druckerei

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  • Regeste Art. 28 ff. ZGB, 49 und 60 OR; Verantwortlichkeit einer Druckerei für Persönlichkeitsverletzung in einer von ihr gedruckten Zeitung. Eine Klage zum Schutz der Persönlichkeit und eine Genugtuungsklage gelten auch dann als gleichzeitig im Sinn von Art. 28b Abs. 2 ZGB erhoben, wenn zunächst am Wohnsitz des Klägers Genugtuungsansprüche erhoben werden und erst später - sofern dies nach kantonalem Prozessrecht überhaupt möglich ist - auf Schutz der Persönlichkeit geklagt wird (E. 2). Bei e...

  • Regeste Aktienrecht. Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses. Art. 698 OR. Die Verwaltung darf, auch wenn sie zur Entscheidung primär befugt ist, die Genehmigung der Generalversammlung vorbehalten und einholen. Ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung verstösst nicht gegen die aktienrechtliche Zuständigkeitsordnung (Erw. 2 a). Art. 648 und 649 OR. Ein Vertrag, der eine Gesellschaft dem Wesen und der Organisation nach verändert sowie ihren Geschäftsbereich ausdehnt und vere...

  • Jurisprudence

    Arrêt de Tribunal Federal Nº 104 II 204, de 27 Juin 1978

    Recurso nº 104 II 204, Ponente Publié

    Regeste Art. 322 Abs. 1 OR. Ob der Arbeitgeber durch eine Vereinbarung mit einem Arbeitnehmer, den Grundlohn zu kürzen, eine zwingende Bestimmung über Teuerungszulagen umgehen wolle, hängt von den Umständen des Einzelfalles, namentlich vom gesamten Verhalten der Beteiligten ab. **************************************** Regeste Art. 322 al. 1 CO. Pour juger si l'employeur entend éluder une disposition impérative concernant des allocations de renchérissement, en convenant avec un travailleur d...

  • Jurisprudence

    Arrêt de Tribunal Federal Nº 95 III 25, de 18 Mars 1969

    Recurso nº 95 III 25, Ponente Publié

    Regeste Geschäftsbetrieb des Gemeinschuldners, Weiterführung im Konkurs. 1. Beschwerderecht des Gemeinschuldners zur Wahrung seiner rechtlich geschützten Rechte und Interessen - nicht nur hinsichtlich der Verwertung, sondern auch hinsichtlich der Erfassung und Sicherung von Konkursaktiven (Erw. 2 Anfang). 2. Der Gläubigerausschuss hat keine vollziehende Gewalt. Die auf seinen Anordnungen beruhenden, nach aussen wirkenden Verfügungen, welche der Beschwerde unterliegen, sind von der Konkursver...

  • ... dass der Beschwerdeführer drei Räume für seine Druckerei zur Verfügung habe und sich das Büro in der ...... Ihr Vertreter hatte zwar der Steuerverwaltung im Einspracheverfahren eine "Zusammenstellung der ausgemessenen Masse in der Liegenschaft Druckerei" in Aussicht gestellt, diese aber nie ...

  • Jurisprudence

    Arrêt de Tribunal Federal Nº 80 I 417, de 03 Décembre 1954

    Recurso nº 80 I 417, Ponente Publié

    Regeste Wehrsteuer: 1. Unterscheidung von Geschäftsvermögen einer Kommanditgesellschaft und Gegenständen des Privatvermögens eines Gesellschafters: Eine Liegenschaft, die ein Gesellschafter aus privaten Mitteln gekauft hat und die er durch Vermietung an die Gesellschaft nutzt, gehört nicht zum Geschäftsvermögen. 2. Der Kapitalgewinn, den der Gesellschafter bei einem späteren Verkauf an die Gesellschaft erzielt, unterliegt der Wehrsteuer nicht. **************************************** Regest...

  • ... Es leuchte ohne weiteres ein, dass ein Betriebsmitarbeiter in einer Druckerei zum Einrichten der Druckmaschinen ein präzises ......________ als Betriebsmitarbeiter in der Druckerei der B.________ AG zu verrichten hat. Den Akten ...

  • ... Es ist unbestritten, dass das betreffende Geschäftsgebäude mit Druckerei an der Gewerbestrasse in Z.________ in der ...

  • ... als selbstständigerwerbender Teilhaber bei der Druckerei H.________. Nach dem Konkurs der Gesellschaft ......________, die dem Versicherten im Gutachten attestierte 50%ige Arbeitsfähigkeit beziehe sich auf eine seiner langjährigen Arbeit in der Druckerei vergleichbare Tätigkeit. In einer völlig ...

  • Regeste Art. 322 Ziff. 1 StGB. Presseübertretungen. Die Vorschrift, auf Druckschriften den Namen des Verlegers anzugeben, gilt nur unter dem Vorbehalt, dass ein Verleger überhaupt vorhanden ist. Begriff des Verlegers. **************************************** Regeste Art. 322 ch. 1 CP. Contraventions de presse. L'exigence d'indiquer sur l'imprimé le nom de l'éditeur ne vaut que là où existe réellement un éditeur. Définition de l'éditeur. **************************************** Regesto Art....

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