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Regeste
Art. 288 SchKG; Anfechtbarkeit von Darlehenszinsen. Die Anfechtungsklage ist, ihrer Natur entsprechend, ein restriktiv zu handhabender Ausnahmetatbestand (E. 2). Bei gleichwertiger Gegenleistung liegt keine Gläubigerschädigung vor (E. 3). Darlehenszinsen sind die synallagmatische Gegenleistung für die Wertgebrauchsüberlassung der Valuta (E. 5). Periodische Zinsen werden mit Blick auf die Fortsetzung der Kreditierung geleistet, weshalb ihre vertragsgemässe Entrichtung in der Regel nicht anfechtbar ist (E. 6).
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Regeste
Art. 288 LP; révocabilité du paiement d'intérêts de prêts de consommation. L'action révocatoire est, conformément à sa nature, un moyen exceptionnel à utiliser de manière restrictive (consid. 2). Absence de préjudice causé au...
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... sowie die Tatsache, dass die Darlehenszinsen nicht bezahlt bzw. zum Kapital geschlagen werden u...
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... von Bauabschnitten werden die Darlehenszinsen aktiviert und verzinst. 3Bundesrat und Bahnen rege...
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... eines Darlehens noch auf Darlehenszinsen erhoben, womit ein "wichtiges - wenn nicht entsche...
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Regeste
Herabsetzung bei Verfügungen unter Lebenden (Art. 522 Abs. 1 und Art. 527 ZGB). Hat der Erblasser einzelnen seiner Nachkommen Darlehen gewährt mit der ausdrücklichen Erklärung, diese seien nicht zu verzinsen, ist in dieser Unentgeltlichkeit keine der Herabsetzung unterliegende Zuwendung im Sinne von Art. 527 Abs. 1 ZGB zu erblicken (E. 3).
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Regeste
Réduction de libéralités entre vifs (art. 522 al. 1 et art. 527 CC). Lorsque le défunt a accordé à certains de ses descendants des prêts, en mentionnant expressément qu'ils ne portent pas intérêts, cette gratuité ne constitue pas une libéralité sujette à réduction au sens de l'art. 527 al. 1 CC (consid. 3).
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Regesto
Riduzione di disposizioni fra vivi (ar...
...zum Charakter von Darlehenszinsen, die einzusetzen seien, ist nach dem Ausgeführten...
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... mit der behaupteten Zahlung von Darlehenszinsen führte die Vorinstanz aus, der (damalige) Vertret...
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Regeste
Art. 20 Abs. 1 lit. c DBG; Art. 7 Abs. 1 StHG; § 20 Abs. 1 lit. c StG/ZH; simuliertes Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, die vom gleichen Beteiligungsinhaber beherrscht werden? Darlehen einer Aktiengesellschaft an ihren Aktionär oder eine ihr bzw. ihm nahestehende Person (E. 3).
Darlehen zwischen Schwestergesellschaften, die vom gleichen Beteiligungsinhaber beherrscht werden (E. 4).
Simuliertes Darlehen: Indizien (E. 5.1); Unterscheidung zwischen Fällen, in denen die Rückzahlung des Darlehens schon bei der Gewährung des Kredits nicht geplant ist, und solchen, in denen ein fehlender Rückerstattungswille erst im Nachhinein angenommen werden kann (E. 5.2).
Annahme der Steuerbehörden, die Rückerstattung eines Darlehens sei von allem Anfang an nicht geplant gewesen, und Vo...
... bestehen, die Darlehenszinsen nicht bezahlt, sondern dem Darlehenskonto laufend ...
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... machen liess, für 1998 seien Darlehenszinsen von Fr. 218'500.- nicht dem AHV-relevanten Einkomm...
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... Beklagte hafte demnach für die Darlehenszinsen vom 30. Juni 1993 bis zum 8. Oktober 1993, mithin ...
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... ob und inwieweit die Leistung von Darlehenszinsen zu einer Rückzahlung aufgrund einer Anfechtungskl...