droit des obligations l objet
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Regeste
Kasko-Versicherung. Bezeichnung der versicherten Sache. 1. Die Folgen eines Irrtums in der Bezeichnung der versicherten Sache sind durch die allgemeinen Grundsätze des Obligationenrechts über die Willensmängel beherrscht, nicht durch die Spezialnormen betreffend den Versicherungsvertrag (Erw. 1 und 2). 2. Wann ist der Irrtum des Erklärenden dem Vertragsgegner erkennbar (Erw. 3)? 3. Pflichten der Parteien bei den im Hinblick auf den Vertragschluss geführten Vorbesprechungen. Eine Verletzung dieser Pflichten (culpa in contrahendo) begeht der Versicherer, der es bei Prüfung des Antrages unterlässt, die Akten der früher vom nämlichen Versicherungsnehmer eingegangenen andern Verträge nachzusehen (Erw. 4-6). 4. Mitverschulden des Versicherungsnehmers, der die im Antrag und hernach in...
... fédéral en appliquant le droit des obligations au lieu des règles spéciales qui régissent le c...
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... de la propriété et les autres obligations de droit public liées à un immeuble ou à un dro...
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... quant à l'exécution de leurs obligations contractuelles respectives, de sorte que la recour...
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..., in Commentaire Romand, Code des Obligations II, Bâle 2008, no 7 ad art. 745). La répartition...
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Regeste
Art. 93 OR, Art. 11 GestG; Bewilligung eines Selbsthilfeverkaufs; örtliche Zuständigkeit. Zweck des Selbsthilfeverkaufs nach Art. 93 OR. Die Bewilligung erfordert die blosse Glaubhaftmachung der Voraussetzungen. Überprüfbarkeit des Bewilligungsentscheids in einem späteren ordentlichen Verfahren, beispielsweise um Schadenersatz (E. 5.1). Zuordnung der Bewilligung des Selbsthilfeverkaufs zur freiwilligen Gerichtsbarkeit im Sinne von Art. 11 GestG (E. 5.2). Frage nach dem Bestand eines alternativen Gerichtsstands am Ort der gelegenen Sache offengelassen (E. 5.3).
Regeste
Art. 93 OR; Voraussetzung des Annahmeverzugs bezüglich einer Sachleistung. Die Nebenpflicht zur Rückgabe der Sache, die der Schuldner im Rahmen eines Werkvertrags zur Reparatur oder Wartung in Besitz erhalten hat,...
..., in: Commentaire romand, Code des obligations, vol. I, 2003, N. 8 zu Art. 93 OR; STAUBER, a.a.O....
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Regeste
Art. 26-30, Art. 49a Abs. 1 und Abs. 3 lit. a sowie Art. 39 KG, Art. 25 VwVG; Gesuch um Erlass einer (Feststellungs-)Verfügung im Melde- und Widerspruchsverfahren bezüglich direkter kartellrechtlicher Sanktionen. Das Melde- und Widerspruchsverfahren nach Art. 49a Abs. 3 lit. a KG ist ein kartellrechtliches Sonderverfahren, das zu keinem eigenständigen Entscheid über die Zulässigkeit eines gemeldeten wettbewerbsrelevanten Verhaltens führt; es soll als Vorverfahren sui generis den Betroffenen in Konkretisierung der offen formulierten Gesetzesgrundlage eine eigene Einschätzung der Zulässigkeit der gemeldeten Wettbewerbsbeschränkung erlauben (E. 2-3.2). Zwar lässt Art. 25 Abs. 1 VwVG auch Feststellungsverfügungen über Rechte und Pflichten zu, die auf einem sich erst zukünftig verwir...
...181; BENOÎT CARRON, in: Droit de la concurrence, Tercier/Bovet [Hrsg.], 2002, N....
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... indépendante fondée sur le Code des obligations. En d'autres termes, elle reproche au tribunal can...