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Regeste
Verfahren: Art. 100 lit. h OG. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen einen Entscheid der Eidg. Zollrekurskommission betreffend die Bewilligungspflicht auszuführender Eisenwaren.
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Regeste
Procédure: art. 100 litt. h OJ. Recevabilité du recours de droit administratif dirigé contre une décision de la Commission fédérale des recours en matière de douane concernant l'autorisation exigée pour l'exportation de marchandises en fer.
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Regesto
Procedura: art. 100 lett. h OG. Ammissibilità del ricorso di diritto amministrativo contro una decisione della Commissione federale di ricorso in materia doganale concernente l'obbligo di chiedere l'autorizzazione per l'esportazione di determinate merci ...
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... % Eisenlegen: Akkordarbeiten 6,7 % Eisenwaren- und Haushaltartikelgeschäft . 2,1 %. Elektroinst...
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... 6,4 %. Eisenwaren- und Haushaltartikelgeschäft . 2,0 %. Elektroinst...
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... Handel mit Sportartikeln, Eisenwaren und verwandten Erzeugnissen, Werkzeugen, Maschinen...
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... für Sport, Hobby und Eisenwaren]), U 16/04 vom 15. September 2004 (RKUV 2005 Nr. U...
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... AG, wo er im Bereich Beschläge und Eisenwaren tätig war. Im August 1995 schloss die Y.________ ...
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...mit Eisenwaren und ist als Arbeitgeber der Ausgleichskasse Verom ...
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Regeste
Art. 52 Abs.2,59 Abs.2,60 Abs. 1 ZGB. Der "wirtschaftliche Zweck", der die Gründung als Verein ausschliesst, setzt nicht voraus, dass die Personenverbindung ein Gewerbe betreibt. Er kann z.B. darin bestehen, dass sie nur darauf ausgeht, ihren gewerbetreibenden Mitgliedern Preise und Lieferbedingungen vorzuschreiben (Änderung der Rechtsprechung) (Erw. I.) 2. Art. 60 Abs. 1 ZGB. Persönlichkeit als Verein setzt voraus, dass der Wille, als Körperschaft zu bestehen, aus den Statuten ersichtlich sei (Erw. II). 3. Es besteht kein bundesrechtlicher Anspruch auf eine Feststellung, die nur bezweckt, am Prozess nicht beteiligte Personen zu einem bestimmten Verhalten zu bewegen (Erw. III 1). 4. Anforderungen an die Fassung eines Unterlassungsbegehrens (Erw. III 2).
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... den Verkauf der daselbst aufgezählten Eisenwaren durch Festsetzung von Preisen und Lieferbedingunge...
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Regeste
Grunddienstbarkeit aus dem Jahre 1910 (Verbot bestimmter Gewerbebetriebe). 1. Hat ein Dritter das belastete Grundstück seit Einführung des eidgenössischen Grundbuchs oder seit der Gleichstellung einer andern Einrichtung mit diesem Grundbuch erworben, so ist für den Inhalt der Dienstbarkeit grundsätzlich das neue Recht massgebend (Art. 17 Abs. 2, 46 und 48 Abs. 3 SchlT des ZGB) (Erw. 3). 2. Vorherrschende Bedeutung des Grundbucheintrages gegenüber andern Auslegungsmitteln (Art. 971 und speziell 738 ZGB) (Erw. 4). 3. Soweit der Eintrag nicht an altrechtliche Begriffe und Regeln anknüpft, darf der Grundstückserwerber ihn nach gegenwärtigem Sprachgebrauch verstehen (Erw. 5). 4. Gegenstand einer Grunddienstbarkeit kann unter gewissen Voraussetzungen auch eine nur im Sinn eines Konku...
... für Lebensmittel, Merceriewaren, Eisenwaren und Brennmaterial betreiben. Auf dem nun infolge K...