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Regeste
Art. 85 lit. a OG, Art. 34 Abs. 2 BV, Art. 45 KV/NE; politische Rechte, Recht auf freie Meinungsbildung der Stimmbürger, behördlicher Eingriff in den Abstimmungskampf vor einer kantonalen Abstimmung. Auch wenn vom kantonalen Recht nicht vorgesehen, kann sich die vollständige Wiedergabe des der Abstimmung unterbreiteten Gesetzestextes in den Abstimmungsunterlagen als notwendig erweisen, um die ausreichende Information der Stimmbürger zu gewährleisten (E. 3.1 und 3.2). Voraussetzungen, unter denen ein Verfahrensfehler zur Aufhebung der Abstimmung führt (E. 3.3). Die Behörde darf eine Erklärung zuhanden der Stimmbürger abgeben, soweit sie ihre Verpflichtung zu objektiver Information nicht verletzt und keine irreführenden Aussagen über Ziel und Tragweite der Vorlage macht (E. 4.1)....
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...Juli angewandt. Die Referendums-Abstimmung zum biometrischen Pass, der eine Weiterentwicklung... Die Erklärung konkretisiert das Konzept der «decent work»...
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... in der behördlichen Abstimmungszeitung sei unausgewogen und unvollständig gewesen. Weite...Dieses Ergebnis lasse keine andere Erklärung zu, als dass sich die Stimmberechtigten durch die ...
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.11 1 vom 24. Oktober 1979 2 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat den Bericht des Büros und der Fraktionspräsidenten 3 vom 21. April 1977 4 und deren Botschaft vom 22. März 1978 5 sowie den Bericht der...
... des Kantonsrates und ermitteln die Abstimmungs- und Wahlergebnisse. 2 Ist ein Stimmenzähler wäh... Ein Mitglied kann verlangen, dass eine Erklärung wörtlich zu Protokoll genommen wird. 2 Der Sekret...
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...a) eingedenk der Erklärung und des Aktionsprogramms über die Errichtung eine.... 6. Der Rat kann durch besondere Abstimmung nach Artikel 12 den Mindestprozentsatz, der für e...
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Regeste
Art. 647d Abs. 2 und Art. 647e Abs. 2 ZGB; bauliche Massnahmen beim Stockwerkeigentum; Vetorecht des nicht zustimmenden Stockwerkeigentümers. Die Vorschriften über bauliche Massnahmen gemäss Art. 647c ff. ZGB betreffen beim Stockwerkeigentum die gemeinschaftlichen Teile und berücksichtigen die unterschiedlichen Interessen der Stockwerkeigentümer mit verschieden hohen Zustimmungserfordernissen (E. 2). Das Vetorecht des nicht zustimmenden Stockwerkeigentümers gegen nützliche und luxuriöse bauliche Massnahmen setzt ein Nutzungs- und Gebrauchsrecht voraus, dessen Ausübung durch die rechtsgültig beschlossenen Änderungen oder Arbeiten im Gesetzessinne beeinträchtigt wird (E. 3). Ein ausschliessliches Nutzungs- und Gebrauchsrecht an gemeinschaftlichen Teilen bedarf der Grundlage im Reg...
...Er widerspricht damit der Erklärung des damaligen Notars an der Versammlung der Stockw... von R.________ abgelehnt, die Abstimmung über die Umgebungsgestaltung zurückzustellen und...
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... Organisation der eidgenössischen Abstimmungen und Wahlen, sofern sie nicht unter das Bundesrecht... können sich durch eine ausdrückliche Erklärung das Recht auf die ausschliessliche Verwendung der ...
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.11 1 vom 24. Oktober 1979 2 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat den Bericht des Büros und der Fraktionspräsidenten 3 vom 21. April 1977 4 und deren Botschaft vom 22. März 1978 5 sowie den Bericht der...
... des Kantonsrates und ermitteln die Abstimmungs- und Wahlergebnisse. 2 Ist ein Stimmenzähler wäh... Ein Mitglied kann verlangen, dass eine Erklärung wörtlich zu Protokoll genommen wird. 2 Der Sekret...
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... Protokoll beigefügte Gemeinsame Erklärung der Europäischen Union, der Europäischen Gemeins... Amtes erfolgten Äusserung oder Abstimmung dürfen Mitglieder des Europäischen Parlaments we...
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.11 1 vom 24. Oktober 1979 2 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat den Bericht des Büros und der Fraktionspräsidenten 3 vom 21. April 1977 4 und deren Botschaft vom 22. März 1978 5 sowie den Bericht der...
... des Kantonsrates und ermitteln die Abstimmungs- und Wahlergebnisse. 2 Ist ein Stimmenzähler wäh... Ein Mitglied kann verlangen, dass eine Erklärung wörtlich zu Protokoll genommen wird. 2 Der Sekret...