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Regeste
Art. 330a Abs. 1 OR; Arbeitszeugnis; Krankheit. In einem Arbeitszeugnis gemäss Art. 330a Abs. 1 OR ist eine Krankheit des Arbeitnehmers namentlich zu erwähnen, wenn sie seine Eignung zur Erfüllung der bisherigen Aufgabe in Frage stellte und damit einen sachlichen Grund für die Auflösung des Arbeitsverhältnisses bildete (E. 4.1). Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn ein Arbeitnehmer zufolge Krankheit während mehr als eines Jahres seine bisherige Tätigkeit nicht ausüben konnte und bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht absehbar war, ob und wann er dazu wieder in der Lage sein wird (E. 4.4).
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Regeste
Art. 330a al. 1 CO; certificat de travail; maladie. Une maladie de l'employé doit en particulier être mentionnée dans un certificat de ...
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Regeste
Anspruch des Arbeitnehmers auf ein Arbeitszeugnis (Art. 330a OR). Der Arbeitgeber darf nur auf ausdrückliches Verlangen des Arbeitnehmers ein einfaches Arbeitszeugnis ausstellen (Art. 330a Abs. 2 OR). Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis (Art. 330a Abs. 1 OR) muss sich sowohl zu den Leistungen wie auch zum Verhalten des Arbeitnehmers aussprechen (Bestätigung der Rechtsprechung; E. 3).
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Regeste
Droit du travailleur à un certificat de travail (art. 330a CO). L'employeur ne peut établir un certificat de travail à contenu réduit qu'à la demande expresse du travailleur (art. 330a al. 2 CO). Un certificat de travail complet (art. 330a al. 1 CO) doit contenir des indications portant aussi bien sur la qualité du travail fourni que sur le comporteme...
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...§ 17. Arbeitszeugnis. 1 Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können j...
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...Gegenstand. Arbeitsvertrag; Arbeitszeugnis,. Beschwerde gegen den Entscheid des Kantonsgerich...
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...25'957.-- und ein Arbeitszeugnis. Diese Forderung setzte sich zusammen aus Fr. 625....
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Regeste
Art. 50 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 AuG; Begriff und Tragweite des nachehelichen ausländerrechtlichen Härtefalls; Bewilligungsanspruch eines vor der Heirat mit einer Schweizerin in Südafrika anerkannten kongolesischen Flüchtlings. Ein persönlicher, nachehelicher Härtefall setzt aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls eine erhebliche Intensität der Konsequenzen für das Privat- und Familienleben der ausländischen Person voraus, die mit ihrer Lebenssituation nach dem Dahinfallen der aus der ehelichen Gemeinschaft abgeleiteten Anwesenheitsberechtigung verbunden sind. Hindernisse, die dem Vollzug der Wegweisung entgegenstehen, beeinträchtigen die soziale Wiedereingliederung im Herkunftsland und sind deshalb im Bewilligungsverfahren mitzuberücksichtigen; sie können nicht in ein a...
...freundlich und korrekt" gewesen (Arbeitszeugnis vom 31. Mai 2010). Der Beschwerdeführer spricht h...
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Regeste
Art. 464 OR; Konkurrenzverbot des Prokuristen bzw. Handlungsbevollmächtigten; Gewinnabschöpfung. Umfang des Konkurrenzverbots des Prokuristen bzw. Handlungsbevollmächtigten; Tätigkeit für Drittunternehmen, die mit dem Geschäftsherrn in direktem Wettbewerb stehen (E. 2.2).
Art. 464 Abs. 2 OR beinhaltet einen Anspruch auf Abschöpfung des erzielten Gewinns (E. 2.3).
Regeste
Art. 321a Abs. 3, Art. 321b und 423 Abs. 1 OR; Konkurrenzverbot des Arbeitnehmers; Herausgabepflicht; Gewinnabschöpfung. Frage offengelassen, ob gegenüber einem Arbeitnehmer ohne Handlungsvollmacht oder Prokura ebenfalls ein Anspruch auf Gewinnherausgabe (gestützt auf Art. 423 Abs. 1 OR bzw. in analoger Anwendung von Art. 321b oder 464 Abs. 2 OR) geltend gemacht werden kann, wenn er seinen Arbeitgeber in unzul...
... ein in jeder Hinsicht gutes Arbeitszeugnis aus. A.b Nach dem Austritt des Beschwerdeführers ...
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... jedenfalls keine Rede sein: Im Arbeitszeugnis der Bäckerei X.________ vom 23. Oktober 2002, dem...
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... X.________ wurde eingeladen, ein Arbeitszeugnis auszustellen (Ziffer 5). Des Weitern enthielt die ...
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Regeste
Art. 320 Abs. 3 OR; Gutgläubigkeit als Voraussetzung für ein faktisches Arbeitsverhältnis. Am Erfordernis der Gutgläubigkeit für die Annahme eines faktischen Arbeitsverhältnisses fehlt es nur dann, wenn dem Arbeitnehmer positive Kenntnis von der Ungültigkeit des Vertrages nachgewiesen werden kann. Erforderlich für die Bösgläubigkeit ist das Wissen um die Ungültigkeit des Vertrages, das heisst Kenntnis der Rechtsfolge, und nicht bloss das Wissen um die Gesetzeswidrigkeit einer Abrede an sich (E. 4).
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Regeste
Art. 320 al. 3 CO; condition de la bonne foi dans un rapport de travail de fait. La condition de la bonne foi dont dépendent les effets d'un rapport de travail de fait n'est défaillante que si l'employeur est en mesure de prouver que ...
... auch für die Unterzeichnung der Arbeitszeugnisse zuständig. Von diesem Zeitpunkt an stellte sein B...