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This article examines the issue whether EU citizens are possibly entitled to claim social rights from the legal concept of Union citizenship. So far the right of equal treatment was mainly restricted to workers, residents, service providers and service recipients, but according to the latest judgments of European Court of Justice these rights have now been extended in principle to all EU citizens, which has been reinforced by the Directive on residence dated 29 April 2004. This development is controversially discussed as it concerns the highly sensitive field of competition of social welfare systems, it entails a danger of social tourism, and it interferes with the Member States' so far uncontested competence of social policy. On the other hand there is much favour of the continuous ext...
...Die Zuerkennung sozialer Rechte an EU-Bürger ist ein emotionsgeladenes Thema. Soziale Rechte f... Zeit durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) weiter ausgedehnt. Dabei hat ...
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...Verlust des Schweizer Bürgerrechts 62. Tod . Dienstleistungen . 63. Daten für d... für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder die Vereinten Nationen Verifikationseinsätze...
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...Der Bürger soll wissen, warum die Behörde entgegen seinem An... Unternehmerleben viele Freunde "in Europa und in allen anderen Kontinenten" gewonnen, welche...
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.... Europäische Wirtschaftsintegration (vgl. Ziff. 3) . In den Bez... und Schweizer, gleich wie Bürgerinnen und Bürger anderer Staaten, die mit den USA...
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... Publikumsmarktanteile, was einen europäischen Spit-zenwert darstellt. In der heutigen internatio... als solches für die Sozialisation der Bürger und Bürgerinnen vermutlich noch wichtiger als in ...
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... «die Wahl eines neuen Bürgermeisters die Ersetzung der meisten Leiter von Gemeindediens...
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Regeste
Art. 9 und 27 BV; Entschädigung des amtlichen Rechtsvertreters; Praxisänderung. Darstellung der aktuellen Rechtslage und Praxis. Der streitige (fixe) Stundenansatz für amtliche Verteidigungen im Kanton Aargau in der Höhe von 150 Franken ist kostendeckend (E. 7). Es lässt sich heute nicht mehr rechtfertigen, den amtlichen Rechtsvertretern bloss deren eigene Aufwendungen zu ersetzen; die Entschädigung für Pflichtmandate ist so zu bemessen, dass es den Rechtsanwälten möglich ist, einen bescheidenen (nicht bloss symbolischen) Verdienst zu erzielen. Das Bundesgericht geht als Faustregel von einem Honorar in der Grössenordnung von 180 Franken pro Stunde aus (E. 8).
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Regeste
Art. 9 et 27 Cst.; indemnisation du défenseur d'office; changement de ...
... aus Schweizer Sicht, in: DACH - Europäische Anwaltsvereinigung [Hrsg.], Das künftige Berufsbi... in Betracht, nicht aber einzelne Bürger. Die Beschwerdeführer vermögen sich deshalb zum ...
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... aus, das Auto aus der Schweiz nach ganz Europa ausführen zu dürfen. Der Beschwerdeführer 1 ver... Anforderungen stellt und damit dem Bürger den Rechtsweg in unzulässiger Weise versperrt. Ob...
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... EG-Beitritt ihres Landes, hatten die Bürgerinnen und Bürger des Vereinigten Königreichs diesen Be...
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... zu den Aktivitäten der Schweiz im Europarat sowie einen Anhang zur schweizerischen Menschenrec... EDA die Schaffung eines 24-Stunden-Bürgerservice prüft. Im Bereich des Krisenmanagements schliessl...