doppelbesteuerungsabkommen deutschland
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...August 1965 während 9 Monaten in Deutschland und war bei der Bundesversicherungsanstalt für An... Vogel/Moris Lehner, Doppelbesteuerungsabkommen, Kommentar, 5. Aufl. München 2008, Rz. 12 zu Art....
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...Begrenzt besteuerte Grenzgänger aus Deutschland. Zürich 1 427 312 8 918 0 47 602 0 0 0 1 483 833 ... der entsprechenden Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich, Deutschland, Frankreich und Itali...
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Regeste
Art. 21 Abs. 1 lit. c, Abs. 3, Art. 21bis und 22 Abs. 1 lit. d WStB. Einkünfte aus einer Leibrente werden als Einkommen besteuert, auch wenn der Rentenschuldner die Zahlungen aufgrund eines Vermächtnisses ausrichtet, mit dem sein Erbteil belastet ist (E. 3). Solche Rentenzahlungen der Erben sind nicht steuerfreie Eingänge aus gesetzlicher Verwandtenunterstützung, ebenso wenig familienrechtliche Alimente i.S. von Art. 21 Abs. 3 WStB (E. 5). Die Besteuerung der Einkünfte aus der Leibrente verletzt nicht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland vom 11. August 1971 (E. 6). Die Vorschrift von Art. 21bis Abs. 1 WStB (hier lit. a) kommt auch bei Leibrenten aufgrund von Vermächtnissen zur Anwendung. Die Leibrente beruht auf Leistungen des verstorbenen Ehegatten der Rentengläubige...
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Regeste
Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland: Besteuerung des Angestellten einer schweizerischen industriellen Unternehmung, der sich für Zwecke der Unternehmung vorübergehend in Deutschland aufhält.
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Regeste
Convention germano-suisse concernant la double imposition. Imposition de l'employé d'une entreprise industrielle suisse, lorsqu'il séjourne passagèrement en Allemagne pour les besoins de son employeur.
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Regesto
Convenzione germano-svizzera sulla doppia imposizione: Imposizione dell'impiegato di un'azienda industriale svizzera che soggiorna qualche tempo in Germania per i bisogni dell'azienda.
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Regeste
Wehrsteuer; Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland. Die Einkünfte eines in der Schweiz wohnenden Hochschulprofessors aus der Lehrtätigkeit an einer deutschen Universität unterliegen der Wehrsteuer für Einkommen nicht, werden aber für die Bestimmung des Satzes dieser Steuer berücksichtigt.
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Regeste
Impôt pour la défense nationale; convention germano-suisse en vue d'éviter la double imposition. Les sommes qu'un professeur domicilié en Suisse touche pour son enseignement dans une université allemande ne sont pas soumises à l'impôt pour la défense nationale perçu au titre du revenu, mais on en tient compte dans le calcul du taux de l'imposition.
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Regesto
Imposta per la difesa nazionale; convenzion...
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Regeste
Wehrsteuer; Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (Fassung vom 15. Juli 1931). 1. Ertrag beweglichen Vermögens (Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB): Rückständige Anleihenszinsen, die der deutsche Schuldner dem schweizerischen Gläubiger auf Grund des Londoner Abkommens über deutsche Auslandsschulden vom 27. Februar 1953 auf einmal teils in bar, teils durch Fundierung (Aushändigung von Werttiteln) entrichtet hat (Erw. 2, 3). 2. Zeitpunkt, in dem die Zinsen als Einkommen erfasst werden (Erw. 4). 3. Berechnung des Einkommens, das der Gläubiger durch Bezug von Fundierungstiteln erzielt hat (Erw. 5). 4. Bestimmung des für den Steuersatz massgebenden Gesamteinkommens: Anrechnung der in der Schweiz nicht steuerbaren Zinsen für hypothekarisch gesicherte Obligationen (Erw. 6). 5. Das Einkom...
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.../Andreas Kolb, Doppelbesteuerungsabkommen Schweiz-Deutschland 1971 und 1978, B 4.2 Nr. 3). D...
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... Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland hatte die Schweiz bereits 2003 zugestimmt. . Um ei...
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..., Italien, Frankreich, Belgien sowie Deutschland und startete daneben auch als Einzelfahrer an vers...6 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens mit den Niederlanden der schweizerischen Steuerhoh...