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Regeste
Art. 58, 175 und 181 DBG; Festsetzung der einer juristischen Person auferlegten Busse wegen Steuerhinterziehung. Wenn eine Aktiengesellschaft auf ihrem Betriebskonto betriebsfremden Aufwand verbucht, verringert sie unberechtigterweise ihre Steuerbelastung (E. 3). Art. 181 DBG setzt voraus, dass ein Organ vorsätzlich oder fahrlässig handelt (E. 4.1 und 4.2). Der Begriff der Fahrlässigkeit in Art. 175 DBG ist identisch mit demjenigen in Art. 12 StGB (E. 4.3). Die der juristischen Person auferlegte Busse wegen Steuerhinterziehung wird bemessen nach der Höhe des Verschuldens der Organe und entsprechend der wirtschaftlichen Situation der juristischen Person, zu deren Gunsten die Hinterziehung stattgefunden hat (E. 4.4).
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Regeste
Art. 58, 175 e...
...néfice net imposable comprend le solde du compte de résultats, compte tenu du solde reporté de l'...
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Regeste
Art. 127 Abs. 3 BV; interkantonale Doppelbesteuerung; Kapitalanlageliegenschaft; Ausscheidungsverlust. Besteuerung der Kapitalanlageliegenschaft einer Unternehmung (Handelsgesellschaft) im Liegenschaftskanton. Grundsätze der interkantonalen Steuerausscheidung und bisherige Praxis zu den sog. Ausscheidungsverlusten (E. 3 und 4). Kapital und Ertrag wie auch Gewinn aus Kapitalanlageliegenschaften stehen dem Liegenschaftskanton zur ausschliesslichen Besteuerung zu (E. 3). Einem allfälligen Betriebsverlust im Sitzkanton muss der Liegenschaftskanton Rechnung tragen (Änderung der Rechtsprechung; E. 4).
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Regeste
Art. 127 al. 3 Cst.; double imposition intercantonale; immeuble de placement; perte de répartition. Imposition dans le canton de situat...
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...3 Le compte d'exploitation et le bilan doivent être conservé...
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Regeste
Voraussetzungen für die Befreiung einer Personalfürsorgestiftung von der Steuerpflicht; Ermittlung des steuerbaren Einkommens einer Stiftung (Art. 16 Ziff. 4 und 4bis; Art. 51 Abs. 1 lit. a und Abs. 2 BdBSt). 1. Eine Personalfürsorgestiftung, der ausschliesslich der die Stifterfirma beherrschende einzige Arbeitnehmer (Aktionärdirektor) angeschlossen ist, erfüllt die Voraussetzungen für die Befreiung von der Steuerpflicht nach Art. 16 Ziff. 4 und 4bis in der bis 31. Dezember 1986 geltenden Fassung nicht (E. 4, 5 und 6). 2. Eine Stiftung kann bei der Ermittlung des steuerbaren Reineinkommens Aufwendungen für die Erzielung des Roheinkommens sowie für die Verfolgung des statutarischen Zweckes der Betriebsrechnung als Aufwand belasten. Schuldzinsen können nur soweit zum Abzug zugela...
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Regeste
Art. 2 Abs. 2 lit. a, Art. 7 lit. i und Art. 14 BewG; Gesuch um Bewilligung, von einer Immobiliengesellschaft das Eigentum an einer Liegenschaft zu erwerben, die als Hotelbetrieb dienen soll, aber seit Jahren als Ferienwohnung genutzt wird; Ausnahme von der Bewilligungspflicht; Widerruf von Auflagen; Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismässigkeit; Verjährung. Abkommen über die Freizügigkeit der Personen: Regelung des Erwerbs einer Ferienwohnung (E. 2). Entstehungsgeschichte der in Art. 7 lit. i BewG vorgesehenen Ausnahme von der Bewilligungspflicht (E. 3). Begriff der Auflage und Bedingung im Sinne von Art. 14 BewG (E. 4.1 - 4.4). Dass eine Bedingung besteht, muss sich klar aus der betreffenden Bewilligung ergeben; die Auflage hingegen, die Liegenschaft dauerhaf...
... développement normal des affaires, les comptes seraient vraisemblablement équilibrés après tro...
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... de charges professionnelles ressortant du compte d'exploitation de l'exercice 2008. Du revenu mensu...
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...36 à 38 sont prises en compte, sans la pondération en fonction des régions lin...
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Regeste
Art. 18 Abs. 2 FiG: Umwandlung eines Betriebes der Filmvorführung in ein Mehrfachkino mit vier Vorführsälen. Der einzige Zweck des in Art. 18 Abs. 2 FiG enthaltenen Bewilligungskriteriums der "allgemeinen kultur- und staatspolitischen Interessen" besteht darin, ein Absinken des Niveaus der programmierten Filme verhindern (Präzisierung der Rechtsprechung). Die Konkurrenzierung bestehender Betriebe darf im Bewilligungsverfahren nur soweit berücksichtigt werden, als sie sich auf die Qualität der gezeigten Filme nachteilig auswirken könnte. Im übrigen gilt es, bei der Umgestaltung bestehender Filmvorführungsbetriebe in Mehrfachkinos den Vorteilen dieses besonderen Kino-Typs Rechnung zu tragen (E. 4). Im konkreten Fall erlaubt die vorgesehene Umwandlung, die betriebswirtschaftlichen...
... pas de rôle et n'entrent en ligne de compte que s'il est établi qu'ils agissent de manière n...
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Regeste
Art. 203 AHVV und 89 IVV. Gegen eine Verfügung des Bundesamtes für Sozialversicherung bezüglich Betriebsbeiträge im Sinne von Art. 73 Abs. 2 IVG ist unmittelbar die Verwaltungsgerichtsbeschwerde zulässig (Erw. 1b). Art. 107 Abs. 3 OG und Art. 38 VwVG. Eine mit mangelhafter Rechtsmittelbelehrung versehene Verfügung ist nicht zum vorneherein nichtig; sie kann nur innert eines vernünftigen Zeitraums an den Richter weitergezogen werden (Erw. 2). Art. 72-75 IVG. - Beiträge an Institutionen gemäss diesen Bestimmungen sind keine Versicherungsleistungen im Sinne von Art. 132 OG (Erw. 3). - Trotz der Formulierung ("kann") in Art. 73 Abs. 2 IVG besteht gemäss Art. 105 IVV grundsätzlich ein Anspruch auf Betriebsbeiträge (Erw. 1 a). - Höhe der Betriebsbeiträge an eine Sonderschule, die inv...