Cout de la vie

5 recherches similaires pour Cout de la vie
  • Recevoir les alertes:
  • par courriel
    Vos coordonnées seront incorporées à un fichier informatique automatisé dont l'objet exclusif est de pouvoir répondre à votre abonnement. Ce fichier informatique est propriété exclusive de vLex Networks, S.L. et ne sera en aucun cas cédé à un tiers. L'envoi de votre inscription implique l'acceptation de la Politique de Protection de Données de vLex Networks, S.L.
  • par RSS
864 documents pour Cout de la vie
  • Regeste Art. 12 Abs. 2 OHG; Bemessung der Genugtuung; Berücksichtigung der tieferen Lebenshaltungskosten bei ausländischem Wohnsitz des Opfers. Zur Bemessung der Genugtuung nach Art. 12 Abs. 2 OHG sind die zivilrechtlichen Grundsätze sinngemäss heranzuziehen (E. 2a). Von der Regel, wonach die Genugtuung unabhängig von den Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Berechtigten festzusetzen ist, darf nur in besonderen Fällen abgewichen werden (E. 2b). Die Genugtuung für ein in der Vojvodina lebendes Opfer darf angesichts der dortigen markant tieferen Lebenshaltungskosten gekürzt werden (E. 3). Die Reduktion darf aber nicht schematisch im gleichen Verhältnis erfolgen, in dem Lebenshaltungskosten am Wohnsitz des Ansprechers tiefer sind als in der Schweiz (E. 4a). Reduktion der Genugtuung um die...

  • Regeste Art. 8 Abs. 1 und 2, Art. 9 BV; Art. 9 ATSG; Art. 42 Abs. 3 IVG; Art. 37 Abs. 3 lit. e und Art. 38 IVV; Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG; SR 151.3): Bedarf an lebenspraktischer Begleitung, Regelmässigkeit; Kostenfaktor. Rz. 8053 des Kreisschreibens über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH, in der seit 1. Januar 2004 gültigen Fassung) beinhaltet keine Verletzung des Gebots der rechtsgleichen Behandlung (Art. 8 Abs. 1 BV), des Diskriminierungsverbots (Art. 8 Abs. 2 BV), des Willkürverbots (Art. 9 BV) oder des BehiG (E. 5.3.1). Das Gesetz macht den Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung nicht davon abhängig, ob die lebenspraktische Begleitung kostenlos erfolgt oder nicht (E. 5.3.2). ******...

  • ...L'employeur prend en charge 50 % du coût. . Calcul:. Montant selon tableau 1 ou 2 × part ...

  • Regeste Berücksichtigung von Drittschulden im Grundbedarf des Unterhaltsschuldners (Art. 125 ZGB); Indexklausel (Art. 128 ZGB). Voraussetzungen, unter denen Drittschulden im Grundbedarf des Unterhaltsschuldners berücksichtigt werden können (E. 2a). Muss der Beitragsschuldner zur Erfüllung einer aus der güterrechtlichen Auseinandersetzung hervorgehenden Forderung des Unterhaltsgläubigers ein zusätzliches Darlehen aufnehmen, so kann die hierdurch entstandene Tilgungsrate nicht im schuldnerischen Grundbedarf eingesetzt werden (E. 2b). Indexklauseln, die dem Unterhaltsschuldner den Nachweis überbinden, sein Einkommen habe mit der Teuerung nicht Schritt gehalten, sind auch mit Blick auf die Zwangsvollstreckung hinreichend klar (E. 4a). **************************************** Regeste Prise...

  • Regeste Rückforderung von Grundstücken, die für die künftige Erweiterung eines Werkes enteignet wurden. Anzeige an den Berechtigten im Sinne von Art. 104 Abs. 1 EntG; vom Rückforderungsberechtigten an den Enteigner zurückzuerstattende Entschädigung; "dies aestimandi" im Falle einer Entschädigungsleistung anstelle der Rückübertragung des enteigneten Rechts. Die Anzeige, zu welcher der Enteigner gemäss Art. 104 Abs. 1 EntG verpflichtet ist, ist eine empfangsbedürftige Erklärung und muss als solche an jeden einzelnen Enteigneten gerichtet werden. Eine solche Anzeige kann daher nicht durch ein Zeitungs-Inserat des Enteigners ersetzt werden (E. 7). Im Falle der Rückübertragung müssen die Parteien die ursprünglichen Leistungen zurückerstatten: der Enteigner das Grundstück, unbesehen seines h...

