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Regeste
Art. 9, 29, 30 und 72 BV; Art. 58 Abs. 2 aBV; § 114 KV/AG; Verbot der geistlichen Gerichtsbarkeit; Autonomie der Landeskirche; Zuständigkeit kircheninterner oder staatlicher Justizorgane zur Beurteilung der vermögensrechtlichen Nebenfolgen bei Nichtwiederwahl eines Pfarrers? Massgebliche Bestimmungen betreffend den Rechtsschutz in kirchlichen Angelegenheiten im kantonalen Recht und in den Satzungen der Evangelisch-Reformierten Landeskirche im Kanton Aargau (E. 3). Es obliegt den staatlichen Instanzen, festzulegen, welche Bereiche vom landeskirchlichen Rechtsschutzauftrag gemäss § 114 KV/AG erfasst werden. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts, die Beurteilung vermögensrechtlicher Streitigkeiten aus kirchlichem Dienstrecht habe auf dem Wege des kircheninternen Beschwerde- und n...
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Regeste
Art. 15 BV; Art. 9 EMRK; Glaubens- und Gewissensfreiheit; Anforderungen an den Austritt aus der römisch-katholischen Kirche. Die Erklärung des Austritts aus der Landeskirche genügt; vom Austrittswilligen darf nicht verlangt werden, dass er sich von der römisch-katholischen Kirche als solcher lossagt (Praxisänderung; E. 3-9.1).
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Regeste
Art. 15 Cst.; art. 9 CEDH; liberté de conscience et de croyance; conditions auxquelles est subordonnée la sortie de l'Eglise catholique romaine. La déclaration de sortie de l'église cantonale suffit; on ne saurait exiger de celui qui veut en sortir qu'il déclare quitter l'Eglise catholique romaine comme telle (changement de jurisprudence; consid. 3-9.1).
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Regesto
Ar...
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...8 Eglises et communautés religieuses. Art. 108. 1 L'Eglis...
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Regeste
Art. 15 BV, Art. 72 BV; Art. 9 EMRK; Glaubens- und Gewissensfreiheit; Austritt aus der Kirchgemeinde bzw. aus der Landeskirche. Rechtswirkungen einer Erklärung, lediglich aus der Kirchgemeinde bzw. Landeskirche austreten, sich aber weiterhin zur römisch-katholischen Kirche bekennen zu wollen (sog. partieller Kirchenaustritt), im Lichte der Glaubens- und Gewissensfreiheit und der rechtlichen Regelung im Kanton Luzern (E. 3.1-3.4).
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Regeste
Art. 15 Cst., art. 72 Cst.; art. 9 CEDH; liberté de conscience et de croyance; sortie de la paroisse respectivement de l'Eglise officielle. Effets juridiques d'une déclaration exprimant la volonté de sortir uniquement de la paroisse respectivement de l'Eglise officielle, mais de continuer à faire partie...
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Regeste
Kirchensteuer; Art. 15 Abs. 1, Art. 127 Abs. 1 und 3 BV, Art. 49 Abs. 6, Art. 4, Art. 46 Abs. 2 aBV; Art. 103 KV/SH; Besteuerung konfessionell gemischter Ehe mit Steuerpflicht in verschiedenen Kantonen. Festhalten an den aus der Glaubens- und Gewissensfreiheit bislang abgeleiteten Grundsätzen zur Besteuerung von Familien mit konfessionell gemischtem Charakter (E. 2.1). Der Begriff des Kirchgenossen im Sinne von Art. 103 KV/SH umfasst ebenfalls ausserkantonale Personen derselben Konfession (E. 2.2.2). Aus der Haushaltsbesteuerung lässt sich die Steuerpflicht beider Eheleute in einem Kanton begründen, auch wenn an sich nur ein Ehepartner in diesem Kanton steuerpflichtiges Einkommen erzielt bzw. Vermögen hat (E. 2.2.4). Dadurch werden weder das Doppelbesteuerungs- noch das Schlech...
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Regeste
Anspruch auf richtige Besetzung der entscheidenden Behörde (§ 99 der Kirchenordnung der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau; Art. 9 und 29 Abs. 2 BV). Für die Zusammensetzung der Rekurskommission der Evangelisch-Reformierten Landeskirche des Kantons Aargau als Spruchkörper sind die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei einem eigentlichen Gericht (E. 4a). Gemäss § 99 der anwendbaren Kirchenordnung besteht die Rekurskommission aus sieben Mitgliedern. Mangels abweichender Vorschriften muss die vorhandene Regelung in Befolgung rechtsstaatlicher Grundsätze dahin ausgelegt werden, dass die Rekurskommission nur in der Besetzung mit allen sieben Mitgliedern entscheiden darf (E. 4b und c).
