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Regeste
Art. 82 ff., 90, 93 und 107 BGG; Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten. Erhebt eine im kantonalen (End-)Entscheid teilweise unterlegene Partei innerhalb der gesetzlichen Beschwerdefrist nicht selbst Beschwerde beim Bundesgericht, ist es ihr angesichts der im BGG nicht vorgesehenen Anschlussbeschwerde verwehrt, im Rahmen der Vernehmlassung zur fristgerecht erhobenen Beschwerde der Gegenpartei jene Anträge zu erneuern, bezüglich welcher sie vorinstanzlich unterlegen ist (E. 2.1).
Anders verhält es sich indessen in Bezug auf einen nach Art. 93 BGG anfechtbaren kantonalen Rückweisungsentscheid, welcher beiden Parteien teilweise Recht gibt und anschliessend nur von einer Partei fristgerecht angefochten wird (E. 2.2 und 2.3).
Regeste
Art. 15 UVG; Art. 22 Abs. 4 UVV; B...
... Jahr vor dem Unfall bezogener unbezahlter Urlaub die Beschäftigung nicht zu einer unregelmässigen... Vollzeitbeschäftigung bei arbeitsrechtlich geregelten Beschäftigungsverhältnissen mit einem...
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...4. Abschnitt: Arbeitszeiten, Urlaub und Ferien . Art. 46 Arbeitszeit bei Vollzeitbesch... sie angestellt wurden, dem Schweizer Arbeitsrecht. Eine Rechtswahl zwecks Anwendung der Rechtsvorsch...
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Regeste
Art. 15 BV; Art. 9 EMRK; Art. 18 UNO-Pakt II; Glaubens- und Gewissensfreiheit im Strafvollzug. Kultusfreiheit als Bestandteil und Ausfluss der Glaubens- und Gewissensfreiheit. Kultusfreiheit im Strafvollzug; Beschränkung der Teilnahme an Gottesdiensten (E. 4). Zur Befreiung von der Arbeitsverpflichtung im Strafvollzug (vgl. Art. 37 Ziff. 1 Abs. 2 StGB) an religiösen Feiertagen (E. 5 und 6).
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Regeste
Art. 15 Cst.; art. 9 CEDH; art. 18 Pacte ONU II; liberté de conscience et de croyance pendant l'exécution des peines. Liberté de culte en tant qu'élément essentiel de la liberté de conscience et de croyance. Exercice de la liberté de culte pendant l'exécution des peines; limite de la participation à un service religieux (consid. 4). Condition...
...Ziff. 2.1 der Richtlinien samt Anhang). Urlaub und andere Vollzugslockerungen werden Inhaftierten... BÜCHLER, Islam und Schweizerisches Arbeitsrecht, in: Pahud de Mortanges/Tanner, a.a.O., S. 445; AD...
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Regeste
Art. 324a Abs. 1 OR, Art. 81 Ziff. 2 MStG; Lohnfortzahlungspflicht des Arbeitgebers bei unverschuldeter Arbeitsverhinderung des Arbeitnehmers aus Gründen, die in seiner Person liegen. Die Leistung eines Arbeitsdienstes wegen Militärdienstverweigerung aus Gewissensgründen gemäss Art. 81 Ziff. 2 MStG stellt eine unverschuldete Arbeitsverhinderung im Sinne von Art. 324a Abs. 1 OR dar (E. 3).
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Regeste
Art. 324a al. 1 CO, art. 81 ch. 2 CPM; obligation de l'employeur de continuer à payer le salaire lorsque le travailleur est empêché de travailler sans faute de sa part pour des causes inhérentes à sa personne. L'accomplissement d'une mesure d'astreinte au travail pour objection de conscience conformément à l'art. 81 ch. 2 CPM constitue un empêc...
... des Arbeitsdienstes werde wie unbezahlter Urlaub bzw. Strafdienst behandelt, d.h. die Besoldung wer...324a OR; REHBINDER, Schweizerisches Arbeitsrecht, 12. Aufl., S. 79; REHBINDER, in: Kommentar zum Sc...
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... Die ersten 42 Stunden gelten als bezahlter Urlaub; von den nächsten 42 Stunden ist die Hälfte durc... die Tendenz immer stärker wird, das Arbeitsrecht des Bundes demjenigen des Obligationenrechts anzun...
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..., die Arbeits- und Ruhezeiten, den Urlaubsanspruch und auch die erforderliche Besatzungsstärke der S... im Bereich der inter-nationalen Arbeitsrechte. . Gemäss langjähriger Praxis des Bundesgerichte...
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... von Schweizerinnen und Schweizern ihren Urlaub in Ländern der EU. Anderseits stammt die grosse M...Das schweizerische Arbeitsrecht ist jedoch stark vom Grundsatz der Vertragsfreihei...