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Regeste
Art. 29a, 50 BV, Art. 14 lit. b, Art. 50 BüG; Einbürgerung, Gemeindeautonomie, kantonales Gerichtsverfahren, Sprachkenntnisse und Integration. Das kantonale Gericht, das ablehnende Entscheide über Einbürgerungen beurteilt, hat gestützt auf die Rechtsweggarantie eine freie Überprüfung des Sachverhalts und der Rechtsanwendung vorzunehmen. Es wahrt dabei den Gestaltungsbereich der unteren Instanzen und der Gemeinden (E. 2.5).
Sprachniveau, das im Regelfall von Einbürgerungswilligen verlangt werden darf (E. 3.4).
Verfahrensrechtliche Mindestanforderungen an die Ermittlung der Sprachkenntnisse (E. 3.5).
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Regeste
Art. 29a, 50 Cst., art. 14 let. b, art. 50 LN; naturalisation, autonomie communale, procédure judiciaire cantonale, connaissances l...
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.11 vom 19. Oktober 2010 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung des Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht vom 3. August 2010 2 als Verordnung: I. Einbürgerung Wohnsitzdauer Art....
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... Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung,. Beschwerde gegen das Urteil vom 14. Juni 2011 de...
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Regeste
Art. 27 Abs. 1, Art. 41 Abs. 1 und 3 BüG, Art. 12 f. VwVG; Nichtigerklärung der Einbürgerung; Beweislastverteilung; Erstreckung der Nichtigkeit der Einbürgerung auf Familienmitglieder. Voraussetzungen für den Erwerb des Schweizer Bürgerrechts und für die Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung (E. 2).
Die Beweislast dafür, dass eine Einbürgerung erschlichen worden ist, liegt bei der Verwaltung. Es genügt deshalb, dass die betroffene Person im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht einen oder mehrere Gründe angibt, die es plausibel erscheinen lassen, dass sie im massgeblichen Zeitpunkt der Gesuchstellung und des Einbürgerungsentscheids mit dem Schweizer Ehepartner in einer stabilen ehelichen Gemeinschaft lebte und dass sie diesbezüglich nicht gelogen hat (E. 3).
Im vorliegende...
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Regeste
Art. 83 lit. c Ziff. 2 BGG, Art. 7 Abs. 1, Art. 17 Abs. 2, Art. 9 Abs. 3 und 4 ANAG; ausländerrechtliche Auswirkungen der Nichtigerklärung einer Einbürgerung. Zulässigkeit der Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (E. 1). Mit der Nichtigerklärung der Einbürgerung wird die davon betroffene Person ausländerrechtlich, unter Vorbehalt allfälliger Untergangsgründe, in die gleiche Rechtsstellung wie vor der Einbürgerung versetzt (E. 3). Eine aufgrund der Ehe mit einem Schweizer erworbene Niederlassungsbewilligung erlischt nicht automatisch mit dem Wegfall der Ehe, sondern fällt nur dahin, wenn ein ausländerrechtlicher Untergangstatbestand vorliegt. Insbesondere ist ein Widerruf der Bewilligung nur zulässig, wenn die spezifischen ausländerrechtlichen Voraussetzungen dafü...
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.11 vom 19. Oktober 2010 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung des Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht vom 3. August 2010 2 als Verordnung: I. Einbürgerung Wohnsitzdauer Art....
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.11 vom 19. Oktober 2010 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung des Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht vom 3. August 2010 2 als Verordnung: I. Einbürgerung Wohnsitzdauer Art....
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.11 vom 19. Oktober 2010 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung des Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht vom 3. August 2010 2 als Verordnung: I. Einbürgerung Wohnsitzdauer Art....