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Regeste
Droit à une composition...
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Regeste
Art. 49 BV; Austritt aus der Landeskirche. 1. Sind die kantonalen Verwaltungsbehörden von Bundesrechts wegen verpflichtet, die von ihnen zu vollziehenden kantonalen Erlasse akzessorisch auf ihre Bundesverfassungsmässigkeit zu prüfen? Frage offen gelassen (E. 2). 2. Formelle Erfordernisse, die an die Erklärung des Kirchenaustrittes gestellt werden dürfen: Eine kantonale Regelung, wonach der Austrittswille nach Ablauf einer gewissen Zeit (mindestens 30 Tage) seit Abgabe der ersten Erklärung durch eine zweite, beglaubigte Erklärung bestätigt werden muss, verstösst nicht gegen Art. 49 BV. Doch muss der Austritt rückwirkend auf den Zeitpunkt der ersten Erklärung wirksam werden (E. 3). 3. Eine kantonale Regelung, wonach der Austretende die Kirchensteuer noch für das ganze laufende Ja...
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Regeste
Art. 85 lit. a OG; Zulässigkeit der Stimmrechtsbeschwerde. Gegen Wahlen und Abstimmungen der evangelischen Kirchgemeinden des Kantons Thurgau kann Stimmrechtsbeschwerde nach Art. 85 lit. a OG erhoben werden (E. 1a). Als Beschwerdegrund der Stimmrechtsbeschwerde ist auch die Rüge zulässig, es werde zu Unrecht davon ausgegangen, der Gemeindepfarrer sei von Amtes wegen Mitglied der Kirchenvorsteherschaft und es hätte richtigerweise ein Mitglied mehr in diese Behörde gewählt werden müssen (E. 1b). § 29 Abs. 1 der Verfassung des Kantons Thurgau; Unzulässigkeit der Mitgliedschaft des evangelischen Gemeindepfarrers in der Kirchenvorsteherschaft. Der Grundsatz von § 29 Abs. 1 der Thurgauer Kantonsverfassung, nach dem niemand seiner unmittelbaren Aufsichtsbehörde angehören darf, ist auc...
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Regeste
Art. 85 lit. a OG: Regierungsratswahl im Kanton Zürich; Wahlpropaganda im "Kirchenboten". 1. Zulässigkeit von behördlichen und privaten Informationen vor Wahlen im allgemeinen (E. 3). 2. Stellung der Evangelisch-reformierten Landeskirche im Kanton Zürich (E. 4a). Hinweise zur Zulässigkeit politischer Stellungnahmen der Landeskirche vor Wahlen und Abstimmungen (E. 4b). Bedeutung des "Kirchenboten für den Kanton Zürich" im vorliegenden Fall (E. 4c). 3. Die der Landeskirche zuzurechnende Wahlpropaganda zugunsten eines einzigen Kandidaten erweist sich unter dem Gesichtswinkel von Kirchenrecht und politischen Rechten als fragwürdig (E. 4d), hat den Wahlausgang indessen gesamthaft gesehen nicht entscheidend beeinflusst (E. 4e).
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Regeste
Art. 8...
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Regeste
Art. 7, 11, 13 und 15 USG; Geläut von Kirchenglocken. Anwendbarkeit von Art. 11 Abs. 2 und 3 USG auf bestehende Anlagen (E. 2b). Grundsätze für die Beurteilung von Glockengeläut, das nicht von einem der Anhänge der LSV erfasst wird (E. 2c und 2d). Lärmschutzrechtliche Beurteilung des Frühgeläuts der reformierten Kirche Bubikon (E. 3-5). Den lokalen Behörden steht bei Ereignissen, die Ausdruck einer alten Tradition sind, ein Beurteilungsspielraum zu (E. 3c, 5b). Beizug der kommunalen Polizeiverordnung bei der Handhabung des Beurteilungsspielraums (E. 4 und 5).
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Regeste
Art. 7, 11, 13 et 15 LPE; tintement de cloches d'église. Application de l'art. 11 al. 2 et 3 LPE aux installations existantes (consid. 2b). Principes pour évaluer une sonne...