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...Ausnahmen sind Deutschland und Österreich. Das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik De...
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...Oktober 1998, Rz. 48; für Österreich: Oberster Gerichtshof Nr. 5Ob47/09m vom 12. Mai 20... Münchener Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 10, München 2005, Art. 21 Anh. II, Rz. 73; ...
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... 27 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Famil...Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet (EheG), Bundesgesetz ...
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Regeste
Kaufvertrag; Wandelung; Schadenersatz; Art. 208 Abs. 2 und 3 OR. Darstellung der Rechtsprechung und Lehre zur Frage, welche Schäden unter Art. 208 Abs. 2 OR fallen (E. 2.1). Grundsätze der Auslegung von Gesetzen (E. 2.4). Art. 208 Abs. 2 OR erfasst Schäden, welche dem Käufer durch Mängel der gelieferten Ware unmittelbar verursacht wurden. Dies ist zu bejahen, wenn der Schaden innerhalb der Kausalkette direkt durch den Mangel und nicht erst durch das Hinzutreten weiterer Schadensursachen hervorgerufen wurde (E. 2.5). Ein Schaden ist nicht bereits deshalb als mittelbare Folge eines Mangels zu qualifizieren, weil er sich erst beim normalen Gebrauch der Sache im Rahmen des üblichen oder vereinbarten Verwendungszwecks auswirkte (E. 3.2). Liefert der Verkäufer dem Käufer kranke Tiere...
... sowohl in Deutschland als auch in Österreich eine Haftung für Mangelfolgeschäden nur bei Vers... BLUNTSCHLI verfasste Privatrechtliche Gesetzbuch für den Kanton Zürich von 1855 (PGB) stellte auf...
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.... In Deutschland 38 , Österreich 39 , Schweden 40 und Finnland 41 hingegen könne... 38 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 1355. 39 Allgemeines Bürgerliches Ge...
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... 27 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Famil...Lande Österreich und im übrigen Reichsgebiet (EheG), Bundesgesetz ...
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Regeste
Klage auf Nichtigerklärung einer durch Erbvertrag errichteten Stiftung aus dem Grunde, dass Art. 81 ZGB die Errichtung einer Stiftung durch Erbvertrag nicht zulasse. 1. Für eine solche Klage gilt keine Frist. Aktivlegitimation der gesetzlichen Erben der Stifter. Passivlegitimation der Stiftung (Erw. 1). 2. Die Eintragung der Stiftung ins Handelsregister (Art. 52 Abs. 1, 81 Abs. 2 ZGB) hat im Falle der Nichtigkeit des Stiftungsgeschäfts keine heilende Wirkung (Erw. 2). 3. Eine Stiftung kann durch eine in einem Erbvertrag enthaltene letztwillige Verfügung errichtet werden. Vertragliche Natur der Stiftungsklausel des streitigen Erbvertrags (Erw. 3). 4. Das schweizerische Recht lässt die Errichtung einer Stiftung durch eine vertragliche (die Stifter bindende) Bestimmung eines Erbve...
... das zürcherische Privatrechtliche Gesetzbuch als Vorbild; denn nur dieses und ein Teil seiner N...b) Nach dem österreichischen Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch von 1811 ist ...
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... 25 , Italien 26 , Deutschland 27 und Österreich 28 , 29 kennen die Scheidung auf gemeinsames Bege... 27 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), erstes Gesetz zur Reform des Ehe- und Famil...
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... Afghanistan, Albanien, Deutschland, Österreich, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Chile,. China, Kolu...2 und 1353 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch, in:. Bergmann/Ferid, Internationales Ehe- und Kin...
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... in erster Linie im Bürgerli-chen Gesetzbuch; Vorschriften betreffend Höhe des Mietzinses enth...) und Helmut Böhm (das Mietrecht in Österreich). che Höhe der angemessene Mietzins hat, stellt d...