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Regeste
Art. 32 Abs. 2 OG. Als staatlich anerkannt gelten nur Feiertage, die ihre gesetzliche Grundlage im kantonalen Recht haben; dies trifft für das Patroziniumsfest des St. Leodegar in der Stadt Luzern (zur Zeit der Beschwerdeeinreichung) nicht zu.
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Regeste
Art. 32 al. 2 OJ. Ne sont considérés comme jours fériés officiels que ceux qui trouvent leur fondement dans le droit cantonal; tel n'est pas le cas (à l'époque du dépôt du recours) de la fête de saint Léodegar, patron de la ville de Lucerne.
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Regesto
Art. 32 cpv. 2 OG. Sono considerati come giorni festivi riconosciuti dal diritto cantonale solo quelli che hanno la loro base cantonale nel diritto cantonale; ciò non era il caso, all'epoca in cui è sta...
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..., wie Krankheit, Unfall, Erfüllung gesetzlicher Pflichten oder Ausübung eines öffentlichen Amts ...Nachtarbeit, Arbeit an Sonn- und Feiertagen. 1 Nachtarbeit in der Zeit zwischen 23.00 und 06....
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... Damals wurde der gesetzliche Ferienanspruch, der je nach Kanton zwei oder dr... man neben der Ferienregelung auch die Feiertage und die Modalitäten miteinbezieht, die in der Sch...
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Regeste
Feriengesetz, Willkür und rechtsungleiche Behandlung, Handels- und Gewerbefreiheit, Eintreten auf Beschwerde, Art. 4, 31 und 64 BV, sowie Art. 2 Ueb. Best. BV. 1. Die in § 3 Abs. 2 des solothurnischen Gesetzes über die Gewährung von Ferien vom 8. Dezember 1946/25. Oktober 1964 enthaltene Regelung, wonach allgemeine Feiertage, die in die Ferien fallen, nicht als Ferientage gelten, verstösst nicht gegen Art. 4 und 31 BV (Erw. 4 und 5). 2. Kantonales Recht wegen eines Widerspruches zu noch nicht in Kraft gesetztem Bundesrecht aufzuheben, ist nicht möglich; sowenig eine staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Erlass zulässig ist, für den die erforderliche bundesrätliche Genehmigung verweigert worden ist, sowenig kann das Bundesgericht im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren einem ...
...erklärt, gesetzliche Feiertage dürften nicht für Ferientage benützt ...
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... Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter gesetzliche Pflichten erfüllt oder. freiwilligen schweizeri...Altersjahr vollenden. . 2 Als Feiertage gelten die offiziellen Feiertage des Standorts. Pr...
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... besteht auch für Ferien und gesetzliche Feiertage, soweit solche im Gesamtarbeitsvertrag v...
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...2). Die Freitage sind den Feiertagen gleichgestellt (Abs. 3). 2.5 Nach Art. 41 Abs. 2 a...3 Ziff. 2) dar, die gesetzliche Beschwerdefrist sei unter Berücksichtigung der Fe...
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Regeste
Art. 139 OR; analoge Anwendung auf Verwirkungsfristen; Anwendung trotz fehlendem Rückweisungsentscheid; Anwendung bei irrtümlicher Parteibezeichnung. Bestätigung der Praxis, wonach die ratio legis von Art. 139 OR nach einer analogen Anwendung dieser Bestimmung auf Verwirkungsfristen des Bundeszivilrechts ruft (E. 3.1). Anwendung von Art. 139 OR, obwohl kein Rückweisungsentscheid im Sinne dieser Norm ergangen war, weil die fehlerhafte Prozesseinleitung erst in einem späteren Prozessstadium bekannt wurde (E. 3.2). Art. 139 OR ist im Hinblick auf die Wahrung von Verwirkungsfristen anwendbar, wenn bei der fehlerhaften Klageeinleitung versehentlich eine falsche Parteibezeichnung verwendet bzw. eine nicht aktiv- oder nicht passivlegitimierte Person aufgeführt wird und dieses Versehen ...
...139 OR auf gesetzliche oder vertragliche Verwirkungsfristen grundsätzlic..., da die meisten Betriebe über die Feiertage 2007/2008 geschlossen gewesen seien. Die Vorinstan...
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Regeste
Wegzug ins Ausland; Entscheidungskompetenzen des alleinigen Obhutsinhabers. Inhalt des elterlichen Sorgerechts (E. 3.1). Inhalt des Obhutsrechts. Dieses umfasst insbesondere das Aufenthaltsbestimmungsrecht, weshalb in der Regel der alleinige Inhaber mit dem Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils ins Ausland ziehen darf. Der neuen Situation ist mit einer darauf zugeschnittenen Regelung des Besuchsrechts Rechnung zu tragen (E. 3.2). Bei ernsthafter Gefährdung des Kindeswohls kann die Vormundschaftsbehörde den Wegzug untersagen (E. 3.3). Der alleinige Obhutsinhaber macht sich durch den Wegzug nicht strafbar (E. 3.4). Der nicht obhutsberechtigte Elternteil kann kein Rückführungsbegehren gemäss HKÜ stellen (E. 3.5).
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Regeste
Départ pour ...
... Wochen pro Jahr sowie an bestimmten Feiertagen zu sich zu nehmen. Das Obergericht des Kantons Aar... mit Bezug auf die Erziehung, die gesetzliche Vertretung und die Vermögensverwaltung (statt vie...
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... in Geld, sind die erforderlichen gesetzlichen Anpassungen sogar besonders gering: Das SchKG wird...Absatz 3 bezieht sich hinsichtlich der Feiertage auf den Sitz des Gerichts. Damit wird der Tatsache...