Gesellschaft des burgerlichen Rechts

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49 documents pour Gesellschaft des burgerlichen Rechts
  • Regeste Internationales Privatrecht; Konsens und Auslegung eines Verweisungsvertrags; Widerklage und Zuständigkeit. Ob ein Verweisungsvertrag zustande gekommen ist, ist vorliegend altrechtlich zu beurteilen, was zur Anwendung der lex fori führt (E. 2a). Auslegungsregeln, massgebende Vertragsgrundlage und Rechtswahl aus normativer Bindung (E. 2b-d). Die ausschliessliche Gerichtsstandsvereinbarung für eine mit Widerklage geltend gemachte Forderung derogiert der gesetzlichen Widerklagezuständigkeit. Für die Widerklage ist eine vorbehaltlose Einlassung gemäss Art. 6 IPRG möglich (E. 3). **************************************** Regeste Droit international privé; consentement et interprétation d'une convention de renvoi; demande reconventionnelle et compétence. La question de savoir si une ...

    ..." (nachstehend ARGE) zu einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts nach §§ 705 ff. BGB zus...

  • ... Spaltung und der Umwandlung von Gesellschaften. Die neuen Bestimmungen sollen die bestehenden Vor...Weiter soll die Ände-rung der Rechtsform, die bis heute vom Gesetz nur für die Umwandlung ... einiger Kantone, der bürgerlichen Parteien und der Arbeitgeberorganisationen wird di...

  • ... allen Mitgliedern der menschlichen Gesellschaft innewohnenden Würde und der Gleichheit und Unver... sich, die volle Verwirklichung dieses Rechts sicherzustellen, und treffen insbesondere geeignet... und Kinder liegt, Artikel 334-6 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beizubehalten, der folgenden Wortlaut ...

  • ... 1.1.2 Kompliziertes Rechtsmittelsystem 4214. 1.1.3 Lücken im Rechtsschutz 4215. 1.1.4 ...Dezember 1966 über die bürgerlichen und politischen Rechte (SR 0.103.2, AS 1993 747) a... Bürgerinnen und Bürgern, in der Gesellschaft und in der Wirtschaft hohes Ansehen und Vertrauen....

  • ...beide vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Peter A. Plattner, Marktstrasse 10, Postfach 7...A. Am 30. Dezember 1998 erwarb die Gesellschaft bürgerlichen (deutschen) Rechts unter der Bezeich...

  • Regeste Art. 15 BV und Art. 9 EMRK; Glaubens- und Gewissensfreiheit; Dispensation vom gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht aus religiösen Gründen. Aktuelles Rechtsschutzinteresse; Legitimation der Eltern (E. 1). Allgemeine Voraussetzungen für Praxisänderungen (E. 3). Nach dem angerufenen muslimischen Gebot dürfen Gläubige nicht den weitgehend nackten Körper des anderen Geschlechts sehen (E. 4.2). Glaubensinhalte, die ein religiös motiviertes Verhalten begründen oder bestimmte Bekleidungsweisen nahelegen, sind grundsätzlich nicht zu überprüfen (E. 4.4). Der Kerngehalt der Religionsfreiheit wird durch das in Frage stehende Glaubensgebot nicht berührt (E. 5). Genügende gesetzliche Grundlage für den obligatorischen, gemischtgeschlechtlichen Schwimmunterricht an der Unterstufe der öffe...

    ... und der gesellschaftlichen Integration der Ausländer eine Teilnahme aller Sc... jedoch nicht von der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten. Diese in der bisherigen Bundesverfassun...

  • ...beide vertreten durch Rechtsanwalt Daniele Favalli,. gegen. Sage Schweiz AG,. Winware... 1) ist eine deutsche Gesellschaft mit Sitz in Magdeburg, die sogenannte Business Sof... sie unerwartet § 314 des deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) analog angewendet habe, währen...

  • ... neuer und allgemein akzeptierter Rechtsnormen international Massstäbe zu setzen. . Für die Sch... zu den politischen und gesellschaftlichen Schlüsselfragen zählt. Aus diesem Grund wurde vo... kulturellen Rechten einerseits und bürgerlichen und politischen Rechten andererseits argumentier...

  • ... Berufungskläger, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Kreso Glavas, Markusstrasse 10, 8006 Zürich,.... National Lebensversicherungs-Gesellschaft, Steinengraben 41, 4003 Basel, Beklagte und Berufu... Leptien, in: Soergel, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch,. 13. Aufl. , Stuttgart 1999, N. 9 zu ...

  • ... und seinen dazugehörigen Rechtsinstrumenten niedergelegt und in diesem Vertrag im übrigen vor... Bedingungen für den Zugang von Gesellschaften und Staatsangehörigen anderer Vertragsparteie... die Gesellschaften und Firmen des bürgerlichen Rechts und des Handelsrechts gelten, einschliessli...



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