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Regeste
Art. 72 Abs. 2 lit. b, Art. 74 Abs. 1 lit. b, Art. 95 und 98 BGG; Rechtsnatur eines Entscheides über eine Schuldneranweisung gemäss Art. 291 ZGB. Die Schuldneranweisung gemäss Art. 291 ZGB stellt eine privilegierte Zwangsvollstreckungsmassnahme sui generis dar, die in engem Zusammenhang mit dem Zivilrecht steht und vermögensrechtlicher Natur ist (E. 1.1). Das Urteil über eine solche Schuldneranweisung ist grundsätzlich ein materielles Endurteil und keine vorsorgliche Massnahme (E. 1.2).
Regeste
Art. 289 Abs. 2 und Art. 291 ZGB; Subrogation des Gemeinwesens in das Recht, eine Schuldneranweisung zu verlangen. Bevorschusst ein Gemeinwesen die Kinderunterhaltsbeiträge, so geht das Recht, die Schuldneranweisung zu verlangen, von Gesetzes wegen auf das Gemeinwesen über. Das Gemeinwes...
...auf ein PC-Konto des Gemeindeverbands Sozialdienst Amt D. zu bezahlen. Der Gerichtspräs...
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... und den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) andererseits vertreten. . c. Die Träger bzw...
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... abgeschlossen zwischen Gemeindeverbänden öffentlich, subventioniert von der Freiburger öf...
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... und den Schweizerischen Gemeindeverband (SGV) andererseits vertreten. . c. Die Träger bzw...
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.2 vom 21. April 2009 1 Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 11. März 2008 2 Kenntnis genommen und erlässt als Gesetz: I. Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich a) Grundsatz Art. 1. 1 Dieser...
... über Zweckverbände und Gemeindeverbände. . 2 Die Genehmigung bewirkt Rechtsgültigkeit. ...
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...1. Parteien. Gemeindeverband Bevölkerungsschutz und Zivilschutz X.________,. 2...
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....3 Der Beschwerdeführer 1 ist ein Gemeindeverband nach kantonalem öffentlichem Recht, dem unter and...
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Regeste
Art. 9, 11, 16 ff. USG; Abwasserreinigungsanlage, teilweise Nutzungsänderung (Co-Vergärung von Speiseöl- und Speisefettabfällen mit Klärschlamm). Schutz vor Geruchs- und Lärmimmissionen. Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), Sanierungspflicht. Nachträglicher Verzicht auf die Vervollständigung einer mangelhaften UVP (E. 2 und 3). Zulässigkeit eines solchen Verzichts nur im Ausnahmefall (E. 2.2). Tragweite des Vorsorgeprinzips bei geringfügigen Emissionen (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 3.2). Prüfung der Verhältnismässigkeit einer Abluftreinigungsanlage zur Bekämpfung der Geruchsemissionen aus der Fettverwertung (E. 3.3 und 3.4). Ablehnung einer Sanierungspflicht für die betroffene Gesamtanlage (E. 4).
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Regeste
Art. 9, 11, 16 ss LPE; s...
...X. und Y. gegen Gemeindeverband ARA Region unteres Kiesental, Einwohnergemeinde Ki...
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... über den Beitritt zu einem Gemeindeverband, einen allfälligen Austritt sowie über die Aufl...
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...gegen. Gemeindeverband Sport-, Freizeit- und Begegnungszentrum Burkertsma...