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Regeste
Art. 50 LugÜ (in der Fassung bis 31.12.2010) und Art. 80 SchKG; ausländische vollstreckbare Urkunde. Bei einer auf Geld lautenden vollstreckbaren öffentlichen Urkunde ist definitive Rechtsöffnung zu gewähren (E. 2-4).
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Regeste
Art. 50 CL (dans sa teneur en vigueur jusqu'au 31.12.2010) et art. 80 LP; acte authentique étranger exécutoire. La mainlevée définitive doit être accordée en cas d'acte authentique exécutoire prévoyant une prestation en argent (consid. 2-4).
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Regesto
Art. 50 CLug (nella versione in vigore fino al 31.12.2010) e art. 80 LEF; atto autentico estero avente efficacia esecutiva. Il rigetto definitivo dell'opposizione va concesso nel caso di un atto autentico avente efficacia esecuti...
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Regeste
Art. 34 StGB, Geldstrafe/Bemessung. Grundlagen und Zweck der Geldstrafe im neuen Sanktionensystem (E. 4). Grundsätze zur Bemessung der Geldstrafe (E. 5). Einkommen, Vermögen, Lebensaufwand, Familien- und Unterstützungspflichten, persönliche Verhältnisse und Existenzminimum als Kriterien zur Bemessung von Geldstrafen (E. 6).
Regeste
Art. 42 und 43 StGB, bedingte und teilbedingte Geldstrafen; Verbindungsgeldstrafe. Voraussetzungen der Gewährung des bedingten und teilbedingten Geldstrafenaufschubs (E. 7.1 und 7.2). Möglichkeiten, eine bedingte Geldstrafe mit einer unbedingten Geldstrafe oder Busse zu verbinden (E. 7.3). Abgrenzung der Strafenkombination von der teilbedingten Geldstrafe (E. 7.4).
Regeste
Art. 41 StGB, kurze unbedingte Freiheitsstrafe. Wegen der Subsidiarität von ...
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... als sie für die Erfüllung ihres geldpolitischen Auftrags benötigt. Ein Sondervermögen im Gegenwe...
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Regeste
Art. 195 Abs. 1 und 2 StGB; Förderung der Prostitution. Prostitution besteht im gelegentlichen oder gewerbsmässigen Anbieten und Preisgeben des eigenen Körpers an beliebige Personen zu deren sexueller Befriedigung gegen Geld oder geldwerte Leistungen. Sie braucht weder regelmässig ausgeübt zu werden noch muss sie zur eigentlichen Lebensform geworden sein (E. 1.4). Wer die Handlungsfreiheit einer mündigen Person gezielt schwächt und ihre Abhängigkeit ausnützt, sodass sie sich mehrmals Dritten gegen Geld sexuell hingibt, führt sie in die Prostitution im Sinne von Art. 195 Abs. 2 StGB ein. Gleich verhält es sich, wenn der Täter das Opfer im Hinblick auf geldwerte Vorteile unter Druck setzt oder dessen besondere Unterlegenheit ausnützt (E. 1.4). Anforderungen an die tatsächlichen F...
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Regeste
Art. 37 Abs. 3 OG; Sprache des bundesgerichtlichen Urteils. Angesichts der besonderen Situation des Beschwerdeführers ist das Urteil ausnahmsweise in einer anderen Sprache als der angefochtene Entscheid zu verfassen (E. 1.1).
Regeste
Art. 139 StGB; Diebstahl, Voraussetzung des Gewahrsams. Die Annahme eines Diebstahls setzt voraus, dass der Täter die Sache einem anderen wegnimmt. Begriff des Gewahrsams und seine strafrechtliche Bedeutung für die Abgrenzung des Tatbestandes des Diebstahls von jenem der unrechtmässigen Aneignung gemäss Art. 137 StGB (E. 2.1). Fall einer Bankkundin, die einen Bankomaten bediente, um Geld abzuheben, aber ohne Geld zu beziehen sich vom Automaten entfernte, weil sie irrtümlich annahm, der Automat sei defekt. In Wirklichkeit gab der Apparat das Geld u...
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... Erfassung der Geldmittelrückflüsse an I._________ unter diesen Umständen für die st...
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Regeste
Art. 21, 22, 24, 25, 242 und 244 StGB. Übergabe von Falschgeld an einen Eingeweihten. Wer falsches Geld einem Eingeweihten übergibt (veräussert) und in Kauf nimmt, dass dieser oder eine andere Person es als echtes Geld in Umlauf setzen werde, kann nur nach den Regeln über die Mittäterschaft und die Teilnahme an der Tat des andern wegen (versuchten) In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echt bestraft werden. Die Übergabe (Veräusserung) von Falschgeld an einen Eingeweihten ist nicht schon als solche Versuch des In-Umlaufsetzens falschen Geldes als echtes Geld. Vorbehalten bleibt im übrigen eine Verurteilung des Übergebers wegen eines allfälligen vorgängigen Einführens, Erwerbens oder Lagerns falschen Geldes (E. 2).
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Regeste
Art. 21, 22, 24,...
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Regeste
Betreibung auf Sicherheitsleistung (Art. 38 SchKG); Natur der Sicherheiten. Die Betreibung auf Sicherheitsleistung im Sinne von Art. 38 SchKG ist nicht auf Sicherheiten in Geld beschränkt (E. 2 und 3).
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Regeste
Poursuite en prestation de sûretés (art. 38 LP); nature des sûretés. La poursuite en prestation de sûretés prévue par l'art. 38 LP n'est pas restreinte aux seules sûretés pécuniaires (consid. 2 et 3).
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Regesto
Esecuzione volta ad ottenere la prestazione di garanzie (art. 38 LEF); natura delle garanzie. L'esecuzione volta ad ottenere la prestazione di garanzie prevista dall'art. 38 LEF non è limitata alle sole garanzie pecuniarie (consid. 2 e 3).
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Regeste
Beeinträchtigung einer Quelle durch den Bahnbau; Anspruch auf Realersatz im Enteignungsverfahren. Nimmt die Ergiebigkeit einer Quelle infolge eines Tunnelbaus ab, für den der Bahnunternehmung das Enteignungsrecht zusteht, so können die Quellenrechtsberechtigten aus den nachbarrechtlichen Bestimmungen von Art. 706 und Art. 707 ZGB keine Ansprüche herleiten, sondern nur Einsprache gemäss Art. 10 EntG erheben sowie eine enteignungsrechtliche Entschädigung - Geld- oder Realersatz - verlangen (E. 2). Über ein Begehren um Ersatz an Wasser im Sinne von Art. 10 EntG hat wie über alle Begehren nach den Artikeln 7-10 EntG die Einsprachebehörde zu entscheiden. Im Verfahren vor der Schätzungskommission können Begehren um Sachleistung allein gestützt auf Art. 18 EntG erhoben werden (E. 3). ...
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..., nachdem dieser ihm die vier Geldnoten entrissen habe. Um den Angriff des Geschädigten a...