Demokratische Republik Kongo
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Regeste
Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AuG; Begriff und Tragweite des nachehelichen ausländerrechtlichen Härtefalls; Bewilligungsanspruch eines vor der Heirat mit einer Schweizerin in Südafrika anerkannten kongolesischen Flüchtlings. Ein persönlicher, nachehelicher Härtefall setzt aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls eine erhebliche Intensität der Konsequenzen für das Privat- und Familienleben der ausländischen Person voraus, die mit ihrer Lebenssituation nach dem Dahinfallen der aus der ehelichen Gemeinschaft abgeleiteten Anwesenheitsberechtigung verbunden sind. Hindernisse, die dem Vollzug der Wegweisung entgegenstehen, beeinträchtigen die soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland und sind deshalb im Bewilligungsverfahren mitzuberücksichtigen; sie können nicht in ein a...
...X. (geb. 1975) stammt aus der Demokratischen Republik Kongo. Er floh 2001 nach Südafrika, wo e...
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... BT Bhutan X BY Belarus BZ Belize CD Kongo, . Demokratische Republik . X X . X . CF Zent...
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... Norwegen Botswana Philippinen Brasilien Republik Korea Burkina Faso Russland China Schweiz Côte d'... (Elfenbeinküste) Sierra Leone Demokratische Republik Kongo Simbabwe Europäische Gemeinschaft ...
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...Nr. 2010/012 (15. Juni 2010) . Kongo (Demokratische Republik) . Artenschutz-Kontrollve...
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...Nr. 2010/012 (15. Juni 2010) . Kongo (Demokratische Republik) . Artenschutz-Kontrollve...
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...1986, stammt aus der Demokratischen Republik Kongo. Er reiste nach eigenen Angaben am ...
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... Philippinen Belarus* Polen* Botswana Republik Kongo* Brasilien Republik Korea Burkina Faso Russl... (Elfenbeinküste) Sierra Leone Demokratische Republik Kongo Simbabwe Demokratische Volksrepubli...
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...Somalia, Sudan, Uganda, Vereinigte Republik Tansania. . Nordwestafrika: Algerien, Marokko, Tun...Zentralafrika: Äquatorialguinea, Demokratische Republik Kongo, Gabun, . Kamerun, Republik Kongo, ...