Forstgesetzgebung

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  • Jurisprudence

    Arrêt de Tribunal Federal Nº 99 IB 497, de 02 Mars 1973

    Recurso nº 99 IB 497, Ponente Publié

    Regeste Art. 31 FPG, 26 FPV. Rodung, Interessenabwägung: Notwendigkeit der Beschaffung von Bauland, Planung. Im Fall einer Gemeinde, deren Gebiet sehr wenig Bauland enthältund zu etwa 80% bewaldet ist, darf die kantonale Regierung annehmen, dass gegenüber dem Interesse an der Walderhaltung das ebenfalls öffentliche Interesse an der Beschaffung von Bauland, die durch eine Rodung verhältnismässig bescheidenen Umfangs verwirklicht werden soll, mehr Gewicht hat; dies auch dann, wenn die Forstbeh...

  • Regeste Rodung für einen Golfplatz; Interessenabwägung. 1. Eine Rodungsbewilligung für touristische und sportliche Anlagen kann nur ausnahmsweise erteilt werden: insbesondere wenn die betreffende Gegend relativ eng begrenzt und die geplante Einrichtung für eine kleine Ortschaft oder eine Region von hervorragender und vitaler Bedeutung ist (E. 2b). 2. Eine übermässig large Praxis bei der Erteilung von Rodungsbewilligungen zugunsten touristischer Einrichtungen verträgt sich nicht mit einer den...

  • Regeste Art. 31 FPolG, Art. 26 FPolV; Rodung für die Anlage eines Sportzentrums (Platz für Fussball und Leichtathletik). - Allgemeine Grundsätze bei Erteilung einer Rodungsbewilligung für Sportanlagen; Vorhandensein eines gewichtigen, objektiven und konkreten Bedürfnisses. - Bejahung der Standortgebundenheit im zu beurteilenden Fall: wird das Sportzentrum im Waldgebiet angelegt, so ermöglicht dies die Erhaltung von Land, welches im kommunalen Bebauungsplan als hochwertiges Kulturland eingest...

  • Regeste Art. 5 VwVG, Art. 97 und Art. 99 lit. d OG, Art. 25 Fischereigesetz (FG); fischereirechtliche Bewilligung, anfechtbare Verfügung. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen eine fischereirechtliche Bewilligung für technische Eingriffe in ein Gewässer, die in einem Entscheid über die Wasserkraftnutzung enthalten ist, ohne dass darin zwischen gewässernutzungsrechtlichen und fischereirechtlichen Anordnungen unterschieden wird (E. 1a). Art. 6 VwVG, Art. 98 lit. g und Art. 103 l...

  • Regeste Art. 22quater BV, Raumplanungs- und Forstrecht; Koordinationspflicht. Wald in der Bauzone. **************************************** Regeste Art. 22quater Cst., législation sur l'aménagement du territoire et sur les forêts; devoir de coordination. Forêt dans la zone à bâtir. **************************************** Regesto Art. 22quater Cost., legislazione sulla pianificazione del territorio e sulle foreste; dovere di coordinazione. Foresta in zona edificabile.

  • Regeste Art. 1 Abs. 3 FPolV, Garten- und Parkanlage. Ob eine Garten- oder Parkanlage vorliegt, ist aufgrund einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse zu beurteilen (E. 3, 4). (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BGE 105 Ib 209). Art. 159 f. OG, Parteientschädigung. Voraussetzungen, unter denen einer nicht durch einen Anwalt vertretenen Partei ausnahmsweise eine Entschädigung für Auslagen und Umtriebe zusteht (E. 6b). **************************************** Regeste Art. 1 al. 3 OFor, jardins et ...

  • ... 25 EntG berücksichtigt werden, dass diese verschiedentlich gegen die Forstgesetzgebung verstossen habe (widerrechtliche Rodungen und ...

  • Regeste Art. 4 BV. Ausnützungsziffer bei Bestehen von Wald, anrechenbare Grundstückfläche. 1. Der bundesrechtliche Waldbegriff gemäss Art. 1 FPolV ist auch für das kantonale Recht massgebend, insbesondere bei der Anwendung kantonaler oder kommunaler Bestimmungen über die Ausnützungsziffer (E. 2b). 2. Es ist willkürlich, bei der Berechnung der nach Baurecht zulässigen Ausnützung den mit Wald im Sinne von Art. 1 FPolV bedeckten Teil einer Parzelle auf die massgebende Grundstückfläche anzurechn...

  • Regeste Art. 24 und 25 Fischereigesetz (FG), Art. 25 und 26 FPolV; Eindolung eines Baches und Rodung der Uferbestockung; Bewilligungspflicht, Interessenabwägung. Soll an einem Fischgewässer eine Uferbestockung gerodet werden, die als Wald zu qualifizieren ist, so ist neben der Bewilligung nach Art. 24 FG eine solche nach Art. 25 und 26 FPolV erforderlich (E. 4). Die kantonale Behörde hat beim Entscheid über die fischereirechtliche Bewilligung eine umfassende Interessenabwägung, d.h. sowohl g...

  • Regeste Art. 31 FPolG und Art. 1 Abs. 1 und 3 FPolV; Waldfeststellung. 1. Ein 900 m2 überschreitender, zwanzigjähriger Fichtenbestand stellt Waldareal im Sinne des Forstpolizeirechts dar. Selbst wenn diese Bestockung 1965 als Christbaumkultur angelegt worden ist, kann sie heute wegen ihres Wachstumsstandes nicht mehr als solche bezeichnet werden (E. 3). 2. Die bundesgerichtliche Sachverhaltsabklärung hat ergeben, dass die Fichten in vorbestehendes Waldareal gepflanzt wurden. Die von der Rech...

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