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Regeste
Art. 1a Abs. 1 lit. c Ziff. 1, Abs. 3 lit. b, Abs. 4 lit. c AHVG; Art. 33 Ziff. 1 und Art. 37 Ziff. 1 des Wiener Übereinkommens vom 18. April 1961 über diplomatische Beziehungen sowie Art. 1a Abs. 2 lit. a AHVG und Art. 1b AHVV; Art. 2 AHVG; Versicherungsunterstellung der Kinder von im Dienste der Eidgenossenschaft im Ausland tätigen Versicherten. Im selben Haushalt lebende - nicht notwendigerweise unmündige - Kinder von im Dienste der Eidgenossenschaft im Ausland tätigen Versicherten, welche die Voraussetzungen für einen Beitritt zur freiwilligen Versicherung nicht erfüllen, können nicht wie der nicht erwerbstätige Ehegatte oder ein nicht erwerbstätiger Studierender, der im Ausland einer Ausbildung nachgeht, der obligatorischen Versicherung beitreten (E. 5.2 und 6).
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...1 lit. a) und Schweizer Bürger, die im Ausland im Dienste der Eidgenossenschaft t... Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Freihandelsassoziation, die...
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... einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits über die F... gegebenenfalls auch einen Schweizer Bürger treffen, der während Jahren in Deutschland gearbe...
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...Schweizer Bürger, die im Ausland tätig sind: 1. im Dienste der Eid... Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die in einem Staat ausserhalb der Europäischen G...
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... Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft können der freiwilligen Versicherung bis spätest...2 Schweizer Bürger in Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft,...
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...Bundesamt für Migration, Sektion Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern. Gegenstand. Nichtigerkl..., ungetrennten, stabilen ehelichen Gemeinschaft an derselben Adresse zusammen leben und weder Tren...
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... der Freizügigkeit für alle Bürgerinnen und Bürger der Schweiz und der EU-Staaten. Der ko... Seiten der EU von der Europäischen Gemeinschaft (EG, früher Europäische Wirtschaftsgemeinschaft)...
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...April 1995 eine Schweizer Bürgerin, worauf er eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Z..., ungetrennten, stabilen ehelichen Gemeinschaft an derselben Adresse zusammenlebten und weder Tren...
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...Art. 11 Abs. 5. 5 Bei einem Schweizer Bürger oder einem Staatsangehörigen eines Mitgliedstaatees der Europäischen Gemeinschaft gilt zudem Artikel 67 der Verordnung (EWG) ...
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...und Integration, Abteilung Bürgerrecht, Quellenweg 6, 3003 Bern. Gegenstand. Nichtigerkl..., wonach sie in stabiler ehelicher Gemeinschaft zusammenlebten und weder Trennungs- noch Scheidung...
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... c. Schweizer Bürger, die im Ausland tätig sind:. 1. im Dienste der E... Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft, die in einem Staat ausserhalb der Europäischen G...