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10 documents pour cps milano
  • Regeste Europäisches Auslieferungs-Übereinkommen (EAUe), Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG). Auslieferung nach Italien wegen Konkursdelikten, Grundsatz der beidseitigen Strafbarkeit, Verjährung der Strafverfolgung. 1. Besonderheiten der schweizerischen und der italienischen Regelung im Bereich der Konkursdelikte (betrügerischer Konkurs), insbesondere hinsichtlich der Teilnahme Dritter und der Verfolgungsverjährung (E. 3). 2. Da der Verfolgte nicht als tatsächlicher Leiter der konkursiten Gesellschaft (Art. 172 und 163 Ziff. 1 schweiz. StGB) betrachtet werden kann, sondern allerhöchstens als Dritter, der an den mehr als fünf Jahre zurückliegenden Konkursdelikten teilgenommen hat (Art. 163 Ziff. 2 schweiz. StGB), wäre nach schweizerischem Recht Verjährung ...

    ... 18 settembre 1981 del Tribunale di Milano, per aver distratto beni della società, reato pre...

  • Regeste Auslieferung. Europäisches Auslieferungsübereinkommen (EAÜ), Rechtshilfegesetz (IRSG). 1. a) Begriff des Alibis gemäss Art. 53 IRSG. b) Abklärungen zur Kontrolle des Alibis müssen nur dann durchgeführt werden, wenn bei positivem Ergebnis die Verweigerung der Auslieferung oder der Rückzug des Auslieferungsgesuchs in Betracht gezogen werden kann (E. 11b). 2. Betrügerischer Konkurs; Grundsatz der beidseitigen Strafbarkeit. Im schweizerischen Recht muss die Konkurserklärung, die eine objektive Strafbarkeitsbedingung darstellt, rechtskräftig sein. Art. 35 Abs. 2 Teil 1 IRSG, welcher die Tragweite des Grundsatzes der beidseitigen Strafbarkeit einschränkt, erlaubt jedoch die Bejahung der Strafbarkeit zu Auslieferungszwecken, selbst wenn die gerichtliche Insolvenzerklärung noch nicht i...

    ... Sostituti Procuratori della Repubblica di Milano, Dott. Marra, Fenizia e Dell'Osso. Della serie di ...

  • ... Nasr, sarebbe stato prelevato dalla CIA a Milano. Poiché gli indizi di una violazione del diritto ...

  • Regeste Internationale Rechtshilfe in Strafsachen. 1. Das Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) und das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen (EÜR) finden auch Anwendung, wenn die im Ersuchen aufgeführten Taten vor deren Inkrafttreten begangen wurden (E. 2). 2. Art. 17, 25, 78 f. IRSG, Art. 14 IRSV. Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Verfügungen letztinstanzlicher kantonaler Behörden. Zulässige Rügen und Kognitionsbefugnis des Bundesgerichtes; Möglichkeit der reformatio in peius sive in melius der angefochtenen Verfügung; durch den Streitgegenstand gegebene Begrenzung der Offizialmaxime; Unzulässigkeit der Anfechtung des Vorentscheides des Bundesamtes (E. 3). 3. Art. 16 und 23 IRSG. Im Kanton Tessin - wo noch kein Einführungsgesetz ...

    ... in materia penale in Svizzera, Milano 1983, pag. 46 n. 7). Ai fini del giudizio, tale qu...

  • ... 25.2.93; Fiorini, Ricordati da lontano, Milano 1993, p. 76 ss; Trepp, Swiss Connection, Zurich 19...

  • Regeste Europäisches Auslieferungsübereinkommen abgeschlossen in Paris am 13. Dezember 1957 und genehmigt von der Schweiz am 27. September 1966. 1. Dieses Übereinkommen ersetzt den schweiz./italienischen Auslieferungsvertrag vom 22. Juni 1868 und bewirkt, dass das BG vom 22. Januar 1892 betreffend die Auslieferung gegenüber dem Auslande im Verhältnis zu Italien grundsätzlich nicht mehr anwendbar ist (Erw. 1). 2. Die Auslieferung setzt voraus, dass die Handlung sowohl nach dem Recht des ersuchenden als auch des ersuchten Staates strafbar ist und dass die Dauer der angedrohten Freiheitsstrafe oder freiheitsbeschränkenden sichernden Massnahme mindestens ein Jahr beträgt (Art. 2 Ziff. 1 des Übereinkommens; Erw. 3 und 4). 3. Begriff der politischen strafbaren Handlung und der mit einer solc...

    ... Sostituto procuratore della Repubblica di Milano, il quale rimproverava a Della Savia (e ad altri i...

  • Regeste Europäisches Auslieferungsübereinkommen; schweizerisches Auslieferungsgesetz (AuslG). 1. Beidseitige Strafbarkeit. Eine unterschiedliche rechtliche Qualifikation der dem Verfolgten zur Last gelegten Taten durch den ersuchenden Staat einerseits und den ersuchten Staat anderseits steht der Auslieferung nicht entgegen; diese muss bewilligt werden, wenn sowohl nach der einen wie der andern Qualifikation die fragliche Handlung unter jene Straftatbestände fällt, für die im Übereinkommen die Auslieferung vorgesehen ist (E. 5a). 2. Begünstigung. Die Begünstigung einer Handlung, für welche die Auslieferung bewilligt ist, begründet ihrerseits die Auslieferung, sei das AuslG anwendbar oder das Übereinkommen (E. 5). 3. Territorialitätsprinzip. Die Anwendung dieses Grundsatzes darf nicht di...

    ...Carlo Saronio di Milano, rapito nella notte tra il 14 e il 15 aprile 1975 ...

  • ... radio in Italia delle cerchie islamiste di Milano, hanno ad esempio concluso che esse organizzavano ...

  • ... essa serviva le città di Monaco, Vienna, Milano, Berlino, Parigi, Amsterdam e Londra. Con l'approv...

  • Regeste Auslieferung; Art. 12 und 3 des Europäischen Auslieferungsübereinkommens vom 13. Dezember 1957. Umfang der Bedingung von Art. 12 § 2 lit. b und c des Übereinkommens, wonach im Auslieferungsbegehren die zeitlichen und örtlichen Umstände der Handlungen, derentwegen um Auslieferung ersucht wird, sowie deren rechtliche Würdigung unter Bezugnahme auf die anwendbaren Gesetzesbestimmungen anzugeben sind (E. 3). Begriff der politischen Straftat und der Straftat überwiegend politischer Natur. Wer in einem nicht revolutionären Klima terroristische Taten verübt, die geeignet sind unterschiedslos Personen zu treffen, die dem von ihm geführten politischen Kampfe fernstehen, kann sich nicht auf einen überwiegend politischen Charakter dieser Taten berufen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 5...

    ... Manuale di diritto penale, parte generale, Milano 1949, pag. 286 segg.). Il codice penale svizzero d...



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