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... befugt, welchen durch die der gerichtlichen Beurteilung unterstellten Handlungen unmittelbar e... Person hat an der strafrechtlichen Verfolgung und Verurteilung des Beschuldigten grundsätzlich ...
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Regeste
Art. 340 f. StGB, Art. 26 lit. a SGG; Bundesgerichtsbarkeit oder kantonale Gerichtsbarkeit. Wenn die Strafkammer des Bundesstrafgerichts die Bundesgerichtsbarkeit verneint und deshalb auf eine Anklage der Bundesanwaltschaft nicht eintritt, ist die eidgenössische Nichtigkeitsbeschwerde ans Bundesgericht zulässig (E. 1). Wenn die eidgenössischen und kantonalen Strafverfolgungsbehörden eine Vereinbarung über die Bundesgerichtsbarkeit getroffen haben, darf die Strafkammer des Bundesstrafgerichts diese nur in Frage stellen, wenn die Vereinbarung auf einem eigentlichen Missbrauch des Ermessens beruht (E. 2). Beim Vorwurf der Anstiftung zu falschem Zeugnis gemäss Art. 307 StGB kommt es für die Frage, ob eidgenössische oder kantonale Gerichtsbarkeit gegeben ist, darauf an, ob ein Verfa...
...Dezember 1957 (SR 0.353.1) um gerichtliche Verfolgung von X. Die Anklagekammer des Kantons Be...
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... Oktober 2006 um die Bewilligung zur gerichtlichen Verfolgung der politischen Delikte nach Artikel 27...
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... werden, wenn seine Gesetzgebung die Verfolgung und die gerichtliche Ahndung der Tat zulässt und ...
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... Strafbestimmungen vor, mit denen die Verfolgung einer Reihe von Straftaten gegen das UNO-Personal ... Nationen und zur einfacheren gerichtlichen Verfolgung der Täter unterstützt. Mit ihrem Beit...
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... (Polizei, Staatsanwaltschaft, gerichtliche Behörden und Vollzugsbehörden) zu regeln. D... des Bundesrates für die gerichtliche Verfolgung politischer Delikte (Art. 105 BStP). . 1.3 Entsteh...
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...Es muss ihnen deshalb zur Verfolgung dieses nicht bestehenden Anspruchs auch keine geri...
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Regeste
Polizeigesetz des Kantons Zürich; Art. 5, 10, 13, 31 und 36 BV, Art. 2, 5 und 8 EMRK. Allgemeine Ausführungen zum Polizeirecht: Legalitätsprinzip (E. 3.1); Grundsatz der Verhältnismässigkeit (E. 3.2); Prüfung kantonaler Normen (E. 3.3); Polizeirecht und Strafprozessrecht (E. 3.4).
Schusswaffengebrauch zur Verfolgung von fliehenden Personen, die durch ein schweres Vergehen oder Verbrechen eine besondere Gefährlichkeit oder Gewaltbereitschaft manifestiert haben (E. 4).
Personenkontrolle, Identitätsfeststellung und erkennungsdienstliche Massnahmen (E. 5).
Polizeilicher Gewahrsam: Dauer des Gewahrsams (E. 6.3). Gerichtlicher Rechtsschutz, Erfordernis eines unmittelbaren Zugangs zu einer richterlichen Behörde (E. 6.4 und 6.5).
Polizeiliche Vorführung und Zuführung als besondere F...
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... werden, wenn seine Gesetzgebung die Verfolgung und die gerichtliche Ahndung der Tat zulässt und ...
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... 3.2 Ausbau der gerichtlichen Vorinstanzen 4272. 3.3 Streitwertgrenzen und vere..., indem er ihm neue Aufgaben in der Verfolgung und Beurteilung der Straftaten im Zusammenhang mit...