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Regeste
Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Art. 97 OG in Verb. m. Art. 5 VwVG) gegen einen Entscheid über den Einbezug von Grundstücken in den Perimeter einer Wildbachverbauung? Wasserbaupolizeirecht des Bundes; Art. 24 und 24bis Abs. 2 lit. b BV. Landwirtschaftliche Bodenverbesserung; Art. 703 ZGB. Kantonale Entscheide betreffend den Beizug der Grundeigentümer zu den Bau- und Unterhaltskosten von Gewässerverbauungen stützen sich nicht auf das Wasserbaupolizeigesetz des Bundes vom 22. Juni 1877 (WBPG; SR 721.10), das die Regelung dieser Fragen den Kantonen überlässt (E. 3). Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde betreffend die Anwendung von Art. 703 ZGB? Gegen einen Entscheid über den Einbezug von Grundstücken in den Perimeter einer Bodenverbesserung, die nicht ges...
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.1 vom 31. März 1977 1 Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 19. August 1975 2 Kenntnis genommen und erlässt gestützt auf Art. 16 Abs. 1 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890 3 ,...
... anderen gemeinschaftlichen Bodenverbesserungen. . 2 Vorbehalten bleibt die Gesetzgebung von Bun...
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Regeste
Bodenverbesserungen; Art. 703 ZGB. 1. st a) Art. 703 Abs. 1 ZGB ist eine öffentlichrechtliche Vorschrift des Bundes. Ihre Auslegung und Anwendung ist Gegenstand der Verwaltungsgerichtsbeschwerde (Erw. 1 a). b) Rügen im Zusammenhang mit der Durchführung einer Bodenverbesserung sind mit der staatsrechtlichen Beschwerde geltend zu machen (Erw. 1 b, c). 2. Begriff der Bodenverbesserung i.S. von Art. 703 Abs. 1 ZGB. - Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts; Bedeutung des Entscheids des Bundesrates über die Gewährung von Bundesbeiträgen (Erw. 5). - Wasserversorgungen sind Bodenverbesserungswerke (Erw. 6). - Begriff und Umfang des landwirtschaftlichen Interesses (Erw. 7). 3. Erfordernis des öffentlichen Interesses (Erw. 8). 4. Rügen im Zusammenhang mit der Gründungsversammlung werden...
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.... Art. 75 Pfandrechte bei Bodenverbesserungen . 1 Der Rechtsgrundausweis für die Eintragung e...
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Regeste
Bodenverbesserung, Rückerstattung von Subventionen, Willkür. Parzellierung und Überbauung eines Grundstücks, das in eine Güterzusammenlegung einbezogen war und mit einem Zerstückelungsverbot gemäss Art. 12 bis des BRB vom 11. Februar 1941 über ausserordentliche Bodenverbesserungen belastet ist. Darf die für diese Parzellierung erforderliche Bewilligung auch ohne eine ausdrückliche Bestimmung, die dies gestatten würde, davon abhängig gemacht werden, dass die von Bund, Kanton und Gemeinde an die Güterzusammenlegung entrichteten Subventionen zurückerstattet werden?
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Regeste
Améliorations foncières, restitution de subventions, arbitraire. Parcellement et construction d'un fonds inclus dans une réunion parcellaire et qui est grevé d'une défen...
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... von Bauwerken zur forstlichen Bodenverbesserung (Art. 13 WSG) Als Bauwerke zur forstlichen Bodenve...
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Regeste
Art. 85 lit. a OG: Die Umfrage bei den beteiligten Grundeigentümern darüber, ob sie dem Plane einer gemeinschaftlichen Bodenverbesserung durch eine zu bildende Korporation des kantonalen öffentlichen Rechts zustimmen, ist keine Abstimmung im Sinne dieser Vorschrift. 2. Art. 4 BV: Ist es willkürlich, bei der Feststellung des Ergebnisses der Umfrage Zustimmungserklärungen von Beteiligten, die zunächst die Ablehnung ausgesprochen hatten, zu berücksichtigen?
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Regeste
Art. 85 litt. a OJ: Ne constitue pas une votation au sens de cette disposition l'enquête menée auprès des propriétaires intéressés pour savoir s'ils acceptent un projet d'amélioration du sol à réaliser en commun par le moyen d'une corporation réglée par le droit public can...
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... Wiederinstandstellung von Bodenverbesserungen pauschale Beiträge gewähren. . Art. 97 Abs. 1 . ...
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...Gegenstand. Bodenverbesserung,. Beschwerde gegen das Urteil vom 2. November 2007...