Gesetzlicher Wohnsitz

  • Recevoir les alertes:
  • par courriel
    Vos coordonnées seront incorporées à un fichier informatique automatisé dont l'objet exclusif est de pouvoir répondre à votre abonnement. Ce fichier informatique est propriété exclusive de vLex Networks, S.L. et ne sera en aucun cas cédé à un tiers. L'envoi de votre inscription implique l'acceptation de la Politique de Protection de Données de vLex Networks, S.L.
  • par RSS
385 documents pour Gesetzlicher Wohnsitz
  • ...1), ihr gesetzlicher Vertreter oder ihre gesetzliche Vertreterin (Ziff.... natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz bzw. Sitz in der Schweiz eröffnet (vgl. angefocht...

  • Regeste Art. 16 und 17 SVG, Art. 30 Abs. 4 VZV; Warnungsentzug des Führerausweises nach Verkehrsdelikt im Ausland. Der Warnungsentzug des Führerausweises nach Verkehrsdelikten im Ausland ist zulässig, wenn die Fahrberechtigung auch vom Tatortstaat entzogen wird. Entzieht die schweizerische Behörde den Führerausweis, so hat sich ihr Entscheid nach schweizerischem Recht zu richten; insbesondere ist eine allfällige gesetzliche Mindestentzugsdauer verbindlich (E. 2). Kann der Vollzug der beiden Massnahmen nicht koordiniert werden und ist die ausländische Massnahme bereits vollzogen, wenn der Warnungsentzug in der Schweiz angeordnet wird, so hat die zuständige Behörde bei der Bemessung der Entzugsdauer der ausländischen Massnahme angemessen Rechnung zu tragen (E. 6). **********************...

    ... können und sollen durch den Wohnsitzstaat übernommen oder gerichtlich nachvollzogen werden,... der Schweiz aufsucht, dass sich sein gesetzlicher Wohnsitz in der Schweiz befindet und dass er in Ö...

  • ... Flüchtlinge und Staatenlose mit Wohnsitz in der Schweiz, die sich weniger als drei Monate i...

  • ... Sache zur näheren Abklärung der Wohnsitzfrage zurück (Beschluss vom 13. November 2002). Der Bez... Beschwerdeführerin wendet ein, ihr gesetzlicher Wohnsitz sei stets in D.________ gewesen und der P...

  • ... als 50 Prozent entsprächen, nach gesetzlicher Vorschrift nur an Versicherte mit Wohnsitz und gew...

  • .1 vom 9. April 1998 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Mai 1997 2 sowie von der Nachtragsbotschaft vom 24. Juni 1997 3 und von der 2. Nachtragsbotschaft vom 16. Dezember 1997 4 Kenntnis...

    ..., wenn sie ihren steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton haben. 2 Einen steuerrec... der Steuerpflichtige aufgrund gesetzlicher Vorschriften, im Einvernehmen mit den Behörden o...

  • ... in Verletzung der gesetzlichen Wohnsitzpflicht gewählt resp. wiedergewählt worden sei, erachtet...Als gesetzlicher Richter sei der vom Kassationsgericht zu Unrecht a...

  • ... ist die Erwachsenenschutzbehörde am Wohnsitz der betroffenen Person. Ist ein Verfahren re... «gesetzliche Vertretung» durch «gesetzlicher Vertreter» ersetzt: Artikel 2 Absatz 5, 5 A...

  • ...Der Berechtigte oder sein gesetzlicher Vertreter sowie Behörden oder Dritte, denen die L...für Versicherte, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, unter Vorbehalt der Absätze 2 u...

  • Regeste Adoption eines Unmündigen (Art. 264 ZGB). Das mindestens zweijährige Pflegeverhältnis zwischen den künftigen Adoptiveltern und dem Kind muss in Form einer eigentlichen Hausgemeinschaft bestanden haben. Dass das zu adoptierende Kind in 17 Jahren insgesamt 262 Ferienwochen beim adoptionswilligen Stiefvater verbracht hat, genügt dieser Anforderung nicht. **************************************** Regeste Adoption d'un mineur (art. 264 CC). La période de deux ans au moins pendant laquelle les futurs parents adoptifs doivent avoir fourni des soins à l'enfant et pourvu à son éducation doit s'être écoulée en communauté domestique à proprement parler. Le fait que l'enfant à adopter a passé en 17 ans 262 semaines de vacances au total chez son beau-père qui désire l'adopter ne satisfait p...

    ..., zustand und dass sich dessen gesetzlicher Wohnsitz somit seitBGE 111 II 230 S. 233. Jahren i...



Loading

ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Tous Droits Réservés.

Contenus dans vLex Suisse

Explorez vLex

Pour professionnels

Pour associés

Compagnie