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... Ausland (technische Unterstützung, finanzieller Beistand, Investitionsversicherung usw.); . (c) di...
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Regeste
Art. 20a Abs. 1 lit. a und Art. 49 Abs. 2 Ziff. 3 BVG; begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen. Es ist den Vorsorgeeinrichtungen - in den Schranken von Rechtsgleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot - grundsätzlich erlaubt, den Kreis der zu begünstigenden Personen (etwa solche, die mit dem Versicherten in den letzten fünf Jahren bis zu seinem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt haben) enger zu fassen als im Gesetz umschrieben (E. 3.2).
Bei einer Lebensgemeinschaft ist in Bezug auf das zusätzliche Erfordernis eines unmittelbar vor dem Tod während mindestens fünf Jahren ununterbrochen geführten gemeinsamen Haushalts massgebend, ob die Lebenspartner den manifesten Willen hatten, ihre Lebensgemeinschaft, soweit es die Umstände ermöglichen, als ungeteilte...
... erkennbarem Masse gegenseitige Treue und Beistand zu leisten bereit gewesen wären. Sie sei damals n..., unklarer beruflicher und finanzieller Verhältnisse sowie einer gewissen Unsicherheit in...
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...77 f.), weil diese einander ex lege Beistand, namentlich auch in finanzieller Hinsicht, schulde...
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... eingetragener Partner Vormund oder Beistand ist oder war, . 4. Personen, mit denen er, sein E... nach Möglichkeit zur Erfüllung finanzieller Verpflichtungen und zur Bildung einer Rücklage zu...
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... Ausland (technische Unterstützung, finanzieller Beistand, Investitionsversicherung usw.); . (c) di...
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... (technische Unterstützung, finanzieller Beistand, Investitionsversicherung usw.); . (c) di...
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... die Treue halten und sich umfassenden Beistand leisten, so sei eine eheähnliche Gemeinschaft zu ... auch die Bereitschaft zu finanzieller Unterstützung, bilden doch Geldbeiträge einen wi...
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... (technische Unterstützung, finanzieller Beistand, Investitionsversicherung usw.); . (c) di...
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Regeste
Art. 12 EGG. Voraussetzungen für die Eignung zur Selbstbewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Gewerbes. An die Eignung des Vorkaufsberechtigten zur Selbstbewirtschaftung eines landwirtschaftlichen Gewerbes gemäss Art. 12 EGG dürfen nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden. Es genügt ein Durchschnittsmass von beruflichen, persönlich/moralischen und physischen Fähigkeiten, die nach den orts- und landesüblichen Vorstellungen notwendig sind, um ein landwirtschaftliches Gut sachgemäss zu bewirtschaften.
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Regeste
Art. 12 LPR. Conditions touchant l'aptitude de l'intéressé à exploiter lui-même un bien-fonds agricole. On ne doit pas poser des exigences trop sévères en ce qui concerne l'aptitude du titulaire du droit de préemption à expl...
... Anstellung des Ehemannes eines Beistandes bedürfen, obwohl sich die äussere Situation in ffamiliärer und finanzieller Hinsicht stabilisiert hat. Das Ehepaar hat bisher ...
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... der Kinder, der erforderliche Schutz und Beistand gewährt werden sollte, damit sie ihre Aufgaben in... und die Bereitstellung finanzieller Unterstützung bei Bedürftigkeit treffen;. c) all...