demokratie ohne demokraten
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Regeste
Urnenabstimmung über Einbürgerungsgesuche; Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde (Art. 88 OG); Verletzung des Diskriminierungsverbots und der Begründungspflicht (Art. 8 Abs. 2 und Art. 29 Abs. 2 BV). Die Verletzung des Diskriminierungsverbots kann mit staatsrechtlicher Beschwerde ans Bundesgericht geltend gemacht werden, auch wenn - wie bei der Ablehnung eines Einbürgerungsgesuchs - kein Anspruch in der Sache besteht (E. 1.1). Die Parteien des kantonalen Verfahrens sind ohne Rücksicht auf ihre Legitimation in der Sache befugt, das Fehlen einer Begründung (im Gegensatz zur mangelhaften Begründung) zu rügen (E. 1.4). Die Stimmbürger sind bei der Abstimmung über Einbürgerungsgesuche an die Grundrechte gebunden (E. 2.2.1); die Abstimmungsfreiheit gewährleistet keinen Anspru...
... (ANDREAS AUER/NICOLAS VON ARX, Direkte Demokratie ohne Grenzen?, AJP 2000 S. 923 ff., insbes. S. 933...Ein Flugblatt der Schweizer Demokraten vom 1. Juni 1999 zur SD-Initiative "Einbürgerunge...
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Regeste
Politische Rechte; Art. 25 lit. b und c UNO-Pakt II, Art. 8 Abs. 1, Art. 9 und 34 Abs. 2 BV, Art. 32 Abs. 3 KV/ZH, Art. 3 und 4 Abs. 1 lit. b Gemeindeordnung der Stadt Zürich; Anspruch auf unverfälschte Stimmabgabe, Recht auf gleiche Ämterzugänglichkeit, rechtsgleiches Wahlrecht bei der Wahlkreiseinteilung für die Wahl des Zürcher Stadtparlamentes. Zulässigkeit der Stimmrechtsbeschwerde (E. 1), insbesondere von Anträgen zum Erlass positiver Anordnungen (E. 1.5). Kognition des Bundesgerichts bei Stimmrechtsbeschwerden (E. 2). Anforderungen an die Ausgestaltung des kantonalen Wahlverfahrens (E. 3.1). Keine Verletzung des Anspruchs auf unverfälschte Stimmabgabe und des Rechts auf gleiche Ämterzugänglichkeit (E. 5). Zusammenfassung der bisherigen Rechtsprechung zur Wahlkreisgestalt...
...März 1999 "Mehr Demokratie für weniger Geld!" mit den Zielen: Verkleinerung ...März 2002 als mitangefochten, ohne ihn jedoch ausdrücklich als Anfechtungsobjekt zu ... SVP zusammen mit den Schweizer Demokraten SD) steigerten sich nicht, sondern verlören zugun...
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Regeste
Art. 340 Ziff. 2 StGB, Art. 8 BG vom 26. März 1934 über die politischen und polizeilichen Garantien zugunsten der Eidgenossenschaft. Umfang der Bundesgerichtsbarkeit für Vergehen gegen die Ehre von Mitgliedern der Bundesversammlung. 2. Art. 173 ff. StGB. Liegt in der Beanstandung der politischen Haltung, insbesondere in den Vorwürfen an ein Mitglied der Bundesversammlung, es habe die Verfassung zu brechen versucht und in einer bestimmten Sache eine volksdemokratische Methode verfochten, ein Angriff auf die Ehre?
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Regeste
Art. 340 ch. 2 CP, art. 8 LF du 26 mars 1934 sur les garanties politiques et de police en faveur de la Confédération. Etendue de la juridiction fédérale quant aux délits contre l'honneur commis à l'encontre de memb...
... an das Bundespersonal seien auszuzahlen, ohne den Ablauf der Referendumsfrist abzuwarten. Der mu... wird das Vertrauen des Volkes in die Demokratie und in die Treue der Behörden langsam aber sicher... prangert ihn lediglich als schlechten Demokraten an. Auch nach schweizerischer Auffassung aber kann...