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Regeste
Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Art. 635a OR; Fälschung einer Prüfungsbestätigung. Die Herstellung einer falschen Prüfungsbestätigung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage als Collage unter Einscannen der Unterschrift einer Drittperson von einem anderen Dokument und die Weiterleitung der Datei zuhanden des Handelsregisteramtes erfüllen den Tatbestand der Urkundenfälschung im eigentlichen Sinne (E. 2.4).
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Regeste
Art. 251 ch. 1 al. 2 CP; art. 635a CO; falsification d'une attestation de vérification. L'élaboration dans un système de traitement de données d'une fausse attestation de vérification en scannant et collant la signature d'un tiers figurant dans un autre document et la transmission de la pièce ainsi créée au registre du co...
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... von Papierkopien elektronischer Dokumente. . 2 Sie soll sicherstellen, dass elektronische ö...
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.... 1 SR 832.112.31. 2 Das Dokument ist einsehbar unter: www.bag.admin.ch/ref . b. Boo...
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..., angehängt an ein elektronisches Dokument, zu schaffen. Diese digitale Unterschrift wiederum...
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Dokument nicht gefundenDas Dokument aza://13-07-2011-5A_307...
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Dokument nicht gefundenDas Dokument aza://11-03-2011-8C_362...
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Regeste
Art. 352 und 357 StGB; Rechtshilfegesuch um Herausgabe von eigenen internen Unterlagen der ersuchten Behörde. Das Gesuch, mit welchem ein kantonaler Untersuchungsrichter im Rahmen einer gegen Dritte geführten Strafuntersuchung von der Schweizerischen Bankenkommission verlangt, eigene interne Unterlagen herauszugeben, fällt unter die Rechtshilfe gemäss Art. 352 StGB (E. 2). Anforderungen an die Begründung des Rechtshilfegesuchs (E. 3.2). Berücksichtigung des Interesses der ersuchten Behörde an der Geheimhaltung ihrer eigenen internen Unterlagen; je vertraulicher ein Dokument ist, desto höhere Anforderungen sind an die Notwendigkeit der Einsichtnahme zum Zweck der Strafuntersuchung und an die Massnahmen zur Sicherung der Vertraulichkeit bei der Ausführung der Rechtshilfe zu stell...
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Dokument nicht gefundenDas Dokument aza://13-01-2011-2C_979...
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...Dokument des Rates: PE-CONS 68/1/10 REV 1 FRONT 169 CIREFI ...
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Regeste
Art. 4 und 22ter BV; Enteignung nach kantonalem Recht; Entschädigung. 1. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei staatsrechtlichen Beschwerden betreffend Enteignungsentschädigungen nach kantonalem Recht (E. 1b). 2. Die Behörde, die neue Akten beizieht, auf die sie sich in ihrem Entscheid zu stützen gedenkt, ist grundsätzlich gehalten, die Parteien darüber zu informieren; sie kann davon absehen und begeht damit keine Rechtsverweigerung, wenn sie auf ein Dokument abstellt, das jedermann hätte einsehen können, im vorliegenden Fall die Botschaft einer Gemeindeexekutive betreffend die Änderung des kommunalen Zonenplans, oder wenn sie Bezug nimmt auf Entschädigungen, die für andere Grundstücke im gleichen Enteignungsverfahren festgelegt wurden (E. 2a). Die Behörde darf mit einer vorw...