-
Regeste
Voraussetzungen der Nichtigkeitsbeschwerde in Zivilsachen. Art. 68 OG (Erw. 1). 2. Die Provokation zur Klage kann vom kantonalen Prozessrecht auch inbezug auf Ansprüche aus Bundeszivilrecht vorgesehen werden statt negativer Feststellungsklage. Sie ist unzulässig, wenn sie sich mit der Natur der materiellrechtlichen Ansprüche nicht verträgt. So ist es beim Anspruch auf Abwehr künftiger, heute noch ungewisser Einwirkungen auf ein Nachbargrundstück, gemäss Art. 684 in Verbindung mit Art. 679 ZGB (Erw. 2). 3. Kassatorische Wirkung der Nichtigkeitsbeschwerde nach Art. 68 Abs. 1 lit. a OG. Bedingte und unbedingte Parteierklärungen (Erw. 3).
****************************************
Regeste
Conditions du recours en nullité dans les affaires civiles. Art. 68 OJ (consid. 1). 2. L'...
..., ist eine Äusserung des mit dem Eigentum (an beweglichen gleichwie an unbeweglichen Sachen)...
-
.1 vom 9. April 1998 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Mai 1997 2 sowie von der Nachtragsbotschaft vom 24. Juni 1997 3 und von der 2. Nachtragsbotschaft vom 16. Dezember 1997 4 Kenntnis...
...; b) an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche Rechte oder diesen wirtschaftlich gleic...:a) des in der Schweiz gelegenen unbeweglichen Vermögens und von dessen Einkünften; b) der in d... oder sonstiger Nutzung beweglicher Sachen oder nutzbarer Rechte;. e) Einkünfte aus Anteilen...
-
Regeste
Gerichtsstand am Ort des Grundbuchs; Art. 19 Abs. 1 lit. c GestG: "andere Klagen, die sich auf das Grundstück beziehen". Art. 19 Abs. 1 lit. c GestG begründet den Gerichtsstand am Ort des Grundbuchs für Vertragsklagen nur, wenn sie einen dinglichen Bezug aufweisen; ein solcher ist insbesondere gegeben, wenn der Entscheid über den strittigen Anspruch zu einer Grundbuchänderung führen kann (E. 2 und 3).
****************************************
Regeste
For du lieu où est situé le registre foncier; art. 19 al. 1 let. c LFors: "autres actions en rapport avec l'immeuble". L'art. 19 al. 1 let. c LFors ne fonde le for du lieu où est situé le registre foncier pour des actions contractuelles que si elles présentent un aspect réel; il en va ainsi, en particulier, lorsque la décision rend...
...(Beklagte; Beschwerdeführer) sind Eigentümer einer Liegenschaft in C./GR; sie sind indes in D./... des Gerichtsstandsgesetzes ist mit "Sachenrecht" überschrieben und enthält in Art. 19 besondere ... Klagen aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen in Art. 23 GestG im 5. Abschnitt über "Kla...
-
... verpflichtet wird, die Eigentümerschaft wegen materieller Enteignung zu entschädigen, so ... die Schätzung der Grundstücke und Sachenrechte, die Zuteilung der neuen Parzellen, den Barausglei... Umbau eines unter Schutz stehenden unbeweglichen Kulturguts kann nur bewilligt werden, wenn dadurch...
-
... Klagen, die dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen zum Gegenstand haben) kann der Beschwerdef...Die den Parteien zu Eigentum gehörenden, in Ungarn liegenden Grundstücke bild...
-
...Im Einverständnis mit dem Eigentümer C.________ erstellten sie nach Antritt der Mietsac..., da es sich bei ihnen nicht um bewegliche Sachen handle. Die Verpflichtung zu deren Entsorgung verl... Begriff hier als Abgrenzung zu den (unbeweglichen) Sachen, die naturgemäss nicht der Entsorgung im ...
-
...b) an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche Rechte oder diesen wirtschaftlich gleic...) des in der Schweiz gelegenen unbeweglichen Vermögens und von dessen Einkünften;. b) der in ... oder sonstiger Nutzung beweglicher Sachen oder nutzbarer Rechte;. e) Einkünfte aus Anteilen...
-
.1 vom 9. April 1998 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Mai 1997 2 sowie von der Nachtragsbotschaft vom 24. Juni 1997 3 und von der 2. Nachtragsbotschaft vom 16. Dezember 1997 4 Kenntnis...
...; b) an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche Rechte oder diesen wirtschaftlich gleic...:a) des in der Schweiz gelegenen unbeweglichen Vermögens und von dessen Einkünften; b) der in d... oder sonstiger Nutzung beweglicher Sachen oder nutzbarer Rechte;. e) Einkünfte aus Anteilen...
-
.1 vom 9. April 1998 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Mai 1997 2 sowie von der Nachtragsbotschaft vom 24. Juni 1997 3 und von der 2. Nachtragsbotschaft vom 16. Dezember 1997 4 Kenntnis...
...; b) an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche Rechte oder diesen wirtschaftlich gleic...:a) des in der Schweiz gelegenen unbeweglichen Vermögens und von dessen Einkünften; b) der in d... oder sonstiger Nutzung beweglicher Sachen oder nutzbarer Rechte;. e) Einkünfte aus Anteilen...
-
.1 vom 9. April 1998 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Mai 1997 2 sowie von der Nachtragsbotschaft vom 24. Juni 1997 3 und von der 2. Nachtragsbotschaft vom 16. Dezember 1997 4 Kenntnis...
...; b) an Grundstücken im Kanton Eigentum, dingliche Rechte oder diesen wirtschaftlich gleic...:a) des in der Schweiz gelegenen unbeweglichen Vermögens und von dessen Einkünften; b) der in d... oder sonstiger Nutzung beweglicher Sachen oder nutzbarer Rechte;. e) Einkünfte aus Anteilen...