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Regeste
Art. 28 ff. ZGB, 49 und 60 OR; Verantwortlichkeit einer Druckerei für Persönlichkeitsverletzung in einer von ihr gedruckten Zeitung. Eine Klage zum Schutz der Persönlichkeit und eine Genugtuungsklage gelten auch dann als gleichzeitig im Sinn von Art. 28b Abs. 2 ZGB erhoben, wenn zunächst am Wohnsitz des Klägers Genugtuungsansprüche erhoben werden und erst später - sofern dies nach kantonalem Prozessrecht überhaupt möglich ist - auf Schutz der Persönlichkeit geklagt wird (E. 2). Bei einer Pressekampagne beginnt die einjährige Verjährungsfrist gemäss Art. 60 Abs. 1 OR solange nicht zu laufen, bis das Ende der persönlichkeitsverletzenden Publikationen erkennbar ist (E. 3). Die Klagen zum Schutz auf Persönlichkeit gemäss Art. 28a Abs. 1 und 2 ZGB können gegen Personen erhoben werde...
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...* Lieferung von Parfümeriewaren 1,3 % Druckerei, soweit nicht anderswo genannt . 3,7 % . Druckvors...
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...611'300.--), die Druckerei C.________ AG (zum Preis von Fr. 712'922.--) und d...
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... Folienkonfektion, Druckerei wirtschaftlich unentbehrliche Betriebsweise. 63 E...
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...Oktober 2009 an die Druckerei abgegeben werden mussten und dass am 13. November ...
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..., habe der Beschwerdeführer die Druckerei, welche die Druckerzeugnisse, namentlich Blanko-Ve...
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... im November 1990 eine Anlehre in der Druckerei/Buchbinderei X.________ AG, wobei sie das anfängl...
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...März 2003 als Druckereimitarbeiter/Maschinenführer für die A.________ AG tätig und...
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Regeste
Aktienrecht. Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses. Art. 698 OR. Die Verwaltung darf, auch wenn sie zur Entscheidung primär befugt ist, die Genehmigung der Generalversammlung vorbehalten und einholen. Ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung verstösst nicht gegen die aktienrechtliche Zuständigkeitsordnung (Erw. 2 a). Art. 648 und 649 OR. Ein Vertrag, der eine Gesellschaft dem Wesen und der Organisation nach verändert sowie ihren Geschäftsbereich ausdehnt und verengt, muss der Generalversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden (Erw. 2 b). Ein Generalversammlungsbeschluss darf vom Richter nicht auf seine Angemessenheit hin überprüft werden (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3). Art. 646 und 660 OR. Das Recht des Aktionärs auf Anteil am Reingewinn ...
... sogenannten "Fusions"-Vertrages mit der Druckerei Winterthur AG vom 22. Mai 1970;. mit 6030 gegen 10...
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...Pavag Folien AG, 6244 Nebikon. Druckerei, Kaschier- und Konfektionsabteilung wirtschaftlich...