Regeste
Doppelbesteuerung. Art. 46 Abs. 2 BV. Schweizerische Baustelle einer ausländischen Unternehmung; Voraussetzungen der Besteuerung im Kanton, in dem sich die Baustelle befindet. Wenn an keinem andern Ort in der Schweiz eine Zweigniederlassung vorhanden ist, die so bedeutend wäre, dass sie einem Hauptsitz gleichgestellt werden könnte, ist die Rechtsprechung nicht anwendbar, nach der die Gewinne der Baustellen ohne Rücksicht auf deren Dauer am Hauptsitz der Unternehmung zu versteuern sind. Teilung der Steuerhoheit zwischen dem Kanton, in dem die Baustelle liegt, und dem Kanton, in dem sich der Sitz einer Zweigniederlassung befindet, die nur von untergeordneter Bedeutung, jedoch kein blosser "Briefkasten" ist.
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Regeste
Double imposition. Art....
..., ainsi que de travaux d'excavation et de dragage. Du 1er juin 1962 au 30 juin 1963, elle a exécut... que la nouvelle convention conclue avec la France en 1966, alors que la précédente, datant de 1953...