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Regeste
Art. 34 BV, § 64 GPR/ZH; kantonale Volksinitiative betreffend die Verteilung des Fluglärms um den Flughafen Zürich; Abstimmungserläuterungen; Umweltschutz und Raumplanung. Die den Stimmberechtigten zugestellte Abstimmungszeitung enthält den "Beleuchtenden Bericht", der die Auffassung der kantonalen Behörden wiedergibt, sowie die "Stellungnahme des Initiativkomitees" (E. 3.2). Die im "Beleuchtenden Bericht" wiedergegebene Argumentation der Behörden, wonach das mit der Initiative verfolgte Ziel der Fluglärmverteilung im Widerspruch zu umweltschutzrechtlichen Prinzipien und dem öffentlichen Interesse stehe, ist zutreffend und verletzt die politischen Rechte nicht (E. 3.3).
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Regeste
Art. 34 Cst., § 64 GPR/ZH; initiative populaire cantonale re...
...Die nicht über Deutschland durchzuführenden Anflüge sind, sofern flugtechni... Bericht wird in der Regel von der Exekutive verfasst (§ 64 Abs. 3 GPR/ZH). Die kantonale Abst...
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... aus Frank-reich (TF1, A2, FR3), Deutschland (ARD, ZDF, BR3, SW3) und Österreich (ORF1 und OR...) Radio-und Fernsehprogramme durch die Exekutive (Bundesrat, Departement, im Bereich von Kurzverans...
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.... 2 AS 2009 5465. 3 Deutschland, Österreich: Geldwäsche . 2007-1131 5467 . Über... ein Amt im Bereich der Gesetzgebung, Exekutive, Verwaltung oder Justiz innehat, . ii) jede andere...
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... stärkt die Justiz im Verhältnis zur Exekutive. Sie wird für alle drei Gerichte des Bunde... Wirkung hat demgegenüber in Deutschland die Beschwerde an die obersten Gerichte in Zivil-,...
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Regeste
Art. 121 Abs. 2, Art. 184 Abs. 3 und Art. 185 Abs. 3 BV; Art. 189 Abs. 4 BV (Fassung Justizreform); Art. 13 und 8 EMRK; Art. 100 Abs. 1 lit. a und lit. b Ziff. 1 und 4 OG. Vom Bundesrat verhängtes Einreiseverbot gegen einen in der Schweiz niedergelassenen Ausländer aus Gründen der Wahrung der Landesinteressen. Grundsätzliche Unzulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen (unmittelbar auf die Bundesverfassung gestützte) Bundesratsbeschlüsse betreffend Einreisesperren und politische Ausweisungen (E. 2). Anwendbarkeit von Art. 13 EMRK bejaht bei Verhängung eines Einreiseverbots gegen einen niedergelassenen Ausländer, dessen Ehefrau und Kinder in der Schweiz leben, da sich in vertretbarer Weise ein Eingriff ins Familienleben (Art. 8 EMRK) behaupten lässt (E. 3). Hat das Bun...
...209. im Kosovo sowohl in der Exekutive wie in der Legislative vertreten sei. Die UÇK hab...Die ursprünglich 1982 in Deutschland gegründete Volksbewegung von Kosovo LPK (Levizja ...
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...fung durch Bundesverwaltungsgericht und Exekutive, sondern auch die Entscheide über die Mitteilungs...Anhang: Rechtsvergleich (Deutschland, Österreich, Frankreich, . Italien, Luxemburg, N...
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... liegenden Managementprozesse in der Exekutive in den Fokus rückt, wird bisher aus Sicht der PVK...Grossbritannien, Frankreich und Deutschland. 17 Im Deutschen würde man sinngemäss von Lei...
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... 2 Deutschland, Österreich: Geldwäsche . Übereinkommen der Ver... ein Amt im Bereich der Gesetzgebung, Exekutive, Verwaltung oder Justiz innehat; . ii) jede andere...
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...1998 sind Österreich, Dänemark, Deutschland, Luxemburg, die Niederlande, Portugal und Spanien ...Werden Preise durch legislative oder exekutive Behörden des Bundes, eines Kan-tons oder einer Ge...
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Regeste
Art. 4 BV, Art. 85 lit. a OG, § 35 Abs. 3 KV; Numerus-clausus bei der Zulassung zu einem staatlichen Lehrerseminar. 1. Ein soziales Grundrecht auf Bildung bzw. Mittelschulbildung ist weder aus dem Verfassungsrecht des Bundes noch des Kantons Basel-Landschaft abzuleiten (E. 2a). Dagegen hat der Einzelne aufgrund von Art. 4 BV Anspruch auf rechtsgleiche und willkürfreie Behandlung beim Zugang zu den staatlichen Bildungseinrichtungen. 2. Zulässigkeit des Numerus-clausus: a) Ein Numerus-clausus bei der Zulassung zu einer staatlichen Bildungseinrichtung ist mit Art. 4 BV vereinbar, wenn die Gründe für seine Einführung und die Vollzugsregelung im einzelnen vor dem Verfassungsrecht standhalten (E. 2b). - Ein Numerus-clausus zum Zwecke der Ausbildungslenkung nach dem zukünftigen Lehrer...
... - anders als in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 12 Grundgesetz (MAUNZ/DÜRIG/HERZOG/SCHO... von Rechtsetzungsbefuguissen an die Exekutive stehe eine Norm des kantonalen Rechts entgegen. Di...