-
Regeste
Art. 68 Ziff. 1 Abs. 1, Art. 156 und 183 StGB; Konkurrenz zwischen Erpressung und Freiheitsberaubung. Die Erpressung konsumiert die Freiheitsberaubung nur, wenn der Angriff auf die Freiheit nicht über das zur Erfüllung des Tatbestands der Erpressung notwendige Mass hinausgeht; andernfalls besteht zwischen den beiden Tatbeständen echte Konkurrenz (E. 2).
****************************************
Regeste
Art. 68 ch. 1 al. 1, art. 156 et 183 CP; concours entre l'extorsion et la séquestration. L'extorsion n'absorbe la séquestration que si l'atteinte à la liberté qu'implique cette dernière infraction ne va pas au-delà de ce qui est nécessaire à la commission de l'extorsion; à ce défaut, il y a concours entre les deux infractions (consid. 2).
****************************************...
-
Regeste
Kaufvertrag; Schadenersatz; Verjährung; Alternativität der Ansprüche aus Sachgewährleistung und allgemeiner vertraglicher Haftung; Art. 97 ff., 197 ff. OR. Aus einem Mangel der Kaufsache kann der Käufer neben Sachgewährleistungs- alternativ auch allgemeine vertragliche Schadenersatzansprüche ableiten. Die Alternativität dieser Ansprüche wird insoweit eingeschränkt, als in beiden Fällen die gewährleistungsrechtliche Regelung der Verjährung und der Untersuchungs- und Anzeigeobliegenheiten des Käufers zur Anwendung kommt (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 2).
****************************************
Regeste
Contrat de vente; dommages-intérêts; prescription; concours alternatif de l'action en garantie en raison des défauts de la chose avec l'action générale en matière de responsa...
-
... compétente est légitimé seul, sans le concours des héritiers, à requérir: . a. l'aliénation o...
-
Regeste
Art. 20 Abs. 2 UVG; Art. 32 Abs. 3 und Art. 33 Abs. 1 UVV: Komplementärrente. Die vor Eintritt des AHV-Rentenalters zugesprochene UVG-Rente ist beim Zusammentreffen mit der Altersrente der AHV, die eine ausschliesslich krankheitsbedingte IV-Rente ablöst, als Komplementärrente festzusetzen. Es besteht diesfalls keine vom Gericht auszufüllende Verordnungslücke.
****************************************
Regeste
Art. 20 al. 2 LAA; art. 32 al. 3 et art. 33 al. 1 OLAA: Rente complémentaire. La rente LAA, née avant l'ouverture de l'âge ouvrant droit à une rente de l'AVS, doit être allouée à titre de rente complémentaire quand elle entre en concours avec une rente AVS succédant à une rente AI accordée exclusivement pour cause de maladie. Dans ce cas, l'ordonnance ne contient aucune lac...
-
Regeste
Örtliche Zuständigkeit; Gerichtsstand für arbeitsrechtliche Klagen (Art. 24 GestG); objektive Klagenhäufung (Art. 7 Abs. 2 GestG); auf mehrere Anspruchsgrundlagen gestützte Klagen. Das System der teilzwingenden Gerichtsstände (Art. 21 ff. GestG) schliesst nicht aus, dass der Arbeitnehmer gestützt auf Art. 7 Abs. 2 GestG eine Klage gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber an einem anderen Gerichtsstand erhebt als an einem der alternativ anwendbaren teilzwingenden Gerichtsstände von Art. 24 GestG (E. 3 und 4).
Anwendungsvoraussetzungen von Art. 7 Abs. 2 GestG (E. 5.1.1); Beurteilung der Voraussetzungen im konkreten Fall (E. 5.1.2).
Gerichtsstand für eine Klage, die sich auf zwei Anspruchsgrundlagen stützt (E. 5.2.1). Nachdem der zu beurteilende Rechtsstreit einzig auf das Arbeitsverh...
... sur plusieurs causes juridiques (concours d'actions, action à double fondement, réunion de...
