-
... Einzelfall sei der Nachweis des Trennungswillens, welcher eine Wiedervereinigung aller Voraussicht ...Mit der gerichtlichen Bestätigung des faktischen Trennungszeitpunkts vo...
-
... in São Paolo eine Klage auf gerichtliche Trennung. In der Folge erliess dieses am 7. Juli 2...
-
..., die in Verfahren in Bezug auf die gerichtliche Trennung, Scheidung, Aufhebung oder Nichtigkeitser...
-
... 011.05.001529-7 betreffend streitige gerichtliche Trennung ("separação judicial litigosa"), mit we...
-
... Gemeinschaft zusammenlebten und weder Trennungs- noch Scheidungsabsichten bestünden. Sie nahmen d... Begehren des Beschwerdeführers um gerichtliche Befragung der ehemaligen Ehefrau abgewiesen (E. 3)...
-
... Willen durch die von ihr erwirkte gerichtliche Trennung erfolgreich widersetzt hatte. Es hält f...
-
Regeste
Art. 27 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1 und 3 BüG, Art. 12 f. VwVG; Nichtigerklärung der Einbürgerung; Beweislastverteilung; Erstreckung der Nichtigkeit der Einbürgerung auf Familienmitglieder. Voraussetzungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und für die Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung (E. 2).
Die Beweislast dafür, dass eine Einbürgerung erschlichen worden ist, liegt bei der Verwaltung. Es genügt deshalb, dass die betroffene Person im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht einen oder mehrere Gründe angibt, die es plausibel erscheinen lassen, dass sie im massgeblichen Zeitpunkt der Gesuchstellung und des Einbürgerungsentscheids mit dem Schweizer Ehepartner in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft lebte und dass sie diesbezüglich nicht gelogen hat (E. 3).
Im vorliegende...
... Gemeinschaft zusammenlebten und weder Trennungs- noch Scheidungsabsichten bestünden. Gleichzeitig... und faktische Trennung im Juli 1999; gerichtliche Bewilligung der Trennung im Oktober 1999; Scheidun...
-
Regeste
Bindung an den Rückweisungsentscheid nach dem Bundesgerichtsgesetz (BGG). Bindung des Bundesgerichts und der kantonalen Gerichte an einen Rückweisungsentscheid des Bundesgerichts (E. 2).
Die Vereinigung des Verfahrens nach erfolgtem Rückweisungsentscheid mit einem nicht von diesem betroffenen ist an sich unzulässig. Erheben die Betroffenen dagegen im kantonalen Verfahren aber keine Einwände, wird angenommen, sie liessen den Rückweisungsentscheid gegen sich gelten (E. 2.2).
****************************************
Regeste
Assujettissement à la décision de renvoi d'après la loi sur le Tribunal fédéral (LTF). Une décision de renvoi prise par le Tribunal fédéral lie le Tribunal fédéral et les tribunaux cantonaux (consid. 2).
La jonction de la procédure après reddition de l'arrêt ...
...1979, S. 303; STEFAN KRAFT, Die gerichtliche Trennung und Vereinigung von Prozessen im zürcher...
-
... ein Güterstand zufolge Tod, Scheidung, Trennung, Ungültigerklärung der Ehe, durch Vereinbarung e... oder durch gesetzliche oder gerichtliche Anordnung der Gütertrennung aufgelöst wird. Eben...
-
...Die gerichtliche Trennung erfolgte am 5. Juli 2002. Die Angaben üb...