricht in einem öffentlichen Erziehungs- oder Schulheim angeboten worden ist, dennoch eine Privatschule, kann der Kanton die Übernahme der Kosten ablehnen (E. 11.4 und 11.5).
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... den Beschwerdeführer sowie seines gewalttätigen Auftretens erscheint sein Ausschluss von der Schul...
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... des Inhabers der elterlichen Gewalt beizubringen. 2 In Ausnahmefällen kann der Rektor...
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... Belästigung am Arbeitsplatz, Gewalt an Schulen, Gewalt in Heimen oder anderen Institutionen wie a...
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Regeste
Konkordat über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen; Art. 10 Abs. 2, Art. 22, Art. 32 Abs. 1, Art. 36 und 49 Abs. 1 BV, Art. 5 Ziff. 1 und Art. 6 Ziff. 2 EMRK, Art. 82 lit. b BGG. Die Bestimmungen des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen (Konkordat) können mit Beschwerde nach Art. 82 lit. b BGG angefochten werden (E. 1.3).
Die im Konkordat vorgesehenen Massnahmen (Rayonverbot, Meldeauflage und Polizeigewahrsam) sind polizeilicher Natur (E. 3 und 4). Sie sind mit dem Bundesrecht vereinbar (E. 4) und halten vor der Unschuldsvermutung stand (E. 5).
Die Massnahmen beeinträchtigen die persönliche Freiheit und die Versammlungsfreiheit. Das Konkordat stellt eine verfassungsgemässe Grundlage für die Grundrechtseingriffe da...
...49. Reise, Einkäufe oder Besuch einer Schule aufsuchen möchte. Dieser auf den Einzelfall bezog...
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.1 vom 1. Juli 1999 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 30. Juni 1998 2 Kenntnis genommen und erlässt gestützt auf Art. 30 und Art. 79 der Kantonsverfassung 3 als Gesetz: ERSTER TEIL:...
... schonend und ohne Anwendung unnötiger Gewalt. . 2 Der Untersuchungsrichter benachrichtigt auf V... 3 Jugendanwalt, vormundschaftliche Organe, Schule und andere Stellen der Jugendhilfe unterstützen ...
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Regeste
Art. 8 EMRK, Art. 3 Abs. 1 KRK; Art. 255 i.V.m. Art. 109 Abs. 3 sowie Art. 105 Abs. 4 i.V.m. Art. 106 Abs. 1 ZGB; "umgekehrter" Familiennachzug des ausländischen Sorge- und Obhutsberechtigten zu seinem Schweizer Kind. Bestätigung der Rechtsprechung, wonach es im Rahmen der Interessenabwägung gemäss Art. 8 Ziff. 2 EMRK ordnungs- oder sicherheitspolizeilicher Gründe von einem gewissen Gewicht bedarf, um dem sorge- und obhutsberechtigten ausländischen Elternteil den Verbleib im Land zu verweigern und sein Schweizer Kind (im Ergebnis) zu verpflichten, mit ihm auszureisen. Die entsprechende Praxis gilt nicht unbesehen bei niederlassungs- oder aufenthaltsberechtigten ausländischen Kindern aus Drittstaaten (E. 4). Würdigung des konkreten Falles bei mutmasslich missbräuchlichem Verhalte...
... unmündigen Kind unter der elterlichen Gewalt des ausländischen Ehepartners ist es kaum möglic... 2010 und andererseits den Kurzbericht der Schule S.________ über die schulische Integration der Be...
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...c) die Jugendlichen keine Schule besuchen, die der Aufsicht der Schulpflege unterst... oder ist wegen seiner Widersetzlichkeit Gewalt notwendig, so kann der Träger des Befehls die Hil...
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Regeste
Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers. Inhalt des elterlichen Sorgerechts (E. 3.1). Inhalt des Obhutsrechts. Dieses umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weshalb in der Regel der alleinige Inhaber mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland ziehen darf. Der neuen Situation ist mit einer darauf zugeschnittenen Regelung des Besuchsrechts Rechnung zu tragen (E. 3.2). Bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls kann die Vormundschaftsbehörde den Wegzug untersagen (E. 3.3). Der alleinige Obhutsinhaber macht sich durch den Wegzug nicht strafbar (E. 3.4). Der nicht obhutsberechtigte Elternteil kann kein Rückführungsbegehren gemäss HKÜ stellen (E. 3.5).
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Regeste
Départ pour ...
... bei einem Wechsel von der öffentlichen Schule zu Privatunterricht, in ein Internat, zu einer str... elterlichen oder der vormundschaftlichen Gewalt entzieht oder sich weigert, sie ihm zurückzugeben...
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...1994 P 93.3654 Gewaltdarstellungen im Fernsehen. Frauenquote für die Beschwerdeinsta... Publikum neben das Elternhaus und die Schule. Hinzu kommt, dass Radio und Fernsehen zu einem be...
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...Nach zwei Anstellungen an Schulen in A.________/AG und B.________/BE sowie verschied... mit Fragen der sexuellen Belästigung, Gewalt und Ausbeutung; die gemeinsame Arbeit der Erziehun...