  • Regeste Mietzinserhöhung (Art. 269 OR); Gebäulichkeit, die der Vermieter vollständig mit Eigenmitteln finanziert hat. In Anwendung der sogenannten absoluten Berechnungsmethode bei der Festsetzung des Mietzinses dürfen höchstens 40% des vom Vermieter investierten Eigenkapitals der Änderung der Lebenshaltungskosten angepasst werden (E. 5). Zulässiger Ertrag des indexierten Eigenkapitals (E. 6). **************************************** Regeste Hausse de loyer (art. 269 CO). Immeuble entièrement financé par les fonds propres du bailleur. Pour fixer le loyer en application de la méthode dite absolue, le 40% au maximum des fonds propres investis par le bailleur doit être indexé au coût de la vie (consid. 5). Rendement admissible des fonds propres réactualisés (consid. 6). *****************...

  • Regeste Art. 47 OR, Art. 4 ZGB; Höhe der Genugtuung, die den in China lebenden Eltern eines in der Schweiz getöteten Opfers zusteht. Bei der Bemessung der Genugtuung sind die Lebenskosten am Wohnsitz des Berechtigten in der Regel nicht zu berücksichtigen, es sei denn, der Ansprecher würde aufgrund der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in seinem Wohnsitzland in krasser Weise besser gestellt (Weiterentwicklung der mit BGE 121 III 252 begründeten Rechtsprechung). **************************************** Regeste Art. 47 CO; art. 4 CC; montant de l'indemnité pour tort moral versée aux parents, vivant en Chine, de la victime d'un meurtre commis en Suisse. Le coût de la vie au domicile de l'ayant droit ne doit en principe pas être pris en considération, lors de la fixation de l'inde...

  • Regeste Abänderung des Scheidungsurteils; Anpassung einer Scheidungsrente nach Massgabe der seit der Scheidung eingetretenen Teuerung (Art. 153 ZGB). 1. Soweit eine Scheidungsrente Unterhalts- oder Unterhaltsersatzcharakter hat, kann sie nachträglich in dem Masse der eingetretenen Teuerung angepasst werden, als das Einkommen des Unterhaltspflichtigen mit der Teuerung Schritt gehalten hat (E. 1 und 2a). 2. Wo das ordentliche Einkommen sich auf die AHV-Rente beschränkt, der Unterhaltspflichtige jedoch über Vermögen verfügt, ist auch diesem Rechnung zu tragen; dabei verstösst es grundsätzlich nicht gegen Bundesrecht, hauptsächlich bei Immobilien einen durchschnittlichen Kapitalzins zu ermitteln, vorausgesetzt, dass kein übersetzter Zinssatz gewählt wird (E. 3a und 3b); die nachträgliche t...

  • Regeste Die Indexierung von Renten für geschiedene Ehegatten nach Art. 152 und Art. 151 Abs. 1 ZGB, soweit sie Ersatz für den verlorenen ehelichen Unterhaltsanspruch darstellen, durch den Richter ist grundsätzlich zulässig (Änderung der Rechtsprechung). Sie darf aber nur angeordnet werden, wenn zu erwarten ist, dass der Pflichtige in den Genuss des vollen Teuerungsausgleichs gelangt. Die Abänderungsklage gemäss Art. 153 Abs. 2 ZGB bleibt vorbehalten (Erw. 3-6). Ist die Scheidung in Rechtskraft erwachsen, bevor die vermögensrechtlichen Folgen geregelt wurden, muss die Kapitalabfindung nach Art. 151 ZGB erst verzinst werden, wenn ihre Höhe rechtskräftig festgesetzt worden ist (Erw. 7). **************************************** Regeste L'indexation par le juge des rentes allouées à l'épou...

  • ... rente doit être adaptée aux variations du coût de la vie. . 2 Lorsque le recours porte sur la c...



Loading

ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Tous Droits Réservés.

Contenus dans vLex Suisse

Explorez vLex

Pour professionnels

Pour associés

Compagnie