Friedliche Nutzung von Energie
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... für den Ersatz von Schäden aus der Nutzung der Kern-energie für friedliche Zwecke zu erhöhe...
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... Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),. Beschwerdeführer,. geg... Umstellungsfrist untersagt und damit die Nutzung der noch unter dem alten Recht konzessionierten An... zu einem Bundesgesetz über die friedliche Verwendung der Atomenergie und den Strahlenschutz,...
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...Dieses Gesetz regelt die friedliche Nutzung der Kernenergie. Es bezweckt insbesondere ...e. Kernenergie: jede Art von Energie, die bei der Spaltung oder Verschmelzung von Atomk...
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...Dieses Gesetz regelt die friedliche Nutzung der Kernenergie. Es bezweckt insbesondere ...e. Kernenergie: jede Art von Energie, die bei der Spaltung oder Verschmelzung von Atomk...
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... Verkehr erleichtern sowie die Nutzung der Meere und Ozeane zu friedlichen Zwecken, die a... mittelbare Zuführung von Stoffen oder Energie durch den Menschen in die Meeresumwelt einschliess...
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... und Anwendung der Kernenergie für friedliche Zwecke und ihres berechtigten Interesses an den m..., dass dieses Übereinkommen die sichere Nutzung, Lagerung und Beförde-rung von Kernmaterial und d... auch die Internationale Atom-energie-Organisation und andere einschlägige internationa...
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..., sondern auch in Bereichen wie Klima, Energie, Gesundheit und Bildung, nahmen weiter zu, ebenso... der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung . des Weltraums (UN COPUOS) 1123 . 4 Wich...
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... Verkehr erleichtern sowie die Nutzung der Meere und Ozeane zu friedlichen Zwecken, die a... mittelbare Zuführung von Stoffen oder Energie durch den Menschen in die Meeresumwelt einschliess...
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... Energienutzung und zur verstärkten Nutzung einheimischer und erneuerbarer Energien beitragen.... 1959 das Bundesgesetz über die friedliche Verwendung der Atomenergie und den Strahlenschutz ...
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Regeste
Art. 2 ÜbBest. BV, Art. 22ter und Art. 31 BV; Einführungsgesetz zum ZGB und Bergregalgesetz des Kantons Nidwalden. 1. a) Bedeutung von Art. 667 ZGB: Anerkennung des Grundeigentums im Umfange der Eigentümerinteressen (E. 5c/bb). b) Verfügungsbefugnis des Kantons über den ausserhalb der Eigentümerinteressen stehenden Untergrund (E. 5d und e). c) Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Kantonen auf dem Gebiet des Atomrechts (E. 6b und c). d) Allgemeine Überlegungen zum Bergregal (E. 11b). Zur Berghoheit gehört auch die Kompetenz zur Abwehr von Beeinträchtigungen (E. 11c). 2. Das EGzZGB und das Bergregalgesetz, welche den Untergrund der Verfügungsgewalt des Kantons unterstellen und dessen Benützung konzessionspflichtig erklären, stehen mit der Sachenrechtsordnung des Bundes im Einkla...
... Zukunft jede tatsächlich realisierbare Nutzung seines Grund und Bodens offen lässt". Kantonale N... Leitungen von Kommunikations- und Energieträgern wären bei gegenteiliger Interpretation der sachen...Dezember 1959 über die friedliche Verwendung der Atomenergie und den Strahlenschutz ...