-
Regeste
Art. 4 BV. Benutzung der öffentlichen Gewässer im Gemeingebrauch. Wenn das vom Staat auf Grund seines Regals verliehene Recht des Fischfangs auf einer bestimmten Flussstrecke während des übungs- und wettkampfmässigen Befahrens dieser Strecke mit bestimmten Booten nicht ausgeübt werden kann, darf die mit der Oberaufsicht über die öffentlichen Gewässer betraute kantonale Behörde diese Übungs- und Wettfahrten zeitlich beschränken, gleichgültig ob es sich dabei um einfachen oder gesteigerten Gemeingebrauch handelt.
****************************************
Regeste
Art. 4 Cst. Utilisation des eaux publiques en usage commun. Lorsque le droit de pêcher dans un secteur déterminé d'une rivière, concédé par l'Etat en vertu de sa régale, ne peut pas être exercé pendant que certains bateau...
-
Regeste
Auslieferung. Auslieferungsvertrag zwischen der Schweiz und den Vereinigten Staaten von Amerika vom 14. Mai 1900. I. Art. V Abs. 2 des Vertrages, welcher die dem Auslieferungsgesuch beizulegenden Unterlagen nennt, ist seinem Zweck entsprechend auszulegen, der darin besteht, dem ersuchten Staat die Würdigung des Sachverhaltes nach auslieferungsrechtlichen Gesichtspunkten zu ermöglichen (E. 3). II. Betäubungsmittel-Verkehr (Art. II Ziff. 13 des Vertrages). 1. Erfordernis der Mindeststrafandrohung von einem Jahr Gefängnis nach schweizerischem Recht und der Strafbarkeit der Zuwiderhandlung als Verbrechen ("felony") nach dem Recht der Vereinigten Staaten (E. 4). 2. Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit der Delikte der Verschwörung ("conspiracy") zur Einfuhr von Betäubungsmitteln...
-
Regeste
Art. 37 Abs. 1 SVG, Art. 12 Abs. 2 VRV, Art. 181 StGB; Nötigung durch andere Beschränkung der Handlungsfreiheit, Konkurrenz zu SVG-Delikten. Begriff des Schikanestopps (E. 3.3.3). Ein Schikanestopp bis zum Stillstand überschreitet das üblicherweise geduldete Mass unabhängig vom zeitlichen Aspekt ebenso eindeutig, wie es bei der Ausübung von Gewalt oder dem Androhen ernstlicher Nachteile der Fall ist. Die durch die schikanöse Vollbremsung geschaffene Zwangssituation ist für den nachfolgenden Verkehrsteilnehmer von einer solchen Intensität, dass sie dessen Handlungsfreiheit einschränkt (E. 3.4). Zwischen Art. 90 SVG und Art. 181 StGB besteht echte Konkurrenz (E. 3.5 und 3.6).
****************************************
Regeste
Art. 37 al. 1 LCR, art. 12 al. 2 OCR, art. 181 CP; contr...
-
...Objet. Marchés publics, concours de projets Payerne base aérienne, nouveau complex...
-
Regeste
Vertrag über eine noch nicht angefallene Erbschaft. 1. Ein solcher Vertrag kann gültig zustandekommen. wenn der Erblasser mitwirkt und zustimmt (Gegenschluss aus Art. 636 Abs. 1 ZGB). (Erw. 5 Abs. 1.) 2. Der Vertrag, den ein Erbe unter Mitwirkung und Zustimmung des Erblassers im Sinne von Art. 636 Abs. 1 ZGB mit einem Miterben oder einem Dritten abschliesst, bindet bloss den Veräusserer und den Erwerber, nicht auch den Erblasser, und gibt dem Erwerber nur einen obligatorischen Anspruch gegen den Veräusserer auf das Betreffnis, das diesem bei der Erbteilung zukommt. Die für die Gültigkeit des Vertrags erforderliche Mitwirkung und Zustimmung des Erblassers besteht darin, dass dieser gegenüber den Vertragsparteien eindeutig sein Einverständnis mit dem Vertragsinhalt äussert (Erw. ...