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Regeste
Schiedsgerichtsbarkeit und gerichtliche Immunität einer internationalen Organisation. 1. Da die Europäische Organisation für kernphysikalische Forschung (CERN) die internationale Rechtspersönlichkeit besitzt, geniesst sie absolute und umfassende gerichtliche Immunität. 2. Als Gegenleistung zur gewährten Immunität hat sich das CERN verpflichtet, alle Streitigkeiten aus Verträgen mit Privatpersonen einem ad hoc zu bildenden Schiedsgericht zu unterbreiten, unter Ausschluss jeder staatlichen richterlichen Kontrolle.
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Regeste
Arbitrage et immunité de juridiction d'une organisation internationale. 1. Disposant de la personnalité juridique de droit international, le CERN bénéficie d'une immunité de juridiction absolue et complète. 2. En contrep...
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... 2.2.2 Streitwertgrenze 4228. 2.2.3 Ausschluss von Sachgebieten 4229. 2.2.4 Vereinfachtes Verfah... 2.3.1.1 Von einer Vielzahl von Beschwerden zur Einheitsbeschwerde 42... 2.4 Änderungen in der Organisation der obersten Gerichtsbarkeit 4242. 2.4.1 Integrat...7 Verhältnis zum internationalen Recht 4475. 8 Verfassungsmässigkeit 4476. Abkürz...
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..., (nachfolgend als «Peru» bezeichnet) einerseits, . und . Island, das Fürstentum Liechtenstein, d... Begriffe der einschlägigen internationalen Organisationen angewendet. . 2. Die Vertragsparte... ergreift, führt einen solchen Ausschluss im Einklang mit der WTO-Rechtsprechung durch. . 3....
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... Entwurf Kompromisscharakter - als Ergebnis einer Abwägung der vielen unterschiedli-chen Interessen...4.4 Vereinbarkeit mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz 7256 . 5 Erläuterung ... sein soll: Ist es der Faktor Organisation der Gerichte? Oder ist die Arbeitsverteilung inner... spricht gegen einen pauschalen Ausschluss dieser Erkenntnisquellen. . Daher verzichtet der E...
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...(2) bedeutet der Begriff «Unternehmen einer Partei» ein Unternehmen, das nach dem Recht einer.... Art. 12 Ausschlüsse . Die Bestimmungen dieses Anhangs über die Streit... den massgeblichen Instrumenten der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklunng (OECD) im Bereich der internationalen Investitionen unterstehen. . Zu Artikel 4 . (1) U...
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... Paradigmenwechsel vor: An die Stelle einer auf Abschottung gerichteten, sämtliche Programmve... kann sich auf dem Gebiet der internationalen Rundfunkkommunikation nur dann bewahren, wenn er s... die Digitalisierung wird auch die Organisation der terrestrischen Verbreitung. Unter analogen Bed...Der Ausschluss einer gerichtlichen Überprüfungsmöglichkeit ist...
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Regeste
Art. 1 und 6 des Bundesgesetzes zum Schutz von Namen und Zeichen der Organisation der Vereinten Nationen und anderer zwischenstaatlicher Organisationen, Art. 2 lit. d MSchG, Art. 6ter und 6quinquies PVUe; Schutzverweigerung gegenüber einer international registrierten Marke. Die grafisch ausgestaltete Marke UNOX übernimmt das Sigel UNO der Organisation der Vereinten Nationen in erkennbarer Weise. Ihr ist damit der Schutz in der Schweiz unabhängig davon zu verweigern, ob eine Verwechslungsgefahr besteht (E. 2 und 3).
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Regeste
Art. 1 et 6 de la loi fédérale concernant la protection des noms et emblèmes de l'Organisation des Nations Unies et d'autres organisations intergouvernementales, art. 2 let. d LPM, art. 6ter et 6quinquies CUP; refus de...
... 2008 verweigerte das IGE der internationalen Registrierung Nr. 820 974 "UNOX" (fig.) für alle ...Es komme kein absoluter Ausschlussgrund zum Tragen. BGE 135 III 648 S. 651. C. Das IGE bea...
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Regeste
Art. 2 lit. d MSchG; Schutzverweigerung gegenüber der international registrierten Wort-/Bildmarke "Madonna" wegen Sittenwidrigkeit. Tatbestand der Sittenwidrigkeit bei Benutzung eines religiösen Namens oder Symbols als Marke (E. 3). Bestimmung des massgeblichen Verkehrskreises, aus dessen Sicht die Beurteilung zu erfolgen hat, und Berücksichtigung ausländischer Registrierungen des Zeichens (E. 4 und 6.3). Das Zeichen "Madonna" ist vom Markenschutz auszuschliessen, weil seine markenmässige Kommerzialisierung geeignet ist, die religiösen Gefühle der katholischen Christen im italienischsprachigen Teil der Schweiz zu verletzen (E. 5 und 6).
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Regeste
Art. 2 let. d LPM; refus de protection de la marque combinée au bénéfice d'un enregistrement i...
... für die Schweiz im internationalen Register eingetragen und am 25. August 2005 von deer Organisation Mondiale de la Propriété Intellectuelle dem Eidg... Gefühle der Konsumenten zu verletzen, die einer christlichen Glaubensgemeinschaft angehören. Aufg...2 lit. d MSchG). Der Grund für den Ausschluss vom Markenschutz solcher Zeichen liegt darin, dass...
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...a) Das Blatt in Papierform wird in einer zweisprachigen Ausgabe (in Französisch und Englis..., eine Recherche zu der internationalen Anmeldung durchzuführen, da aufgrund der Tatsache... Büro eingereicht wurde, unter Ausschluss eines Fehlers in der Zusammenfassung oder in einer...iv) das Amt oder die Organisation muss über ein Qualitätsmanagementsystem mit inte...
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Regeste
Art. 19, 36 und 62 BV; disziplinarischer Schulausschluss. Nach Art. 48 VSG/SG dauert die Schulpflicht - und damit auch der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Volksschulunterricht im Sinne von Art. 19 BV - grundsätzlich bis zum Abschluss der dritten Oberstufenklasse (E. 7). Voraussetzungen für die Einschränkung dieses sozialen Grundrechtsanspruches (E. 8-10). Das Gemeinwesen hat in der Regel eine Weiterbetreuung ausgeschlossener Grundschüler durch geeignete Personen oder öffentliche Institutionen zu gewährleisten (E. 11.2). Besucht der ausgeschlossene Schüler, dem ersatzweise ein Schulunterricht in einem öffentlichen Erziehungs- oder Schulheim angeboten worden ist, dennoch eine Privatschule, kann der Kanton die Übernahme der Kosten ablehnen (E. 11.4 und 11.5).
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... auf dem Areal der Schulanlage Lindenhof zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Hauswart und M.X. ...2 BV sowie Art. 13 Abs. 2 des Internationalen Paktes vom 16. Dezember 1966 über wirtschaftliche...Sein Ausschluss von der öffentlichen Schule verletze den entsprec... des Lehrstoffes als auch bei ihrer Organisation muss sie sich an einen möglichst breiten gemeinsa...