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Regeste
Eigentumsgarantie; Handels- und Gewerbefreiheit: Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Pflicht zur unentgeltlichen Abgabe eines Exemplars der für die Öffentlichkeit bestimmten Druckerzeugnisse an eine öffentliche Bibliothek. Das Gesetz des Kantons Genf vom 19. Mai 1967, welches diese Verpflichtung aufstellt, verletzt: a) weder die Eigentumsgarantie, weil Drucker und Herausgeber in der Regel nur geringfügig belastet werden (Erw. 3) b) noch die Handels- und Gewerbefreiheit, weil die genannte Verpflichtung nicht in einem Missverhältnis steht zum öffentlichen Interesse, das geschützt werden soll (Erw. 4).
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Regeste
Garantie de la propriété. Liberté du commerce et de l'industrie: principe dit de la proportionnalité. Le dépôt légal des imprimés a...
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... Betäubungsmittel: Herstellung 6,7 % Bibliothek: Ausleihe von Büchern 0,6 % . Beherbergung in H...
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... Gemeinschaftsraum und Aula Bibliothek Betriebsräume. 3 700.– 3 200.– 2 600.– 2 60...
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....________, Beschwerdegegner 1,Stiftung Bibliothek B.________, Beschwerdegegnerin 2, vertreten durch ...
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.14 vom 13. Juni 2000 1 Die Regierung des Kantons St.Gallen erlässt in Ausführung von Art. 43 , 63 und 64 des Einführungsgesetzes zur Schweizerischen Straf- und Jugendstrafprozessordnung vom...
... oder aus einer öffentlichen Bibliothek Bücher beziehen. 2 Er kann sich Bücher, Zeitunge...
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... über die Abtretung der Zurlaubenschen Bibliothek an den Kanton Aargau vom 7. Dezember 1803/20. Febr...
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... mittels Hausbrief über die Bibliothek gekauft werden. Zudem können gängige Zeitschrift...
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.... Art. 6 Bibliothek und Informatik . Für die Bibliothek und die Infor...
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..., dass die Schliessung der Bibliothek keine Ungleichbehandlung oder erhebliche Beeinträ...
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...- und Sitzungsräume, die Möbel für Bibliothek und Archiv, eine Simultanübersetzungsanlage sowie...